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FWS Kiel Infobroschuere Schulabschluesse 2010_11.pdf - Freie ...

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<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>Hofholzallee 2024109 <strong>Kiel</strong>Tel.: (04 31) 5 30 9 - 0Fax: (04 31) 5 30 91 51eMail:info@waldorfschule-kiel.dehttp://www.waldorfschule-kiel.de/


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 1InhaltI. Einleitung 2II. Der Hauptschulabschluss 3i. Die wichtigsten Prüfungsregelungen 3ii. Oft gestellte Fragen in Bezug auf den Hauptschulabschluss 6III. Der Realschulabschluss 7i. Die wichtigsten Prüfungsregelungen 7ii. Oft gestellte Fragen in Bezug auf den Realschulschulabschluss 10IV. Das Abitur 12i. Kriterien zur Aufnahme in die 13 Klasse als Abiturvorbereitungsklasse12ii. Die Bescheide im Aufnahmeverfahren 14iii. Die wichtigsten Prüfungsregelungen im Abitur 20iv. Auszug aus der Abiturprüfungsverordnung 24v. Gegenwärtig mögliche Fächerkombinationen an der <strong>Freie</strong>n Waldorfschule25<strong>Kiel</strong>vi. Oft gestellte Fragen in Bezug auf das Abitur 27V. Beratungs- und Zulassungsfahrplan 28VI. Oberstufenfahrplan 31VII. Abschlussbemerkung 31VIII. Verfasser der Textbeiträge 32


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 3abschluss, der am Ende der 10. Klasse erworben werden kann, als Zweites den Realschulabschluss,der am Ende der 11. Klasse abgelegt werden kann, und schließlich das Abitur, das amEnde der 13. Klasse das Ziel sein kann. Die Prüfungsordnungen für den Haupt- und den Realschulabschlusssind bis auf wenige Abweichungen identisch 1 ; Unterschiede sind nur im Niveauund demzufolge in der Art der Aufgaben gegeben. In Schleswig-Holstein sind die Realschulenabgeschafft; der Begriff „Realschulabschluss“ findet jedoch neben dem Begriff „MittlererBildungsabschluss“ in der Behördensprache weiter Verwendung. Aus diesem Grundeund der besseren Verständlichkeit halber wird er auch in den folgenden Ausführungen benutzt.II. Der Hauptschulabschlussi. Die wichtigsten PrüfungsregelungenDie Prüfungen für den Hauptschulabschluss bestehen aus1. einer Projektarbeit mit Präsentationsprüfung2. den schriftlichen Prüfungen in Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache3. mindestens einer mündlichen Prüfung.Prüfer sind die Fachlehrer der Waldorfschule. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss hat imAllgemeinen der Schulleiter einer staatlichen Schule, da es sich um einen staatlichen Abschlusshandelt.1 Sie sind identisch bis auf:§ 9 Vorbereitung der mündlichen Prüfung(1) Alle Prüflinge, die aufgrund ihrer Vornoten und der schriftlichen Arbeiten den Abschluss erreichen können, werden zur mündlichen Prüfungzugelassen.(2) Bei der Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nimmt der Prüfling an bis zu zwei mündlichen Prüfungen nach eigener Wahlteil. Bei der Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses nimmt der Prüfling an bis zu zwei mündlichen Prüfungen teil, davon an einernach eigener Wahl. Zusätzlich können mit Ausnahme der ersten Fremdsprache die Fächer der schriftlichen Prüfung mündlich geprüft werden,sofern der Prüfungsausschuss dies beschließt oder der Prüfling dies beantragt.(3) Sobald die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten und die Meldungen der Prüflinge vorliegen, legt der Prüfungsausschuss abschließendfest, in welchem Fach der einzelne Prüfling zu prüfen ist. Die vorgesehenen Prüfungsfächer sind den Prüflingen bekannt zu geben.(4) Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.Quelle: Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses an WaldorfschulenVom 15. Februar 2008 in der Fassung vom 13. April <strong>2010</strong>(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 101)Konkret bedeutet der oben stehende Auszug aus der Prüfungsordnung:Hauptschulabschluss: bis zu zwei mündliche Prüfungen nach eigener Wahl. Realschulabschluss: bis zu zwei mündliche Prüfungen,davon eine nach eigener Wahl.In der Realität wird man fast immer nur eine mündliche Prüfung pro Kandidat durchführen.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 4Die Projektarbeit zu einem frei gewählten Thema findet im Laufe des Schuljahres statt undhat einen praktischen, einen schriftlichen und einen Präsentationsteil. Sie wird imAllgemeinen in Gruppenarbeit vollzogen und durch die Präsentationsprüfung abgeschlossen.Die schriftlichen Prüfungen finden etwa Mitte Mai in den Fächern Deutsch, Mathematikund der ersten Fremdsprache (in der Regel Englisch) statt. In der ersten Fremdsprache bestehtdie schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit Aufgabenzur mündlichen Sprachkompetenz; auch wenn dieser sprachpraktische Teil mündlich ist, zählter als Teil der schriftlichen Prüfung.Die Aufgaben werden zentral gestellt, die Bearbeitungszeit beträgt für Deutsch und Mathematikje 135 min, für Englisch 105 min (schriftlicher Teil) und 30 min (sprachpraktischer Teil, indem in der Regel zwei, in Ausnahmen auch drei Schüler/innen zusammen geprüft werden). Indem Fach Englisch werden der schriftliche Teil und der sprachpraktische Teil an unterschiedlichenPrüfungstagen durchgeführt.Die mündlichen Prüfungen finden im Juni statt, dauern etwa 10 min pro Prüfling und sind inder Regel Gruppenprüfungen. Jeder Prüfling hat eine Pflichtprüfung in einem selbst gewähltenFach. Unabhängig davon kann durch Beschluss des Prüfungsausschusses eine weiteremündliche Prüfung festgelegt werden, wenn eine begründete Aussicht auf Verbesserung derEndnote im jeweiligen Fach besteht. Eine mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache(Englisch) sieht die Prüfungsordnung nicht vor, da die mündliche Kompetenz bereits imRahmen der schriftlichen Prüfung bewertet wurde (siehe oben).Benotung:Alle Prüfungsergebnisse eines Faches werden mit der zugehörigen Jahresleistung verrechnetund gehen als Endnote in das Abschlusszeugnis ein. Dabei gilt das Verhältnis 2:1 zwischenJahresleistung und Prüfungsergebnis.Die Ermittlung der Prüfungsnote im Falle einer mündlichen Prüfung im Fach Deutsch bzw.Mathematik geschieht wie folgt:Wenn die Prüfungsnote in den Fächern Deutsch bzw. Mathematik aus einem mündlichen(z.B. Note 2) und einem schriftlichen Prüfungsteil (z.B. Note 3) besteht und das Ergebniszwischen zwei Noten (in diesem Beispiel Note 2,5) liegt, wird zugunsten der Schülerin oderdes Schülers gerundet (in diesem Beispiel Note 2). Die Jahresleistung wird mit dieser Prüfungsnoteim Verhältnis 2:1 zu einer Endnote verrechnet.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 5Tabelle 1: Prüfungsfächer im HauptschulabschlussDeutsch, Englisch (erste Fremdsprache), Mathematikzwei Fächer aus der Fächergruppe: Physik, Chemie, Biologiezwei Fächer aus der Fächergruppe: Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politikzwei Fächer aus der Fächergruppe: Kunst, Musik, Textiles Werken, Technik, SportProjektarbeitZur Erläuterung:• Insgesamt gehen 10 Fächer in das Abschlusszeugnis ein.• Die drei Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik sind für die Prüfungverbindlich.• In den drei mittleren Fächergruppen hat der Prüfling eine Wahlmöglichkeit.• Nicht alle Fächer der drei Fächergruppen werden von der <strong>Freie</strong>n Waldorfschule <strong>Kiel</strong>angeboten, so dass bisweilen die Wahlmöglichkeit nur theoretisch besteht.• Das konkrete Fächerangebot des jeweiligen Schuljahres wird den Prüflingen von derSchule mitgeteilt.• Die Note für die Projektarbeit ist gleichwertig mit denen der anderen Fächer.Bestehensklauseln:Der Abschluss ist erreicht, wenn alle 10 Endnoten mindestens „ausreichend“ sind oder eineEndnote „mangelhaft“ in nicht mehr als einem Fach durch eine Endnote „befriedigend“ oderbesser in einem anderen Fach ausgeglichen wird.Fristen vor den mündlichen PrüfungenUm eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die mündlichen Prüfungen für die Prüflingesowie für die Lehrer sicherzustellen, beträgt der Zeitraum zwischen der Notenabgabe beimPrüfungsausschuss (Noten der bisherigen Jahresleistungen in allen Fächern und Noten derschriftlichen Prüfungen) und dem Beginn der mündlichen Prüfung zehn Unterrichtstage. DieNoten werden den Prüflingen sieben Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfungmitgeteilt. Das gewählte mündliche Prüfungsfach (die Hauptschulabschluss-Kandidaten dürfenbis zu zwei Prüfungsfächer wählen, siehe Fußnote 1) muss vom Prüfling bzw. dessen Elternfünf Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung dem Prüfungsausschuss mitgeteiltwerden, d.h. es stehen für die Entscheidung zwei Tage Zeit zur Verfügung. Die stattfin-


