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Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd

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Entschädigungspolitik<br />

Verwaltungsrat<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen ein<br />

festes Honorar bestehend aus einer fixen Vergütung<br />

in bar und einem Anteil Aktien der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong>. Die<br />

Aktien unterliegen einer fünfjährigen Sperrfrist, in<br />

der sie weder verkauft noch belehnt werden dürfen.<br />

Für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des<br />

Verwaltungsrates sowie für die Mitglieder des Audit<br />

Committee und Governance, Nomination & Compensation<br />

Committee werden zusätzliche Entschädigungen<br />

bezahlt. Der Verwaltungsratspräsident ist in der<br />

Pensionskasse versichert.<br />

Geschäftsleitung<br />

Die Geschäftsleitung der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong> besteht aus<br />

der Konzernleitung, den Länderbereichsleitern und<br />

den Corporate Functional Managers. Die gesamte<br />

jährliche finanzielle Entschädigung an die Geschäftsleitung<br />

setzt sich aus dem Grundgehalt und einer<br />

variablen Entschädigung zusammen. Die Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung sind in der Pensionskasse versichert.<br />

Das Grundgehalt der Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

ist fix und wird in bar ausbezahlt.<br />

Periodisch erfolgt ein Benchmarking auf Basis der jährlichen<br />

Vergütungsberichte von Firmen einer Vergleichsgruppe.<br />

Die Vergleichsgruppe umfasst vier internationale<br />

Unternehmen in derselben Branche wie <strong>Holcim</strong>,<br />

mit ähnlicher geographischer Ausdehnung und Komplexität,<br />

sowie die zehn am höchsten kapitalisierten<br />

Unternehmen in der Schweiz, also Unternehmen mit<br />

vergleichbarer Grösse und Komplexität. Das Benchmarking<br />

erfolgt unter Berücksichtigung von Funktion und<br />

Verantwortung. <strong>2010</strong> wurde PricewaterhouseCoopers<br />

AG als externer Berater für eine grundsätzliche und<br />

detaillierte Überprüfung des Entschädigungssystems<br />

für den CEO und die Konzernleitung beigezogen. Das<br />

Resultat der Überprüfung ergab, dass das gegenwärtige<br />

System sich sowohl in Zeiten des Aufschwungs als<br />

auch in den nachfolgenden Krisen bewährt hat und<br />

eine auf den Unternehmenswert ausgerichtete Entschädigungsphilosophie<br />

für die Zukunft darstellt.<br />

Die variable Entschädigung setzt sich aus einer kon-<br />

zernbezogenen und einer individuellen Komponente<br />

zusammen. Vorausgesetzt, alle Ziele werden per<br />

31. Dezember des Jahres erreicht, beträgt die variable<br />

Entschädigung für die Geschäftsleitung (ohne CEO) je<br />

nach Funktion zwischen 45 Prozent und 90 Prozent des<br />

Grundgehalts und für den CEO 92 Prozent. Für beide<br />

Entschädigungskomponenten wird grundsätzlich zu<br />

Beginn des Jahres ein Betrag als “target” festgelegt;<br />

dieser wird nur bei einer Zielerreichung von 100 Prozent<br />

entrichtet und ist entsprechend variabel. Zudem<br />

werden Tiefst- und Höchstgrenzen der Zielerreichung<br />

festgelegt, die – wie unten beschrieben – auf die minimalen<br />

und maximalen Auszahlungsfaktoren anwendbar<br />

sind. Die Auszahlungsfaktoren dazwischen werden<br />

je nach Zielerreichung linear interpoliert.<br />

Die konzernbezogene Komponente ist von den finanziellen<br />

Resultaten des Konzerns abhängig. Wenn alle<br />

Ziele per 31. Dezember des betreffenden Jahres erreicht<br />

werden, macht sie für die Geschäftsleitung (ohne CEO)<br />

im Durchschnitt 61 Prozent der variablen Entschädigung<br />

aus, für den CEO 56 Prozent. Sie berechnet sich<br />

aufgrund des erreichten betrieblichen EBITDA und<br />

des Return on Invested Capital nach Steuern (ROICAT). Beide Ziele haben gleiches Gewicht, ausser bei Länderbereichsleitern,<br />

bei denen 60 Prozent von der betrieblichen<br />

EBITDA-Komponente und 40 Prozent von der<br />

ROICAT-Komponente abhängen. Für beide Komponenten<br />

wird ein Ziel (bei dessen Erreichung die Auszahlung von<br />

100 Prozent der variablen Entschädigung resultiert)<br />

bestimmt, und es werden maximale und minimale<br />

Schwellenwerte (bei deren Erreichung die Auszahlung<br />

von 200 Prozent respektive 0 Prozent der variablen Entschädigung<br />

resultiert) definiert. Die konzernbezogene<br />

Komponente der variablen Entschädigung wurde für die<br />

Geschäftsleitung (ohne CEO) je nach Funktion und bei<br />

100 Prozent Zielerreichung zwischen CHF 120 000 und<br />

CHF 550 000, für den CEO auf CHF 1 100 000 festgelegt.<br />

Für das Jahr <strong>2010</strong> wurde das betriebliche EBITDA-Ziel<br />

auf 5 Prozent Wachstum gegenüber dem Vorjahr (Länderbereichsleiter<br />

bei Erreichung der budgetierten regionalen<br />

betrieblichen EBITDA-Marge) und auf 8 Prozent<br />

beim ROICAT, je auf Basis “like-for-like”, festgelegt. Das<br />

ROICAT-Ziel wurde aufgrund des definierten Kapitalkostensatzes<br />

nach Steuern (WACCAT) von 8 Prozent<br />

gewählt. Die minimalen und maximalen Auszahlungsfaktoren<br />

wurden auf ±20 Prozent für das betriebliche<br />

EBITDA-Ziel (Länderbereichsleiter –2,5/+5 Prozentpunkte<br />

regionale betriebliche EBITDA-Marge) und auf ±3 Prozentpunkte<br />

für das ROICAT-Ziel festgelegt. <strong>2010</strong> hat sich<br />

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