r1 - Geschichtsverein für den Landkreis Deggendorf
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Auch diese Darstellung bedarf einer sprachlichen Erläuterung. Daß die Grundfeste 9<br />
Werkschuh tief ausgehoben (= 2,63 m) und die entsprechende Grundmauer in einer<br />
Stärke von 5 Schuh (= 1,46 m) aufgemauert wurde, ist ohne weiteres verständlich.<br />
Auch die Mauerhöhe über die Grundfeste von 34 Schuh (= 9,92 m) erfordert eigentlich<br />
keinen weiteren Kommentar. Wohl aber die angegebenen 30 Werkschuh <strong>für</strong> die Länge<br />
und Breite. Diese Angaben wur<strong>den</strong> offensichtlich falsch interpretiert. Die 30 Schuh<br />
Länge und 30 Schuh Breite sind nur auf <strong>den</strong> neu erstellten Chorraum, nicht aber auf die<br />
gesamte Greisinger Kirchenanlage zu beziehen. Klar und deutlich lautet der Text von<br />
Rechnung No. 120 aus der Kirchenrechnung von 1724: . . . weithers die 2 Seithen Capellen<br />
. . . Die Grundrißskizze von Seite 104 gibt diese Verhältnisse unmißverständlich<br />
wieder. Die in der Rechnung No. 120 angegebenen Werte decken sich mit <strong>den</strong> heutigen<br />
Maßzahlen voll und ganz.<br />
Mit der oben wörtlich zitierten Stelle aus der Rechnung No. 120/1724 erübrigen sich<br />
außerdem alle Spekulationen darüber, ob die bei<strong>den</strong> Sakristeien und die darüberliegen<strong>den</strong><br />
bei<strong>den</strong> Räume erst sehr viel später angebaut wur<strong>den</strong> und wann dies möglicherweise<br />
„passiert" sein könnte. Sie wur<strong>den</strong> in einem Zuge mit <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Seitenkapellen und<br />
dem neuen Chorraum dem alten Baukörper von 1691/92 angefügt.<br />
Stuckgesims am Bogen zur linken Seitenkapelle<br />
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