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 6denden mündlichen Prüfungen teilt der Prüfungsausschuss den Prüflingen drei bis fünf Unterrichtstagevor der mündlichen Prüfung mit.ii.Oft gestellte Fragen in Bezug auf den HauptschulabschlussWarum machen nicht alle Schüler/innen einer Klasse den Hauptschulabschluss?Dies ist zum einen aus dem Blickwinkel der ganzen Klasse und zum anderen aus dem Blickwinkeldes einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin nicht sinnvoll. Die Aufgaben inden Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch werden zentral gestellt; damit verbunden isteine zentral gesetzte Terminierung der Prüfungstage. Dies würde einen erheblichen Unterrichtsausfallfür die ganze Klasse bedeuten, nähme sie an der Prüfung geschlossen teil. Darüberhinaus sollen die Schüler/innen die Abschlüsse machen, die für sie sinnvoll sind; es istnicht sinnvoll, der Reihe nach Prüfungen abzulegen, bloß weil es grundsätzlich möglich ist.Wer sollte den Hauptschulabschluss machen?Es ist nicht möglich, dies für alle Fälle zu beantworten; jeder Schüler bzw. jede Schülerin istindividuell zu betrachten. Dennoch gibt es bei aller Individualität übergeordnete Gesichtspunktezur Bestimmung derjenigen, die den Hauptschulabschluss ablegen sollten. Da gibt eszum einen diejenigen, denen es biographisch gut täte, sich der Prüfungssituation des Hauptschulabschlusseszu stellen. Weiter gibt es Schüler/innen, die aus Gründen der Schulmüdigkeitdie Schule verlassen werden. Und zum Dritten ist an Schüler/innen zu denken, bei denendas Bestehen des Realschulabschlusses gefährdet zu sein scheint.Kann die Schule Kandidaten/Kandidatinnen zwingen, die Prüfung abzulegen?Nein, denn die Schüler/innen melden sich selber in Absprache mit den Eltern zur Prüfung an.Die Schule übernimmt nur die Aufgabe, die Meldung weiterzuleiten und das Prüfungsgescheheninhaltlich und organisatorisch durchzuführen.Endet nach der Hauptschulprüfung für den Prüfling automatisch die Schulzeit?Nein. Die Schulzeit einer Waldorfschule umfasst grundsätzlich zwölf Schuljahre. Dennochkann es vorkommen, dass Schüler/innen nach der Prüfung die Schule aus unterschiedlichenGründen verlassen; dies kann die bereits erwähnte Schulmüdigkeit sein, dies kann aber auchein Umzug sein, und anderes mehr.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 7III. Der Realschulabschlussi. Die wichtigsten PrüfungsregelungenDie Prüfungen für den Realschulabschluss bestehen aus1. einer Projektarbeit mit Präsentationsprüfung2. den schriftlichen Prüfungen in Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache3. mindestens einer mündlichen Prüfung.Prüfer sind die Fachlehrer der Waldorfschule. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss hat im Allgemeinender Schulleiter einer staatlichen Schule, da es sich um einen staatlichen Abschlusshandelt.Die Projektarbeit zu einem frei gewählten Thema findet im Laufe des Schuljahres statt undhat einen praktischen, einen schriftlichen und einen Präsentationsteil. Sie wird im Allgemeinenin Gruppenarbeit vollzogen und durch die Präsentationsprüfung abgeschlossen.Die schriftlichen Prüfungen finden etwa Mitte Mai in den Fächern Deutsch, Mathematikund der ersten Fremdsprache (in der Regel Englisch) statt. In der ersten Fremdsprache bestehtdie schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit Aufgabenzur mündlichen Sprachkompetenz; auch wenn dieser sprachpraktische Teil mündlich ist, zählter als Teil der schriftlichen Prüfung.Die Aufgaben werden zentral gestellt, die Bearbeitungszeit beträgt für Deutsch und Mathematikje 135 min, für Englisch 105 min (schriftlicher Teil) und 30 min (sprachpraktischer Teil, indem in der Regel zwei, in Ausnahmen auch drei Schüler/innen zusammen geprüft werden). Indem Fach Englisch werden der schriftliche Teil und der sprachpraktische Teil an unterschiedlichenPrüfungstagen durchgeführt.Die mündlichen Prüfungen finden im Juni statt, dauern etwa 10 min pro Prüfling und sind inder Regel Gruppenprüfungen. Jeder Prüfling hat eine Pflichtprüfung in einem selbst gewähltenFach. Unabhängig davon kann durch Beschluss des Prüfungsausschusses eine weiteremündliche Prüfung festgelegt werden, wenn eine begründete Aussicht auf Verbesserung derEndnote im jeweiligen Fach besteht. Eine mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache(Englisch) sieht die Prüfungsordnung nicht vor, da die mündliche Kompetenz bereits imRahmen der schriftlichen Prüfung bewertet wurde (siehe oben).


