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Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

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134 Walther Merk, <strong>Die</strong> <strong>Grundstücksübertragung</strong> <strong>in</strong> Meers burg.<br />

teils „Bezahlung des Kaufbriefs" durch den Verkäufer 1 )<br />

verabredet.<br />

5. <strong>Die</strong> Schätzungsgebühr bei der Übernahme des<br />

Grundstücks auf Grund des Bürgerzugrechts zum Schätzungswert;<br />

ihre Zahlung liegt dem „Züger" ob. 2 )<br />

gungskosten übernimmt der Käufer." Ratsprot. 8. 11. 1800 (Ratsprotokollbuch<br />

1800 Bl. 50): „Der Käufer hat die Fertigungskosten<br />

auf se<strong>in</strong>en Antrag sofort zu übernehmen."<br />

!) Ratsprot. 2. 12. 1730.<br />

2 ) Siehe S. 64.<br />

http://rc<strong>in</strong>.org.pl

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