20.11.2012 Aufrufe

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Die</strong> <strong>Grundstücksübertragung</strong> <strong>in</strong> <strong>Meersburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong>. 129<br />

3. Verbotswidrigkeit. Nichtig s<strong>in</strong>d Veräußerungen durch<br />

die Bürger an die Tote Hand oder an Ortsfremde. 1 )<br />

4. <strong>Die</strong> Nichtigkeit der Übereignung bei Fehlen oder Nichtigkeit<br />

des schuldrechtlichen Grundgeschäfts folgt aus der<br />

d<strong>am</strong>als allgeme<strong>in</strong> angenommenen Abhängigkeit des d<strong>in</strong>glichen<br />

Übertragungsgeschäftes vom Zustandekommen e<strong>in</strong>es<br />

wirks<strong>am</strong>en Grundgeschäftes. 2 )<br />

5. Daß auch die Veräußerung durch e<strong>in</strong>en Nichtberechtigten<br />

unwirks<strong>am</strong> war, ist anzunehmen.<br />

<strong>Die</strong>se Unwirks<strong>am</strong>keit war regelmäßig von selbst e<strong>in</strong>tretende<br />

Nichtigkeit. Das unwirks<strong>am</strong>e Geschäft wurde als<br />

rechtliches Nichts behandelt. Doch f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> späterer<br />

Zeit <strong>in</strong> der Rechtsprechung des <strong>Meersburg</strong>er Rats auch Ansätze<br />

zur Anerkennung ansche<strong>in</strong>end bloß vernichtbarer<br />

Rechtsgeschäfte. 3 ) Ob durch die Fertigung vor dem Rat oder<br />

durch die Bestätigung durch den Rat und die Ausfertigung<br />

e<strong>in</strong>er vom Stadt<strong>am</strong>man besiegelten Übereignungsurkunde<br />

die Unwirks<strong>am</strong>keit geheilt werden konnte, geht aus den<br />

<strong>Meersburg</strong>er Quellen nicht hervor. Im Innenverhältnis zwischen<br />

dem Veräußerer und Erwerber dürften, da die Fertigung<br />

das „staete machen" bezweckt, grundsätzlich nach<br />

der rechtskräftigen Erlassung des die Rechtmäßigkeit feststellenden<br />

Urteils E<strong>in</strong>wendungen gegen die Recht- und Ordnungsmäßigkeit<br />

der Übereignung nicht mehr zulässig gewesen<br />

se<strong>in</strong>. Dagegen kann dieses Urteil die Unwirks<strong>am</strong>keit<br />

e<strong>in</strong>er Übertragung im Außenverhältnis gegenüber Dritten,<br />

z. B. im Falle der Übereignung durch den nicht ermächtigten<br />

Nichteigentümer nicht geheilt haben ; dazu war vielmehr der<br />

Erwerb der rechten Gewere notwendig. 4 )<br />

Beschluß von Rat und Geme<strong>in</strong>de Donnerstag vor Kathar<strong>in</strong>a 1520<br />

(Rats- und Gerichtsprotokolle 1520—1527), Bischöfl. VO. vom 31. 12.<br />

1555 (StA. 322); s. oben § 9 II.<br />

2 ) Siehe § 4 I (S. 3 Anm. 1).<br />

3 ) Ratsprotokollbuch 1806 S. 61: Beschluß: „Wäre der angezeigte<br />

Kauf aus dieser Ursache zu annullieren und aufzuheben, weil die<br />

<strong>in</strong> Frage liegenden Reben im Bengel nach der bestehenden Verordnung<br />

vorerst entweder an die Spitalpflege oder an e<strong>in</strong>en hiesigen Bürger<br />

feilgeboten werden müssen."<br />

4 ) Vgl. dazu oben § 7 S. 37.<br />

6*<br />

http://rc<strong>in</strong>.org.pl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!