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 8Benotung:Alle Prüfungsergebnisse eines Faches werden mit der zugehörigen Jahresleistung verrechnetund gehen als Endnote in das Abschlusszeugnis ein. Dabei gilt das Verhältnis 2:1 zwischenJahresleistung und Prüfungsergebnis.Die Ermittlung der Prüfungsnote im Falle einer mündlichen Prüfung im Fach Deutsch bzw.Mathematik geschieht wie folgt:Wenn die Prüfungsnote in den Fächern Deutsch bzw. Mathematik aus einem mündlichen(z.B. Note 2) und einem schriftlichen Prüfungsteil (z. B. Note 3) besteht und das Ergebniszwischen zwei Noten (in diesem Beispiel Note 2,5) liegt, wird zugunsten der Schülerin oderdes Schülers gerundet (in diesem Beispiel Note 2). Die Jahresleistung wird mit dieser Prüfungsnoteim Verhältnis 2:1 zu einer Endnote verrechnet.Tabelle 2: Prüfungsfächer im RealschulabschlussDeutsch, Englisch (erste Fremdsprache), Mathematikzwei Fächer aus der Fächergruppe: Physik, Chemie, Biologiezwei Fächer aus der Fächergruppe: Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politikzwei Fächer aus der Fächergruppe: Kunst, Musik, Textiles Werken, Technik, SportProjektarbeitZur Erläuterung:• Insgesamt gehen 10 Fächer in das Abschlusszeugnis ein.• Die drei Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik sind für die Prüfungverbindlich.• In den drei mittleren Fächergruppen haben die Prüflinge eine Wahlmöglichkeit.• Nicht alle Fächer der drei Fächergruppen werden von der <strong>Freie</strong>n Waldorfschule <strong>Kiel</strong>angeboten, so dass bisweilen die Wahlmöglichkeit nur theoretisch besteht.• Das konkrete Fächerangebot des jeweiligen Schuljahres wird den Prüflingen von derSchule mitgeteilt.• Die Note für die Projektarbeit ist gleichwertig mit denen der anderen Fächer.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 9Bestehensklauseln:Der Abschluss ist erreicht, wenn alle 10 Endnoten mindestens „ausreichend“ sind oder eineEndnote „mangelhaft“ in nicht mehr als einem Fach durch eine Endnote „befriedigend“ oderbesser in einem anderen Fach ausgeglichen wird.Fristen vor den mündlichen PrüfungenUm eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die mündlichen Prüfungen für die Prüflinge sowiefür die Lehrer sicherzustellen, beträgt der Zeitraum zwischen der Notenabgabe beim Prüfungsausschuss(Noten der bisherigen Jahresleistungen in allen Fächern und Noten derschriftlichen Prüfungen) und dem Beginn der mündlichen Prüfung zehn Unterrichtstage. DieNoten werden den Prüflingen sieben Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfungmitgeteilt. Das gewählte mündliche Prüfungsfach muss vom Prüfling bzw. dessen Eltern fünfUnterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung dem Prüfungsausschuss mitgeteilt werden,d. h. es stehen für die Entscheidung zwei Tage Zeit zur Verfügung. Die stattfindendenmündlichen Prüfungen teilt der Prüfungsausschuss den Prüflingen drei bis fünf Unterrichtstagevor der mündlichen Prüfung mit.Zuerkennung des Hauptschulabschlusses bei Nichtbestehen des RealschulabschlussesSchülerinnen und Schülern, die nach einmaligem Nichtbestehen des Realschulabschlusses dieSchule verlassen wollen, kann der Hauptschulabschluss zuerkannt werden.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 10ii.Oft gestellte Fragen in Bezug auf den RealschulabschlussWarum machen nicht alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse den Realschulabschluss?Dies ist zum einen aus dem Blickwinkel der ganzen Klasse und zum anderen aus dem Blickwinkeldes einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin nicht sinnvoll. Die Aufgaben inden Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch werden zentral gestellt; damit verbunden isteine zentral gesetzte Terminierung der Prüfungstage. Dies würde einen erheblichen Unterrichtsausfallfür die ganze Klasse bedeuten, nähme sie an der Prüfung geschlossen teil. Darüberhinaus sollen die Schüler/innen die Abschlüsse machen, die für sie sinnvoll sind; es istnicht sinnvoll, der Reihe nach Prüfungen abzulegen, bloß weil es grundsätzlich möglich ist.Wer sollte den Realschulabschluss machen?Es ist nicht möglich, dies für alle Fälle zu beantworten; jeder Schüler und jede Schülerin istindividuell zu betrachten. Dennoch gibt es bei aller Individualität übergeordnete Gesichtspunktezur Bestimmung derjenigen, die den Realschulabschluss ablegen sollten. Da gibt eszum einen diejenigen, denen es biographisch gut täte, sich der Prüfungssituation des Realschulabschlusseszu stellen. Weiter gibt es Schüler/innen, die aus Gründen der Schulmüdigkeitdie Schule verlassen werden. Und zum dritten ist an Schüler/innen zu denken, bei denendas Bestehen des Abiturs gefährdet zu sein scheint.Kann die Schule Kandidaten/Kandidatinnen zwingen, die Prüfung abzulegen?Nein, denn die Schüler/innen melden sich selber in Absprache mit den Eltern zur Prüfung an.Die Schule übernimmt nur die Aufgabe, die Meldung weiterzuleiten und das Prüfungsgescheheninhaltlich und organisatorisch durchzuführen.Ist es nicht für potentielle Abiturienten/Abiturientinnen grundsätzlich sinnvoll den Realschulabschlusszu machen, um Prüfungs-Erfahrung für das Abitur zu sammeln?Nein. Die Art der Prüfungen unterscheidet sich so erheblich, dass nur ein geringer Nutzen ausdem Realschulabschluss für das Abitur gezogen werden kann.Welche Konsequenzen hat es, wenn die Schule einem Schüler bzw. einer Schülerin diePrüfung dringend empfiehlt, dieser bzw. diese das Ablegen der Prüfung aber ablehnt?Aus Sicht der Schule keine. Der Schüler oder die Schülerin ist weiterhin in der Stammklasseund kann sich im 12. Schuljahr entlang der unten unter IV,i aufgeführten Bestimmungen fürdie Aufnahme in die 13. Klasse qualifizieren. Aber: Für manche Schüler/innen bedeutet dererfolgreich absolvierte Realschulabschluss Sicherheit. Sie wissen: Sollte ich die Abiturprüfungnicht bestehen, kann ich auf meinen Realschulabschluss zurückgreifen.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 11Endet nach der Realschulprüfung für den Prüfling die Schulzeit?Nein. Die Schulzeit einer Waldorfschule umfasst grundsätzlich zwölf Schuljahre. Dennochkann es vorkommen, dass Schüler/innen nach der Prüfung die Schule aus unterschiedlichenGründen verlassen; dies kann z.B. die bereits erwähnte Schulmüdigkeit sein, gepaart mit derGewissheit, dass eine Berufsausbildung jetzt stimmiger ist im Vergleich zu einem weiterenJahr Schule.Kann man den Realschulabschluss auch in der 12. Klasse ablegen?Nein, der Realschulabschluss kann an der <strong>Freie</strong>n Waldorfschule <strong>Kiel</strong> grundsätzlich nur in der11. Klasse erworben werden. Für das Schuljahr <strong>2010</strong>/2011 gab es eine Übergangsregelung.Sollten in der Zukunft Schülerinnen und Schüler aus schwerwiegenden persönlichen oderschulischen Gründen den Antrag stellen, den Realschulabschluss in der 12. Klasse abzulegen,wird über ihren Antrag individuell befunden. (Beschluss der Oberstufenkonferenz vom 30.September <strong>2010</strong>).


