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Mitnutzungsvereinbarung Gastwirte (PDF) - Kulturgut Ehmken Hoff

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§ 1Die Stiftung zieht ihren Antrag vom 10.11.2011 auf Änderung desBebauungsplanes Nr. 68 „<strong>Ehmken</strong> <strong>Hoff</strong> – Ortsmitte“ zum Gewerbegebietzurück.Die Stiftung verpflichtet sich, für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages keineweiteren Planänderungen von der Festsetzung als „Fläche für denGemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „ kulturelle und soziale Zweckedienende Gebäude und Einrichtungen“ zu beantragen.§ 2(1) Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß für die Stiftung dieVermietung von Räumen auf dem <strong>Kulturgut</strong> <strong>Ehmken</strong> <strong>Hoff</strong> im Rahmen derVermögensverwaltung oder des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes möglichist.(2) Ausgeschlossen von diesem Vertrag bleiben das sonntägliche Kulturkaffeeund kulturelle Veranstaltungen, die von Stiftung und Verein im Rahmen ihrerSatzungen durchgeführt und von der Mitnutzerin Heike Harries bzw. von derStiftung und dem Verein begleitend bewirtet werden. Das gleiche gilt fürgemeinnützige Vereine und Verbände, die das <strong>Kulturgut</strong> als Begegnungsstättenutzen. Das Catering von Speisen außer Snacks hat grundsätzlich durch dieDörverdener Gastronomie zu erfolgen. Im Rahmen des Kulturkaffees findetkein außer Haus Verkauf statt.Ausgenommen von diesem Vertrag bleiben außerdem Anmietungen vomStifter, seiner Familie und seinen Unternehmen.(3) An gesetzlichen Feiertagen, sowie Muttertag und Silvester findengrundsätzlich keine öffentlichen Veranstaltungen mit Speisen auf dem<strong>Kulturgut</strong> <strong>Ehmken</strong> <strong>Hoff</strong> statt. Das sonntägliche Kulturkaffee, die Veranstaltungan Himmelfahrt und private Feiern bleiben davon ausgenommen.(4) Größere Veranstaltungen, wie z.B. Spargelfest, Kartoffelfest, Tag deroffenen Tür, Dörverdener Kulturtage, werden grundsätzlich auf maximal 5Veranstaltungen pro Jahr begrenzt. Bei der Veranstaltungsplanung sollRücksicht genommen werden auf evtl. zeitgleich stattfindende Veranstaltungenin den umliegenden Gemeinden.(5) Eigene Speisen außer Snacks dürfen in den <strong>Ehmken</strong> <strong>Hoff</strong> nicht mitgebrachtwerden. Es wäre wünschenswert, wenn Speisen und Getränke aus einer Hand

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