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Jahresbericht 2004/05 - alv

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />

Am 19. März <strong>05</strong> organisierte der <strong>alv</strong> für seine Vorstandsmitglieder und die Präsidien der Mitgliedorganisationen<br />

eine gut besuchte Weiterbildungsveranstaltung zur Pensionskasse mit<br />

dem Referenten Dieter Deiss. Er legte vor allem die Vor- und Nachteile des Beitrags- und des<br />

Leistungsprimats dar.<br />

Am 10. Juni <strong>05</strong> fand die Konsultation der Regierung mit den Person<strong>alv</strong>erbänden zu den<br />

Absichten im APK-Dekret statt. Mit einem Entwurf eines APK-Dekretes ist erst nach den<br />

Sommerferien zu rechnen.<br />

Die KASPV und mit ihr der <strong>alv</strong> stehen hinter den Forderungen:<br />

||| eine gute, gesicherte Altersvorsorge;<br />

||| kein Lohnabbau durch einseitige Beitragserhöhung;<br />

||| das Leistungsprimat;<br />

||| keine Erhöhung des Pensionierungsalters;<br />

||| die Auftrechterhaltung der Staatsgarantie.<br />

Der <strong>alv</strong> bietet an, in Schulhausgesprächen die Lehrerschaft für die Pensionskassenfragen zu<br />

sensibilisieren und die Kolleginnen und Kollegen über die nicht leicht zu verstehende Materie<br />

zu informieren. Im ersten Halbjahr fanden bereits zwanzig Schulhausgespräche zum Thema<br />

Pensionskasse statt.<br />

2.4 Vernehmlassungen, Stellungnahmen<br />

Alle Stellungnahmen finden Sie unter www.<strong>alv</strong>-ag.ch<br />

Stellungnahme zum neuen Lohndekret (Medienmitteilung 24. August 04)<br />

Im Vorfeld war der <strong>alv</strong> im Interesse einer gelebten Sozialpartnerschaft zu weitgehenden Kompromissen<br />

bereit. Noch vor der Behandlung im Grossen Rat hatte der <strong>alv</strong> seine Position in<br />

einer Stellungnahme (Medienmitteilung vom 11. August 04) bekannt gegeben.<br />

Das vom Grossen Rat am 24. August 04 beschlossene Lohndekret für Lehrpersonen geht weit<br />

über die Kompromissbereitschaft des <strong>alv</strong> hinaus und kann in keiner Weise genügen. Es macht<br />

den Aargau zu einem unattraktiven Arbeitgeber. Es erfüllt die gesetzlichen Auflagen nicht. Es<br />

ist auf die Dauer für den Kanton auch nicht günstig. Dass das Lohnmaximum erst im<br />

59. Altersjahr erreicht werden kann (wenn überhaupt), kennt kein anderer Kanton. In der<br />

Vergleichsrechnung mit dem kantonalen Personal muss berücksichtigt werden, dass die Ortszulagen<br />

nie teuerungsbereinigt wurden. Im Gegensatz zum Personal ist die Arbeitsplatzbewertung<br />

nach Abakaba bei den Lehrpersonen lediglich mit 25% angerechnet. Es bestehen<br />

Hinweise, wonach der Marktvergleich teilweise nicht korrekt vorgenommen wurde. So kann<br />

der <strong>alv</strong> das Lohndekret nicht akzeptieren und hat daher eine Lohnklage erhoben.<br />

14 DV <strong>alv</strong> 20<strong>05</strong>

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