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 12IV. Das Abituri. Kriterien zur Aufnahme in die 13 . Klasse als AbiturvorbereitungsklasseVorbemerkung: Die <strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong> wendet ein Zulassungsverfahren an, das zweiStufen umfasst. Ziel dieses Verfahrens ist es zum einen, den Schülern/innen ihren jeweils erreichtenLeistungstand zu spiegeln und sie zum anderen zur Verbesserung ihrer Leistungen zumotivieren, falls auf der ersten Stufe noch keine Aufnahme erfolgen konnte.Erstes AufnahmeverfahrenEnde Dezember/Anfang Januar können alle Schüler/innen, die die 12. Klassen besuchen, dieAufnahme in die nächstjährige 13. Klasse beantragen. Die Schule legt dazu fest, welche Fächerin der kommenden 13. Klasse angeboten werden können und welche davon auf erhöhtemNiveau unterrichtet werden. Sie teilt den Schüler/inne/n in diesen Fächern – soweit möglich –ihren bisherigen Leistungsstand nach gymnasialen Maßstäben mit und informiert sie nocheinmal über die Abiturprüfungsverordnung. Der Schüler/die Schülerin trifft auf dieser Basiseine vorläufige Kurswahl.Eine Zusage für die 13. Klasse erfolgt schon zu diesem Zeitpunkt (Anfang Januar), wenn folgendeBedingungen erfüllt sind:1) In den Fächern, die für die 13. Klasse gewählt wurden (soweit in ihnen schon eine Beurteilungmöglich ist), wird ein Durchschnitt von 8 Punkten erreicht.2) In keinem dieser Fächer ist der Leistungsstand 0 Punkte.3) Das Arbeitsverhalten in der 12. Klasse lässt einen erfolgreichen Besuch der 13. Klasseerwarten.4) Die Jahres- bzw. Projektarbeit wird voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen.5) Der Schüler/die Schülerin hat seit der 11. Klasse höchstens 20% des Unterrichts versäumtoder triftig dargelegt, dass trotz der höheren Fehlzeiten ein erfolgreicher Besuchder 13. Klasse möglich ist.Alle Schüler/innen, die zu diesem Zeitpunkt die Aufnahme in die 13. Klasse beantragt haben,bekommen einen Bescheid, ob sie bereits jetzt aufgenommen sind, oder ob eine Aufnahmeam Schuljahresende möglich oder ausgeschlossen scheint.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 13Zweites AufnahmeverfahrenWer die Bedingungen des ersten Aufnahmeverfahrens nicht erfüllt hat, erhält zum SchuljahresendeGelegenheit, die Aufnahme erneut zu beantragen. Es müssen dann – auf der Grundlageeines aktualisierten Leistungsstandes – folgende Bedingungen erfüllt werden:1) In den Fächern, die für die 13. Klasse gewählt wurden, wird ein Durchschnitt von 5Punkten erreicht.2) In keinem dieser Fächer ist der Leistungsstand 0 Punkte.3) In den drei Fächern, die zur Prüfung auf erhöhtem Niveau gewählt wurden, liegt einLeistungsstand von jeweils mindestens 5 Punkten vor, und in einem dieser Fächerwerden mindestens 7 Punkte erreicht.4) Das Arbeitsverhalten in der 12. Klasse lässt einen erfolgreichen Besuch der 13. Klasseerwarten.5) Die Jahres- bzw. Projektarbeit wurde erfolgreich abgeschlossen.6) Der Schüler/die Schülerin hat am Eurythmieabschluss teilgenommen.7) Der Schüler/die Schülerin hat in der 12. Klasse höchstens 20% des Unterrichts versäumtoder triftig dargelegt, dass trotz der höheren Fehlzeiten ein erfolgreicher Besuchder 13. Klasse möglich ist.Die Schüler/innen, die am zweiten Aufnahmeverfahren teilgenommen haben, erhalten zumSchuljahresende einen Bescheid über ihre Aufnahme, probeweise Aufnahme (siehe unten)oder Nicht-Aufnahme.Aufnahme auf ProbeIst im zweiten Aufnahmeverfahren die Bedingung 3) nicht erfüllt, kann die Konferenz mitBlick auf die Gesamtsituation eine probeweise Aufnahme des Schülers / der Schülerin für dreiMonate aussprechen; dies kann sie mit Auflagen verbinden. Zum Ablauf der dreimonatigenProbezeit trifft die Konferenz die endgültige Aufnahmeentscheidung anhand folgender Kriterien:In zwei der vier schriftlichen Fächer ist der Leistungsstand mindestens 5 Punkte, in keinemFach 0 Punkte.Beschluss der Oberstufenkonferenz der<strong>Freie</strong>n Waldorfschule <strong>Kiel</strong> vom 22.4.<strong>2010</strong>


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 14ii.Die Bescheide im AufnahmeverfahrenErstes Aufnahmeverfahren im Januar des 12. SchuljahresBrief Nr. 1: Aufnahme in die zukünftige 13. Klasse zum Halbjahr des 12. Schuljahres(Musterbrief):An Schüler / SchülerinDelegationBetreuung 13. Jahrgang_____________(Name d. Lehrers)_____________(Name d. Lehrers)<strong>Kiel</strong>, denIhr Antrag auf Aufnahme in die 13. Klasse für das Schuljahr 2011/12Sehr geehrte Familie . . . . , liebe (r) . . . . . .Sie haben den Antrag gestellt, in die 13. Klasse des Schuljahres 2011/12 aufgenommen zu werden, um die Hochschulreifeanzustreben. Die Konferenz hat am (Datum) auf Grund Ihrer bisher erbrachten Leistungen im 12. Schuljahr Ihre Notenauf gymnasialem Niveau festgestellt, d. h. in Notenpunkten von 0 bis 15. Es wurden die Fächer herangezogen, in denenzum jetzigen Zeitpunkt eine Beurteilung möglich ist.Unter Zugrundelegung Ihrer Fächerwahl für die 13. Klasse in der Kurskombination (Nr.) ergibt sich folgendes Bild:Erhöhtes Niveau Grundkurs schriftlich Grundkurs mündlich ÜberprüfungsfächerM D Ge E Bio M D Ge E F L Bio D E F L Bio Che Erd Phy Musmit dem Notendurchschnitt: _____ PunkteUnter Berücksichtigung aller Bedingungen im ersten Aufnahmeverfahren sind Sie hiermit in die 13. Klasse im Schuljahr2011/12 aufgenommen.Diese Aufnahme kann widerrufen werden, sollten die Bedingungen 4 – 7 im zweiten Aufnahmeverfahren nicht erfülltwerden. Die Bedingungen lauten:4) Das Arbeitsverhalten in der 12. Klasse lässt einen erfolgreichen Besuch der 13. Klasse erwarten.5) Die Jahres- bzw. Projektarbeit wurde erfolgreich abgeschlossen.6) Der Schüler/die Schülerin hat am Eurythmieabschluss teilgenommen.7) Der Schüler/die Schülerin hat in der 12. Klasse höchstens 20% des Unterrichts versäumt oder triftig dargelegt,dass trotz der höheren Fehlzeiten ein erfolgreicher Besuch der 13. Klasse möglich ist.Mit freundlichen GrüßenFür die Konferenz


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 15Brief Nr. 2: Ablehnung des Aufnahmeantrages zum Halbjahr des 12. Schuljahres/empfohlene erneute Bewerbung am Schuljahresende (Musterbrief):An Schüler / SchülerinDelegationBetreuung 13. Jahrgang_____________(Name d. Lehrers)_____________(Name d. Lehrers)<strong>Kiel</strong>, denIhr Antrag auf Aufnahme in die 13. Klasse für das Schuljahr 2011/12Sehr geehrte Familie . . . . , liebe (r) . . . . . .Sie haben den Antrag gestellt, in die 13. Klasse des Schuljahres 2011/12 aufgenommen zu werden, um die Hochschulreifeanzustreben. Die Konferenz hat am (Datum) auf Grund Ihrer bisher erbrachten Leistungen im 12. Schuljahr IhreNoten auf gymnasialem Niveau festgestellt, d. h. in Notenpunkten von 0 bis 15. Es wurden die Fächer herangezogen, indenen zum jetzigen Zeitpunkt eine Beurteilung möglich ist.Unter Zugrundelegung Ihrer Fächerwahl für die 13. Klasse in der Kurskombination (Nr.) ergibt sich folgendes Bild:Erhöhtes Niveau Grundkurs schriftlich Grundkurs mündlich ÜberprüfungsfächerM D Ge E Bio M D Ge E F L Bio D E F L Bio Che Erd Phy Musmit dem Notendurchschnitt: _____ PunkteUnter Berücksichtigung aller Bedingungen im ersten Aufnahmeverfahren sind Sie nicht in die 13. Klasse im Schuljahr2011/12 aufgenommen. Eine Aufnahme am Ende des 12. Schuljahres erscheint aber möglich, sofern die Bedingungendes zweiten Aufnahmeverfahrens erfüllt sind. Daher raten wir Ihnen, am Ende des 12. Schuljahres erneut einen Aufnahmeantragzu stellen.Mit freundlichen GrüßenFür die Konferenz


