Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd
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Entschädigungspolitik<br />
Verwaltungsrat<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen ein<br />
festes Honorar bestehend aus einer fixen Vergütung<br />
in bar und einem Anteil Aktien der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong>. Die<br />
Aktien unterliegen einer fünfjährigen Sperrfrist, in<br />
der sie weder verkauft noch belehnt werden dürfen.<br />
Für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des<br />
Verwaltungsrates sowie für die Mitglieder des Audit<br />
Committee und Governance, Nomination & Compensation<br />
Committee werden zusätzliche Entschädigungen<br />
bezahlt. Der Verwaltungsratspräsident ist in der<br />
Pensionskasse versichert.<br />
Geschäftsleitung<br />
Die Geschäftsleitung der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong> besteht aus<br />
der Konzernleitung, den Länderbereichsleitern und<br />
den Corporate Functional Managers. Die gesamte<br />
jährliche finanzielle Entschädigung an die Geschäftsleitung<br />
setzt sich aus dem Grundgehalt und einer<br />
variablen Entschädigung zusammen. Die Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung sind in der Pensionskasse versichert.<br />
Das Grundgehalt der Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
ist fix und wird in bar ausbezahlt.<br />
Periodisch erfolgt ein Benchmarking auf Basis der jährlichen<br />
Vergütungsberichte von Firmen einer Vergleichsgruppe.<br />
Die Vergleichsgruppe umfasst vier internationale<br />
Unternehmen in derselben Branche wie <strong>Holcim</strong>,<br />
mit ähnlicher geographischer Ausdehnung und Komplexität,<br />
sowie die zehn am höchsten kapitalisierten<br />
Unternehmen in der Schweiz, also Unternehmen mit<br />
vergleichbarer Grösse und Komplexität. Das Benchmarking<br />
erfolgt unter Berücksichtigung von Funktion und<br />
Verantwortung. <strong>2010</strong> wurde PricewaterhouseCoopers<br />
AG als externer Berater für eine grundsätzliche und<br />
detaillierte Überprüfung des Entschädigungssystems<br />
für den CEO und die Konzernleitung beigezogen. Das<br />
Resultat der Überprüfung ergab, dass das gegenwärtige<br />
System sich sowohl in Zeiten des Aufschwungs als<br />
auch in den nachfolgenden Krisen bewährt hat und<br />
eine auf den Unternehmenswert ausgerichtete Entschädigungsphilosophie<br />
für die Zukunft darstellt.<br />
Die variable Entschädigung setzt sich aus einer kon-<br />
zernbezogenen und einer individuellen Komponente<br />
zusammen. Vorausgesetzt, alle Ziele werden per<br />
31. Dezember des Jahres erreicht, beträgt die variable<br />
Entschädigung für die Geschäftsleitung (ohne CEO) je<br />
nach Funktion zwischen 45 Prozent und 90 Prozent des<br />
Grundgehalts und für den CEO 92 Prozent. Für beide<br />
Entschädigungskomponenten wird grundsätzlich zu<br />
Beginn des Jahres ein Betrag als “target” festgelegt;<br />
dieser wird nur bei einer Zielerreichung von 100 Prozent<br />
entrichtet und ist entsprechend variabel. Zudem<br />
werden Tiefst- und Höchstgrenzen der Zielerreichung<br />
festgelegt, die – wie unten beschrieben – auf die minimalen<br />
und maximalen Auszahlungsfaktoren anwendbar<br />
sind. Die Auszahlungsfaktoren dazwischen werden<br />
je nach Zielerreichung linear interpoliert.<br />
Die konzernbezogene Komponente ist von den finanziellen<br />
Resultaten des Konzerns abhängig. Wenn alle<br />
Ziele per 31. Dezember des betreffenden Jahres erreicht<br />
werden, macht sie für die Geschäftsleitung (ohne CEO)<br />
im Durchschnitt 61 Prozent der variablen Entschädigung<br />
aus, für den CEO 56 Prozent. Sie berechnet sich<br />
aufgrund des erreichten betrieblichen EBITDA und<br />
des Return on Invested Capital nach Steuern (ROICAT). Beide Ziele haben gleiches Gewicht, ausser bei Länderbereichsleitern,<br />
bei denen 60 Prozent von der betrieblichen<br />
EBITDA-Komponente und 40 Prozent von der<br />
ROICAT-Komponente abhängen. Für beide Komponenten<br />
wird ein Ziel (bei dessen Erreichung die Auszahlung von<br />
100 Prozent der variablen Entschädigung resultiert)<br />
bestimmt, und es werden maximale und minimale<br />
Schwellenwerte (bei deren Erreichung die Auszahlung<br />
von 200 Prozent respektive 0 Prozent der variablen Entschädigung<br />
resultiert) definiert. Die konzernbezogene<br />
Komponente der variablen Entschädigung wurde für die<br />
Geschäftsleitung (ohne CEO) je nach Funktion und bei<br />
100 Prozent Zielerreichung zwischen CHF 120 000 und<br />
CHF 550 000, für den CEO auf CHF 1 100 000 festgelegt.<br />
Für das Jahr <strong>2010</strong> wurde das betriebliche EBITDA-Ziel<br />
auf 5 Prozent Wachstum gegenüber dem Vorjahr (Länderbereichsleiter<br />
bei Erreichung der budgetierten regionalen<br />
betrieblichen EBITDA-Marge) und auf 8 Prozent<br />
beim ROICAT, je auf Basis “like-for-like”, festgelegt. Das<br />
ROICAT-Ziel wurde aufgrund des definierten Kapitalkostensatzes<br />
nach Steuern (WACCAT) von 8 Prozent<br />
gewählt. Die minimalen und maximalen Auszahlungsfaktoren<br />
wurden auf ±20 Prozent für das betriebliche<br />
EBITDA-Ziel (Länderbereichsleiter –2,5/+5 Prozentpunkte<br />
regionale betriebliche EBITDA-Marge) und auf ±3 Prozentpunkte<br />
für das ROICAT-Ziel festgelegt. <strong>2010</strong> hat sich<br />
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