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Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

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108 Walther Merk,<br />

freund<strong>in</strong>" 1 ) des Veräußerers, z.B. die Tochter 2 ), und der<br />

Neffe 3 ), aber auch der Schwiegervater („schwehrvatter") 4 )<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der „von ihm herkommenden" Grundstücke.<br />

Verzichtet der <strong>in</strong> erster Reihe Zugberechtigte auf die Ausübung<br />

des Zugrechts, so kann der nach ihm nächstberechtigte<br />

Erbe das Vorkaufsrecht ausüben. 5 ) Das Zugrecht der<br />

Verwandten geht dem allgeme<strong>in</strong>en Zugrecht der Bürger beim<br />

Verkauf an die Tote Hand oder an Ortsfremde vor. 6 )<br />

Beim E<strong>in</strong>tritte des Vorkaufsfalles kann der Zugberechtigte<br />

se<strong>in</strong> Zugrecht nicht ohne weiteres durch e<strong>in</strong>fache Erklärung<br />

gegenüber dem Käufer ausüben, vielmehr hat er sich zunächst<br />

beim Stadt<strong>am</strong>man oder Rat „umb den zug zu melden"<br />

7 ), „sich anzumelden" oder „anzugeben". Hierauf wird<br />

dem Gesuchsteller entweder „der Zug gestattet", „bewilligt",<br />

„zuerkannt", „die Zugsgerechtigkeit zugesprochen" oder<br />

„zugelassen", oder aber „die Zugsgerechtigkeit abgesprochen",<br />

der Ansprecher d<strong>am</strong>it „abgewiesen". <strong>Die</strong> Frist<br />

zur Ausübung des Zugrechts dürfte hier wie beim „Burgerzugrecht"<br />

drei Monate nach Abschluß des Kaufvertrags und<br />

Bezahlung der Kaufsumme betragen haben. <strong>Die</strong> Wirkung<br />

der Ausübung des Zugrechts ist, daß der Züger <strong>in</strong> die Rechts-<br />

dann von se<strong>in</strong>en eitern, ehni und ana, auch geschwistrigten und der-<br />

selben k<strong>in</strong>der erblich komen wären und die selben zu verkaufen willens<br />

wurden, daß er oder die selbigen solch guetter se<strong>in</strong>en negsten angesipten<br />

freunden, da die <strong>in</strong> Mörspurger gerichten gesessen und sy es begerten<br />

vor meniglichen <strong>in</strong> a<strong>in</strong>em zimblichen billichen kauf widerfahren zu<br />

lassen schuldig se<strong>in</strong> soll. Im fahl aber ka<strong>in</strong>e solche nahe angesipte<br />

verwandten vorhanden, als dann er oder die selbigen die gegen jemand<br />

anderem zu verkaufen macht haben sollen."<br />

n 2<br />

!) ) Ratsprot. 10. 4. 4. 11. 1640. 1659.<br />

) Ratsprot. 8. 3. 1700.<br />

3 4<br />

) Ratsprot. 5. 7. 1760.<br />

) Ratsprot. 23. und 29. 1. 1721.<br />

5<br />

) Ratsprot. 4.4.1640: Küfermeister Landoldt bittet, da „se<strong>in</strong><br />

hausfrau nochem dem Ratzenberger, der sich der zugsgerechtigkeit<br />

Verzügen haben soll, der negst erb ist", sie „der zugsgerechtigkeit zu<br />

vergünstigen".<br />

6<br />

) Ratsprot. 18.2. 1730: „Maister Mart<strong>in</strong> Stadelhofer ist hierumbe<br />

auf se<strong>in</strong> beschehenes anmelden der zug zu erkennt worden, jedoch mit<br />

vorbehält des zugrechts vor die freundschaft."<br />

7<br />

) Ratsprot. 14. 4. 1760.<br />

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