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 16Brief Nr. 3: Ablehnung des Aufnahmeantrages in die zukünftige 13. Klasse zum Halbjahrdes 12. Schuljahres/empfohlene anderweitige Bewerbung (Musterbrief):An Schüler / SchülerinDelegationBetreuung 13. Jahrgang_____________(Name d. Lehrers)_____________(Name d. Lehrers)<strong>Kiel</strong>, denIhr Antrag auf Aufnahme in die 13. Klasse für das Schuljahr 2011/12Sehr geehrte Familie . . . . , liebe (r) . . . . . .Sie haben den Antrag gestellt, in die 13. Klasse des Schuljahres 2011/12 aufgenommen zu werden, um die Hochschulreifeanzustreben. Die Konferenz hat am (Datum) auf Grund Ihrer bisher erbrachten Leistungen im 12. Schuljahr Ihre Notenauf gymnasialem Niveau festgestellt, d.h. in Notenpunkten von 0 bis 15. Es wurden die Fächer herangezogen, in denenzum jetzigen Zeitpunkt eine Beurteilung möglich ist.Unter Zugrundelegung Ihrer Fächerwahl für die 13. Klasse in der Kurskombination (Nr.) ergibt sich folgendes Bild:Erhöhtes Niveau Grundkurs schriftlich Grundkurs mündlich ÜberprüfungsfächerM D Ge E Bio M D Ge E F L Bio D E F L Bio Che Erd Phy Musmit dem Notendurchschnitt: _____ PunkteUnter Berücksichtigung aller Bedingungen im ersten Aufnahmeverfahren werden Sie nicht in die 13. Klasse im Schuljahr2011/12 aufgenommen. Eine Aufnahme am Ende des 12. Schuljahres erscheint der Konferenz sehr unwahrscheinlich. Wirraten Ihnen daher dringend, sich Alternativen zu überlegen.Mit freundlichen GrüßenFür die Konferenz


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 17Zweites Aufnahmeverfahren im Juni/Juli des 12. SchuljahresBrief Nr. 1: Aufnahme in die zukünftige 13. Klasse am Schuljahresende des 12. Schuljahres(Musterbrief):An Schüler / SchülerinDelegationBetreuung 13. Jahrgang_____________(Name d. Lehrers)_____________(Name d. Lehrers)<strong>Kiel</strong>, denIhr Antrag auf Aufnahme in die 13. Klasse für das Schuljahr 2011/12Sehr geehrte Familie . . . . , liebe (r) . . . . . .Sie haben den Antrag gestellt, in die 13. Klasse des Schuljahres 2011/12 aufgenommen zu werden, um die Hochschulreifeanzustreben. Die Konferenz hat am (Datum) auf Grund Ihrer erbrachten Leistungen im 12. Schuljahr Ihre Notenauf gymnasialem Niveau festgestellt, d. h. in Notenpunkten von 0 bis 15.Unter Zugrundelegung Ihrer Fächerwahl für die 13. Klasse in der Kurskombination (Nr.) ergibt sich folgendes Bild:Erhöhtes Niveau Grundkurs schriftlich Grundkurs mündlich ÜberprüfungsfächerM D Ge E Bio M D Ge E F L Bio D E F L Bio Che Erd Phy Musmit dem Notendurchschnitt: _____ PunkteUnter Berücksichtigung aller Bedingungen im zweiten Aufnahmeverfahren sind Sie hiermit in die 13. Klasse im Schuljahr2011/12 aufgenommen.Mit freundlichen GrüßenFür die Konferenz


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 18Brief Nr. 2: Aufnahme in die zukünftige 13. Klasse auf Probe am Schuljahresende des12. Schuljahres (Musterbrief):An Schüler / SchülerinDelegationBetreuung 13. Jahrgang_____________(Name d. Lehrers)_____________(Name d. Lehrers)<strong>Kiel</strong>, denIhr Antrag auf Aufnahme in die 13. Klasse für das Schuljahr 2011/12Sehr geehrte Familie . . . . , liebe (r) . . . . . .Sie haben den Antrag gestellt, in die 13. Klasse des Schuljahres 2011/12 aufgenommen zu werden, um die Hochschulreifeanzustreben. Die Konferenz hat am (Datum) auf Grund Ihrer erbrachten Leistungen im 12. Schuljahr Ihre Noten aufgymnasialem Niveau festgestellt, d. h. in Notenpunkten von 0 bis 15.Unter Zugrundelegung Ihrer Fächerwahl für die 13. Klasse in der Kurskombination (Nr.) ergibt sich folgendes Bild:Erhöhtes Niveau Grundkurs schriftlich Grundkurs mündlich ÜberprüfungsfächerM D Ge E Bio M D Ge E F L Bio D E F L Bio Che Erd Phy Musmit dem Notendurchschnitt: _____ PunkteUnter Berücksichtigung aller Bedingungen im Verfahren sind Sie hiermit auf Probe in die 13. Klasse im Schuljahr2011/12 aufgenommen. (Begründung der Probeaufnahme) Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Klassenkonferenzder 13. Klasse nach den Herbstferien.Mit freundlichen GrüßenFür die Konferenz


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 19Brief Nr. 3: Ablehnung des Aufnahmeantrages in die zukünftige 13. Klasse am Schuljahresendedes 12. Schuljahres (Musterbrief):An Schüler / SchülerinDelegationBetreuung 13. Jahrgang_____________(Name d. Lehrers)_____________(Name d. Lehrers)<strong>Kiel</strong>, denIhr Antrag auf Aufnahme in die 13. Klasse für das Schuljahr 2011/12Sehr geehrte Familie . . . . , liebe (r) . . . . . .Sie haben den Antrag gestellt, in die 13. Klasse des Schuljahres 2011/12 aufgenommen zu werden, um die Hochschulreifeanzustreben. Die Konferenz hat am (Datum) auf Grund Ihrer erbrachten Leistungen im 12. Schuljahr Ihre Noten aufgymnasialem Niveau festgestellt, d. h. in Notenpunkten von 0 bis 15.Unter Zugrundelegung Ihrer Fächerwahl für die 13. Klasse in der Kurskombination (Nr.) ergibt sich folgendes Bild:Erhöhtes Niveau Grundkurs schriftlich Grundkurs mündlich ÜberprüfungsfächerM D Ge E Bio M D Ge E F L Bio D E F L Bio Che Erd Phy Musmit dem Notendurchschnitt: _____ PunkteUnter Berücksichtigung aller Bedingungen im Verfahren sind Sie nicht in die 13. Klasse im Schuljahr 2011/12 aufgenommen.Wir bedauern, dies Ihnen mitteilen zu müssen.Wir hoffen, dass Sie an anderer Stelle Ihre schulische bzw. berufliche Ausbildung fortsetzen können.Mit freundlichen GrüßenFür die Konferenz


