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Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

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<strong>Die</strong> <strong>Grundstücksübertragung</strong> <strong>in</strong> <strong>Meersburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong>. 23<br />

spricht dafür, daß es sich bei dem Vogtrecht um e<strong>in</strong>en<br />

alten Königsz<strong>in</strong>s handelt, der zwischen dem Grafen und<br />

dem Hochstift <strong>in</strong> bestimmtem Verhältnis geteilt wurde.<br />

Mit dem Gegensatz von Freien und Unfreien hat die Scheidung<br />

von vogtbaren und unvogtbaren Gütern im L<strong>in</strong>zgau<br />

nichts zu tun. Sowohl die freien Inhaber vollfreier als auch<br />

die vogtbarer Güter s<strong>in</strong>d Gerichtsgenossen des Landgerichts<br />

des L<strong>in</strong>zgaues. <strong>Die</strong> Höhe des dem Hochstift geschuldeten<br />

Vogtrechts selbst ist bei den e<strong>in</strong>zelnen vogtbaren Gütern<br />

verschieden. 1 )<br />

b) <strong>Die</strong> Zehnten. Bischof Konrad II. kaufte 1211 von<br />

Herrn Walther von Vatz und dessen Bruder für 80 Mark<br />

Silber die Fruchtzehnten „<strong>in</strong> circuitu castri quod vocatur<br />

Mersburch". 2 ) <strong>Die</strong> We<strong>in</strong>zehnten im Gebiet der Stadt und<br />

Kirche <strong>Meersburg</strong> erwarb das Hochstift 1292 vom Kloster<br />

Salem. 3 ) Das <strong>Meersburg</strong>er Z<strong>in</strong>sbuch des Hochstifts K. von<br />

*) U. 8.11.1448 (StA. 75): Belastung des verkauften Gutes <strong>in</strong><br />

Oberstetten: ,,a<strong>in</strong> fiertel kernen, a<strong>in</strong> fiertel habern L<strong>in</strong>dower messe<br />

und nun pfen<strong>in</strong>g vogtrechtes". Ebenso U. 17. 12. 1511 (StA. 201) über<br />

Verkauf e<strong>in</strong>es eigenen Gutes zu Oberstetten. U. 4. 3. 1456 (StA. 85):<br />

Belastung des dem <strong>Meersburg</strong>er Spital als Seelgerät zugewendeten<br />

„gutl<strong>in</strong>" zu Oberstetten: jährlich 2 Viertel Kernen, 2 Viertel Haber<br />

und 9 Pfennig Vogtrecht an den Bischof von K. <strong>Meersburg</strong>er Z<strong>in</strong>sbuch<br />

des Hochstifts K. von 1456 (GLA. Bera<strong>in</strong>-S<strong>am</strong>mlung Nr. 4673) Bl. 25ff.:<br />

„Hans Morat jährlich 2 mutt kernen Costentzer meß und e<strong>in</strong> schmalzhaf,<br />

sol werd s<strong>in</strong> VI ßty ab dem gütl<strong>in</strong> zu Stetten." U. 23. 2.1530 (StA. 253):<br />

Von dem verkauften Grundstück zu Stetten gehen als Vogtrecht an<br />

den Bischof von K. 1 Malter Kernen Konstanzer Maß und 6 ß ^ <strong>Meersburg</strong>er<br />

Währung „oder für sölich gellt so vii schmaltz dafür". U. 5. 2.<br />

1521 (StA. 224): Auf dem verkauften eigenen Hof und Gut zu Stetten<br />

lasten 7 ß Vogtrecht.<br />

2 ) Vgl. Roth v. Schreckenste<strong>in</strong>, ZGORh. A. F. 27 (1875) S. 9f.<br />

3 ) U. 25. 1. 1292 K. (Regest: Cod. dipl. Sal. II Nr. 830; Reg. Ep.<br />

Const. Nr. 2815): Bischof Rudolf von K. vertauscht mit Zustimmung<br />

des Propstes, Dekans und des Kapitels der Kirche zu K. die ges<strong>am</strong>ten<br />

Erträgnisse se<strong>in</strong>er Quarten und se<strong>in</strong> aus der Quart herrührendes Recht<br />

an den Zehnten (fructus et obventiones quartarum necnon omne ius<br />

occasione quarte nobis nostreque ecclesie competens <strong>in</strong> decimis), die<br />

das Kloster Salem <strong>in</strong> den Kirchspielen Seefelden, Weildorf und Pfaffenhofen<br />

besitzt, an dieses Kloster gegen die We<strong>in</strong>zehnten und die dazu<br />

gehörigen Rechte des Klosters (décimas seu perceptionem decimarum<br />

http://rc<strong>in</strong>.org.pl

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