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Jahresbericht 2004/05 - alv

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />

Stellungnahme zur Verordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die<br />

Zuteilung der Lektionen an der Volksschule (21. Oktober 04)<br />

Der <strong>alv</strong> war erfreut darüber, dass der für ihn unverständliche Sparbeschluss des Grossen Rates<br />

im Entlastungsmassnahmenpaket, wonach die Mindestschülerzahl für die Zuteilung von<br />

29 Klassenlehrerlektionen (Vollpensum) an einer Primarschulabteilung von bisher 20 auf neu<br />

22 Schüler/innen erhöht werden sollte, mit pädagogischer Sorgfalt umgesetzt wurde. Die<br />

Schülerzahlverordnung ist sehr differenziert ausgefallen und berücksichtigt auch Abteilungen<br />

mit zwei Klassen. Die Einschulungsklasse erfährt eine Verschärfung mit Heraufsetzung der<br />

Mindestschülerzahl. Für die Sekundarschulen beantragen wir die weitere Zusprechung der<br />

30. Stunde inklusive einer Fremdsprache, für die Realschule ebenso die 30. Stunde, aber ohne<br />

Fremdsprache.<br />

Vernehmlassung zur Verordnung Regos (20. Dezember 04)<br />

Der <strong>alv</strong> findet die Verordnung in einem vernünftigen und machbaren Rahmen abgefasst. Mit<br />

dem neuen Ansatz zur Subventionierung wird der Anreiz zur Regionalisierung der Oberstufe<br />

geschaffen. Der <strong>alv</strong> beantragt zusätzlich, dass Gemeinden, die auf ihre bisherige Oberstufe<br />

verzichten müssen, einen höheren Subventionsansatz für bauliche Massnahmen für die Umnutzung<br />

der Räume für die Primarschule oder den Kindergarten erhalten sollten.<br />

Verordnung über die Berufsausübungsbewilligung<br />

Zu dieser Verordnung wurde der <strong>alv</strong> weder zu einer Anhörung noch zu einer Vernehmlassung<br />

eingeladen. Dies ist an und für sich nicht Brauch. Der <strong>alv</strong> reklamierte beim BKS und seinem<br />

Vorsteher seinen Anspruch. Die Verordnung über die Berufsausübungsbewilligung ersetzt die<br />

frühere Wählbarkeitsverordnung. Für die Professionalität ist es nicht unproblematisch, wenn<br />

Lehrpersonen ohne die verlangte berufliche Ausbildung nach fünf Jahren Praxis einen unbefristeten<br />

Vertrag erhalten.<br />

DV <strong>alv</strong> 20<strong>05</strong> 15

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