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 20iii.Die wichtigsten Prüfungsregelungen im AbiturEs werden Prüfungen in 8 Fächern abgenommen, deren Kombinationen festgelegt sind. DiePrüfung teilt sich auf in den schriftlichen Teil (4 Fächer: 3 Kurse mit erhöhtem Niveau undein schriftlicher Grundkurs) und in den mündlichen Teil (4 Fächer). Zwei der vier mündlichenFächer werden als Überprüfungsfächer angeboten. Hier findet nur auf Wunsch eine mündlichePrüfung statt, ansonsten geht das Jahresergebnis in die Abiturnote ein. Die Leistungen inden einzelnen Fächern werden unterschiedlich gewichtet. So geht die Leistung in den schriftlichenFächern mit dem Faktor 11, die der mündlichen Fächer mit dem Faktor 4 in die Gesamtwertungein (s. Tabelle 3). Im Falle einer zusätzlichen Prüfung in einem schriftlichenPrüfungsfach werden schriftliche und mündliche Leistungen zu gleichen Teilen gewertet.Tabelle 3: Wertung der Abiturfächer (APVO-NW § 8; Anlage 2)KursartFaktorSchriftliche Prüfungsfächer3 Erhöhtes Niveau Kurs 11*1 Grundkurs schriftlich 11*Mündliche Prüfungsfächer2 Grundkurs mündlich 42 Überprüfungsfach 4*** Wertung zu gleichen Teilen im Falle einer zusätzlichen mündlichen Prüfung** Im Falle einer mündlichen Prüfung im Überprüfungsfach zählt nur das Prüfungsergebnis.Bestehensklauseln schriftliche Prüfung- Es zählen nur die in den schriftlichen Prüfungen erzielten Prüfungsleistungen.- Es darf kein schriftliches Prüfungsfach mit 0 Punkten abgeschlossen werden.- Zwei der vier schriftlichen Prüfungsfächer müssen mit mindestens ausreichend (5 Punkte)bewertet werden, darunter muss ein Prüfungsfach mit erhöhtem Anforderungsniveaumit mindestens 5 Punkten bewertet sein.- Findet in einem Fach eine mündliche Prüfung statt, so werden mündliche und schriftlicheLeistung zu gleichen Teilen gewertet (jeweils Faktor 5,5; Aufrundung der Gesamtergebnisseauf volle Punkte).- Insgesamt müssen mindestens 220 Punkte im schriftlichen Prüfungsteil erreicht wordensein.(4 Fächer mit 5 Punkten multipliziert mit dem Faktor 11 ergibt 220 Punkte)


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 21Bestehensklauseln mündliche Prüfung- Es darf kein mündliches Prüfungsfach mit 0 Punkten abgeschlossen werden.- Zwei der vier mündlichen Prüfungsfächer müssen mit mindestens ausreichend (5 Punkte)bewertet werden, darunter muss ein mündlicher Grundkurs mit mindestens 5 Punktenbewertet sein (5-Punkte-Klausel). Es kann ein Überprüfungsfach als mündliches Prüfungsfachhinzugewählt werden; es wird dann ausschließlich die Prüfungsleistung gewertet.Insgesamt müssen mindestens 80 Punkte im mündlichen Prüfungsteil erreichtwerden.Das Abitur ist bestanden, wenn alle Bestehensklauseln erfüllt sind und mindestens 220 + 80Punkte erreicht worden sind (maximale Punktzahl 660 + 240 = 900).Quelle:Landesverordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler und an Waldorfschulen(APVO-NW) Verordnung vom 2. Juli 2008 in der Fassung vom 6. August 2009; http://www.gesetzerechtsprechung.sh.juris.de,http://za.lernnetz2.de; Stichworte: „Zentralabitur / APVO-NW“


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 22Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe undder Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen(OAPVO)Vom 2. Oktober 2007 in der Fassung vom 14. Juni <strong>2010</strong>Anlage 2


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 23Erwerb der Fachhochschulreife(schulischer Teil)[...](2) Der schulische Teil der Fachhochschulreife ist bestanden, wenn1. in den maßgeblichen Fächern insgesamt mindestens 35 Punkte in einfacher Wertungerreicht sind und die Leistungen in keinem dieser Fächer mit 0 Punkten bewertet sind,2. in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache sowie einem naturwissenschaftlichenFach insgesamt mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung erreichtsind und3. die Leistungen in nicht mehr als drei maßgeblichen Fächern, darunter höchstens einemFach mit erhöhtem Anforderungsniveau, mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertungbewertet sind.(3) Wer gemäß Absatz 2 den schulischen Teil der Fachhochschulreife bestanden hat, erhälthierüber ein Zeugnis [...] ausgestellt. Im Zeugnis ist die Durchschnittsnote zu vermerken, dienach Anlage 4 zu bilden ist.(4) Die Zeugnisse erhalten folgenden Vermerk: ,,... hat den schulischen Teil der Fachhochschulreifegemäß Ziff. 9 der ,,Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung fürSchülerinnen und Schüler an Waldorfschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom21.02.1980 in der Fassung vom 24.10.2008) 4) erworben.“Notenbildung zur Fachhochschulreife nach Anlage 4 zu §§ 9 und 17PunktzahlDurchschnittsnote105 - 97 1,096 - 95 1,194 - 93 1,292 - 91 1,390 - 89 1,488 - 87 1,586 - 85 1,684 - 83 1,782 - 81 1,880 - 79 1,978 - 76 2,075 - 74 2,173 - 72 2,271 - 70 2,369 - 68 2,467 - 66 2,565 - 64 2,663 - 62 2,761 - 60 2,859 - 58 2,957 - 55 3,054 - 53 3,152 - 51 3,250 - 49 3,348 - 47 3,446 - 45 3,544 - 43 3,642 - 41 3,740 - 39 3,838 - 37 3,936 - 35 4,0


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 24iv.Auszug aus der AbiturprüfungsverordnungAus APVO-NW („Nichtschüler“-Teil, gültig auch für Waldorfschulen)§ 6Durchführung der Abiturprüfung(1) Die Schulaufsichtsbehörde stellt die Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Kernfächernzentral. In den anderen Fächern stellt die Prüflehrkraft die Aufgaben und legt sie derSchulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Hat die Schulaufsichtsbehörde gegen die vorgeschlagenenAufgaben Bedenken, fordert sie die Abiturprüfungskommission unter Darlegungder Gründe auf, neue Aufgaben einzureichen. Die Aufgaben müssen so gestellt sein,dass ihre Lösungen auf der Grundlage sicherer Kenntnisse vor allem die Fähigkeit zu selbstständigergeistiger Arbeit erfordern. Die fachlichen Anforderungen richten sich nach denLehrplänen für die gymnasiale Oberstufe. Unbeschadet einer Schwerpunktbildung dürfennicht alle Aufgabenvorschläge den Sachgebieten entnommen sein, die gemäß den Lehrplänenfür die gymnasiale Oberstufe an öffentlichen Gymnasien und Gesamtschulen im zweiten Jahrder Qualifikationsphase unterrichtet werden. Bei Prüflingen, die sich an einer nicht anerkanntengenehmigten Ersatzschule vorbereitet haben, dürfen die Aufgabenvorschläge keine inhaltlicheWiederholung von schriftlichen Leistungsnachweisen darstellen. Prüflingen mit sonderpädagogischemFörderbedarf oder mit einer Behinderung ist Nachteilsausgleich zu gewähren.(4) Die Abiturprüfungskommission kann in bis zu zwei Fächern der schriftlichen Prüfung ergänzendmündliche Prüfungen ansetzen. Dies ist dem Prüfling mit Bekanntgabe der Ergebnisseder schriftlichen Arbeiten schriftlich mitzuteilen. 2 Auf Antrag des Prüflings ist in einemweiteren schriftlich geprüften Fach oder, wenn die Abiturprüfungskommission keine mündlichePrüfung angesetzt hat, in zwei schriftlich geprüften Fächern eine mündliche Prüfungdurchzuführen.2 Aus dieser und damit verknüpfter Bestimmungen des § 6 ergibt sich z. B. für das mündliche Abitur2011 folgende konkrete zeitliche Festlegung:- 20.5. 2011:Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten und ggf. der mündlichen Zusatzprüfungendurch die APK (§6 (4))- bis 27.5. 2011:Rückmeldung der Schüler, auf welche der Zusatzprüfungen sie ggf. verzichten (§6 (6),(7))- 30.5. 2011:Bekanntgabe der mündlichen Prüfungen- 1 Woche später, also ab 6.6.2011, mündliche Prüfungen


