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Mitnutzungsvereinbarung Gastwirte (PDF) - Kulturgut Ehmken Hoff

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Den Vertragsparteien werden für ihre Veranstaltung die notwendigen Schlüsselfür das <strong>Kulturgut</strong> <strong>Ehmken</strong> <strong>Hoff</strong> ausgehändigt, die nach Ende der Veranstaltungunaufgefordert zurückzugeben sind.Die Vertragsparteien werden vor Beginn ihrer Veranstaltung in die Anlagen undin die Bedienungstechnik eingewiesen.§ 5Die Vertragsparteien haben Kenntnis genommen von der zwischen der Stiftungund dem Verein abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung vom 07.02.2011 undder zwischen der Stiftung und Heike Harries abgeschlossenen<strong>Mitnutzungsvereinbarung</strong> vom 15.03.2011.Mit der Unterzeichnung dieses Kooperationsvertrages bestätigen dieVertragsparteien die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit den fürsonstige Nutzer niedergelegten Mietbedingungen und erkennen dieHausordnung für das <strong>Kulturgut</strong> <strong>Ehmken</strong> <strong>Hoff</strong> an.§ 6§ 7(1) Ausnahmen von diesen Vertragsregelungen sind im Einzelfall möglich,bedürfen aber der rechtzeitigen vorherigen Absprache unter denVertragsparteien.(2) Sollte keiner der Vertragspartner der Dörverdener Gastronomie dasCatering übernehmen können und/oder wollen, so dürfen gewerblicheBetriebe aus der Gemeinde Dörverden beauftragt werden.(3) Bereits gebuchte Veranstaltungen und Raumvermietungen sind von diesenBestimmungen ausgenommen. Hierzu überreichen die Stiftung und der Vereinden Dörverdener Gastronomen eine entsprechende Aufstellung.§ 8Dieser Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen, und zwar vom01. April 2012 bis zum 31. März 2013. Erfolgt nicht mindestens drei Monate vordem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung, soverlängert sich der Kooperationsvertrag stillschweigend um jeweils einweiteres Jahr.§ 9

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