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 25(5) Wird ein Prüfling im ersten Prüfungsabschnitt in mehreren Fächern ergänzend mündlichgeprüft, bestimmt er die Reihenfolge.(6) Auf seinen Antrag ist ein Prüfling von der gemäß Absatz 4 ergänzend festgesetzten mündlichenPrüfung zu befreien. Die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission weistauf die Bedingungen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 hin.(7) Die Anträge des Prüflings sind schriftlich eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisseder schriftlichen Arbeiten bei der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden der Abiturprüfungskommissioneinzureichen. Die Meldung ist verbindlich.(8) Termin und Reihenfolge der mündlichen Prüfungen des ersten Prüfungsabschnitts werdenspätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben.(10) Prüflinge können in einem Fach, das ausschließlich mündlich geprüft wird, eine Präsentationsprüfunggemäß § 17 OAPVO wählen.(11) Wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so wird das Gesamtergebnis desFaches zu gleichen Teilen aus den beiden Prüfungsteilen gebildet.v. Gegenwärtig mögliche Fächerkombinationen an der <strong>Freie</strong>nWaldorfschule <strong>Kiel</strong>Grundlage für die angebotenen Fächer ist § 4 APVO-NW. Danach sind Pflichtfächer Deutsch,Mathematik, zwei Fremdsprachen und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (an der <strong>Freie</strong>nWaldorfschule <strong>Kiel</strong> gegenwärtig Geschichte) und eine Naturwissenschaft.Die schriftlichen Prüfungsfächer entstammen aus dem sprachlich, literarisch, künstlerischenAufgabenfeld (Auswahl: Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Musik, Kunst), dem gesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeld (Auswahl: Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik,Religion, Philosophie) und dem mathematisch-naturwissenschaftlichem Aufgabenfeld(Auswahl: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie).Für die drei Fächer auf erhöhtem Niveau müssen zwei der Fächer Mathematik, Deutsch odereine Fremdsprache sein.Unter den 4 schriftlichen Prüfungsfächern müssen Fächer aus jedem Aufgabenfeld vertretensein.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 26Tabelle 4: Gegenwärtig mögliche FächerkombinationenVier schriftliche FächerNur mündliche GrundkurseKurse auf erhöhtem Niveau Grundkurse Zwei mündliche Prüfungen Überprüfung1 Mathematik Deutsch Geschichte Englisch Latein/Franz. Biologie2 Mathematik Deutsch Geschichte Latein/Franz Englisch Biologie3 Mathematik Deutsch Geschichte Biologie Englisch Latein/Franz4 Mathematik Deutsch Englisch Geschichte Latein/Franz. Biologie5 Mathematik Deutsch Biologie Geschichte Englisch Latein/Franz.6 Mathematik Englisch Geschichte Deutsch Latein/Franz. Biologie7 Mathematik Englisch Geschichte Latein/Franz. Deutsch Biologie8 Mathematik Englisch Geschichte Biologie Deutsch Latein/Franz.9 Mathematik Englisch Biologie Geschichte Deutsch Latein/Franz.10 Deutsch Englisch Geschichte Mathematik Latein/Franz. BiologieZur Erläuterung:• Die oben aufgeführten Fächerkombinationen in den Kurskombinationen 1 – 10 ergebensich aus der Prüfungsordnung und stellen die gegenwärtig angebotenen dar.• Die Prüfungsordnung setzt einzelne Fächer in den Kombinationen unverrückbar fest,während andere austauschbar sind. So wäre z.B. in der Zukunft die Aufnahme des Faches„Kunst“ in einzelne Kurskombinationen ohne weiteres möglich.• In den durch Fettdruck hervorgehobenen Fächern werden die Abituraufgaben zentralgestellt.• Auf der Konferenz der Lehrerinnen und Lehrer der 13. Klasse am 2.12.2009 wurdenfür das Schuljahr <strong>2010</strong>/2011 folgende Kurse auf erhöhtem Niveau (= ehemals Leistungskurse)festgelegt: Mathematik; Deutsch; Englisch; Geschichte; Biologie.• Wahlmöglichkeiten bestehen bei den Überprüfungsfächern.• Als Überprüfungsfächer bietet die Schule gegenwärtig folgende Fächer an: Erdkunde;Physik; Musik.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 27vi.Oft gestellte Fragen in Bezug auf das AbiturGibt es an der <strong>Freie</strong>n Waldorfschule <strong>Kiel</strong> wie an einem Gymnasium eine Profiloberstufe?Nein, denn die <strong>Freie</strong>n Waldorfschulen des Landes Schleswig-Holstein haben eine eigene Prüfungsordnung,die eine Profiloberstufe nicht vorsieht.Wie reagiert die Schule auf die Besonderheit, dass in den Kernfächern Mathematik,Deutsch und erste Fremdsprache die Prüfungsaufgaben zentral gestellt werden (Zentralabitur)?Es wird in diesen Kernfächern bereits in der 12. Klasse begonnen, die Inhalte des Abiturs entlangder staatlich festgelegten Themenkorridore zu behandeln.Wer meldet den Prüfling zur Prüfung an?Die Schule im Auftrag der Schüler/innen. Die Schüler/innen müssen sich zur Aufnahme indas Prüfungsverfahren über die Schule bei der obersten Schulaufsichtsbehörde bewerben.Mit welchem Leistungsstand wird der Schüler bzw. die Schülerin im Januar des jeweiligen13. Schuljahres zur Prüfung zugelassen?Die Zulassung kann versagt werden, wenn die bisherigen Leistungen ein Bestehen der Abiturprüfungunwahrscheinlich erscheinen lassen.Gibt es Vornoten im 13. Schuljahr? Wenn ja, in welchen Fächern und welche Bedeutunghaben sie?Es gibt in allen Fächern jeweils erreichte Leistungsstände, die die Schüler/innen jederzeitbeim Lehrer erfragen können. Für die Prüfungen hat der über das Jahr erreichte Leistungsstandkeine Bedeutung; es zählt nur das Prüfungsergebnis. In den zwei Überprüfungsfächernzählt hingegen die Leistung des zweiten Kurshalbjahres, soweit keine Zusatzprüfung in ihnenvereinbart wird.Welche Bedeutung hat der vor den Abitur-Klausuren erreichte Leistungsstand für das inder Abitur-Klausur erzielte Ergebnis?Keine. Jedoch gibt er den Schülern/innen eine Rückmeldung, was sie unter günstigen Umständenin der Abiturklausur erreichen können. Der zuvor erzielte Leistungsstand darf jedochbei der Korrektur nicht berücksichtigt werden. Es zählt nur das Ergebnis der Abiturklausur.Kann auch das Fachabitur anstelle des Abiturs erworben werden?Ja. Jedoch umfasst das Fachabitur nur ein Fach weniger (sieben Fächer) als das Abitur (achtFächer), so dass es für die Schüler sinnvoller ist, das Abitur anzustreben. Bei Nichtbestehendes Abiturs kann die Fachhochschulreife nach Prüfung zuerkannt werden.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 28V. Beratungs- und ZulassungsfahrplanVorbemerkung: Unter Beratungsgespräch wird hier ein abschlussbezogenes Gespräch zwischenSchüler/innen und gegebenenfalls Eltern auf der einen Seite und Lehrern auf der anderenSeite verstanden. Gespräche anderer Art zwischen den genannten Personen sind hiervonunberührt und können selbstverständlich jeder Zeit durchgeführt werden.9. Klasse • ein Beratungsgespräch ist nicht erforderlich10. Klasse • Hauptschulabschluss• ein Beratungsgespräch in Bezug auf den Hauptschulabschluss isterforderlich• 1. Schritt: die Klassenbetreuer und die Klassenkonferenz nehmenauf der Grundlage des Zeugnisses der 9. Klasse im Zeitraum biszu den Herbstferien eine Feststellung möglicher Hauptschulkandidaten/-kandidatinnenvor.• 2. Schritt: mit den Kandidaten/Kandidatinnen und ihren Elternfinden vor den Herbstferien Beratungsgespräche über die Teilnahmean der Prüfung statt.• 3. Schritt: nach Weihnachten findet eine endgültige Festlegungund Meldung der Kandidaten/Kandidatinnen zur Prüfung statt.11. Klasse • Realschulabschluss• ein Beratungsgespräch in Bezug auf den Realschulabschluss isterforderlich• 1. Schritt: die Klassenbetreuer und die Klassenkonferenz nehmenauf der Grundlage des Zeugnisses der 10. Klasse im Zeitraum biszu den Herbstferien eine Feststellung möglicher Realschulkandidaten/-kandidatinnenvor.• 2. Schritt: mit den Kandidaten/Kandidatinnen und ihren Elternfinden vor den Herbstferien Beratungsgespräche über die Teilnahmean der Prüfung statt.• 3. Schritt: nach Weihnachten findet eine endgültige Festlegungund Meldung der Kandidaten/Kandidatinnen zur Prüfung statt.• Abitur• am Ende der 11. Klasse wird die Klasse über die 13. Klasse, die


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 29Abiturprüfungsverordnung und die voraussichtlich in der 13.Klasse angebotenen Fächer informiert.12. Klasse • Abitur• Anfang 12. Klasse wird die Information, die am Ende der 11.Klasse durchgeführt wurde, wiederholt.• November/Dezember: Die Schule führt in den 12. Klassen eineErhebung bezüglich möglicher und gewünschter Kurskombinationenim kommenden 13. Schuljahr durch.• November/Dezember: Das Kollegium der 13. Klasse beschließtdas Kursangebot für das kommende 13. Schuljahr unter Berücksichtigungder Schüler/innenbefragung.• Januar: Für die Schülerinnen und Schüler, die in die 13. Klassemöchten, werden in den Fächern, die in der 13. Klasse unterrichtetwerden, Noten nach gymnasialem Maßstab erhoben - soweitbewertbare Leistungen des 12. Schuljahres bereits vorliegen -und mitgeteilt, zudem werden sie noch einmal über die Abiturprüfungsverordnunginformiert. Die Schülerinnen und Schülertreffen auf dieser Basis eine vorläufige Kurswahl und beantragendie Aufnahme in die 13. Klasse.• Januar: Die Klassenkonferenz, ergänzt durch die Betreuer der 13.Klasse (und evtl. Lehrer der 13. Klasse), führt das erste Aufnahmeverfahrendurch und legt dabei fest, welchen Bescheid (BriefNr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3) die Schülerinnen und Schüler bekommenund wer die Beratungsgespräche zu diesen Bescheiden führt.• Januar/Februar: Beratungsgespräche• Juni: (ca. 4 Wochen vor Schuljahresende) Die Schülerinnen undSchüler, die in die 13. Klasse möchten, wählen ihre Kurse.In den Fächern, die in der 13. Klasse unterrichtet werden, werdenNoten erhoben.• Juni: (ca. 2 - 3 Wochen vor Schuljahresende) Die Klassenkonferenz,ergänzt durch die Betreuer der 13. Klasse (und evtl. Lehrerder 13. Klasse), führt das zweite Aufnahmeverfahren durch undlegt dabei fest, welchen Bescheid die Schülerinnen und Schülerbekommen (Brief Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3) und wer die Bera-


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 30tungsgespräche zu diesen Bescheiden führt.13. Klasse • Schuljahresbeginn: Belehrung der Schülerinnen und Schüler überdie Abiturprüfungsverordnung für Waldorfschulen entlang derInformationen, die oben unter IV/ii aufgeführt sind.• Januar: Konferenz zur Feststellung des bisher erreichten Leistungsstandes.Meldung der Prüflinge zur Prüfung bei der Schulaufsichtsbehörde.• Rückmeldung der Schulaufsichtsbehörde, ob alle Prüflinge zurPrüfung zugelassen wurden.• Februar/März: schriftliches Abitur• Juni: Vorbereitung der mündlichen Abiturprüfung: erneute Belehrungder Schülerinnen und Schüler über die Abiturprüfungsverordnungentlang der Informationen, die oben unter IV/ii undiii aufgeführt sind. Mitteilung der Ergebnisse der Abiturklausuren,Beratung der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf weiteremündliche Prüfungen, die möglich oder zum Bestehen notwendigsind, verbindliche Wahl der mündlichen Prüfungen durch dieSchüler/innen.• Juni: mündliches Abitur


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 31VI. OberstufenfahrplanErläuterung der im unteren Schaubild verwendeten Abkürzungen:• HA steht für Hauptschulabschluss• MBA (=Mittlerer Bildungsabschluss) steht für Realschulabschluss• Abi steht für AbiturVII. AbschlussbemerkungBei der Erstellung der Broschüre wurde versucht, so gewissenhaft wie möglich vorzugehen.Die Texte wurden mehrfach auf Richtigkeit kontrolliert. Dennoch ist es möglich,dass sich in dieser Broschüre Fehler befinden. Aus diesem Grund lehnen die Verfasserjedwede Gewähr ab und verweisen zum einen auf die Prüfungsordnungen, denen alleinRechtsgültigkeit zukommt. Siehe hierzu:1. Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und desRealschulabschlusses an WaldorfschulenVom 15. Februar 2008 in der Fassung vom 13. April <strong>2010</strong>http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de2. Landesverordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschülerund an Waldorfschulen (APVO-NW) Verordnung vom 2. Juli 2008 in der Fassungvom 6. August 2009; http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.deZum anderen können auch die schulinternen Regelungen Ungenauigkeiten und Fehlerenthalten, so dass Abänderungen notwenig sein können, die in die Broschüre noch nichtaufgenommen wurden.


<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 32VIII. Verfasser der TextbeiträgeAn der Formulierung der Texte waren beteiligt:• Imke Claussen (<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>, Arbeitskreis Neugestaltung der Oberstufe)• Thorsten Jordan (<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>, Betreuer der 13. Klasse und des Abiturs)• Thomas Müller-Tiburtius (<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>, Arbeitskreis Neugestaltung derOberstufe und Betreuer der 13. Klasse und des Abiturs)• Rolf Rosbigalle (<strong>Freie</strong> Waldorfschule Lübeck, Leiter des Arbeitskreises Abschlussfragender <strong>Freie</strong>n Waldorfschulen des Landes Schleswig-Holstein und Leiter der Verhandlungenmit den Behörden)Die Zusammenfassung der Einzeltexte zu einer Broschüre wurde von Thomas Müller-Tiburtius durchgeführt.Titelblatt: Das Foto stammt von Anja Manleitner; es zeigt Schülerinnen des Abiturjahrgangs2009/<strong>2010</strong> nach der Zeugnisübergabe im Juli <strong>2010</strong>.Preis der Broschüre in der gedruckten Form: 4,- €Diese Broschüre gibt es auch als kostenlose PDF - Datei auf der Website der <strong>Freie</strong>nWaldorfschule <strong>Kiel</strong>, zu finden unter Downloads.Stand der Broschüre: Dezember <strong>2010</strong>

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