Jahresbericht 2004/05 - alv
Jahresbericht 2004/05 - alv
Jahresbericht 2004/05 - alv
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />
Am 19. März <strong>05</strong> organisierte der <strong>alv</strong> für seine Vorstandsmitglieder und die Präsidien der Mitgliedorganisationen<br />
eine gut besuchte Weiterbildungsveranstaltung zur Pensionskasse mit<br />
dem Referenten Dieter Deiss. Er legte vor allem die Vor- und Nachteile des Beitrags- und des<br />
Leistungsprimats dar.<br />
Am 10. Juni <strong>05</strong> fand die Konsultation der Regierung mit den Person<strong>alv</strong>erbänden zu den<br />
Absichten im APK-Dekret statt. Mit einem Entwurf eines APK-Dekretes ist erst nach den<br />
Sommerferien zu rechnen.<br />
Die KASPV und mit ihr der <strong>alv</strong> stehen hinter den Forderungen:<br />
||| eine gute, gesicherte Altersvorsorge;<br />
||| kein Lohnabbau durch einseitige Beitragserhöhung;<br />
||| das Leistungsprimat;<br />
||| keine Erhöhung des Pensionierungsalters;<br />
||| die Auftrechterhaltung der Staatsgarantie.<br />
Der <strong>alv</strong> bietet an, in Schulhausgesprächen die Lehrerschaft für die Pensionskassenfragen zu<br />
sensibilisieren und die Kolleginnen und Kollegen über die nicht leicht zu verstehende Materie<br />
zu informieren. Im ersten Halbjahr fanden bereits zwanzig Schulhausgespräche zum Thema<br />
Pensionskasse statt.<br />
2.4 Vernehmlassungen, Stellungnahmen<br />
Alle Stellungnahmen finden Sie unter www.<strong>alv</strong>-ag.ch<br />
Stellungnahme zum neuen Lohndekret (Medienmitteilung 24. August 04)<br />
Im Vorfeld war der <strong>alv</strong> im Interesse einer gelebten Sozialpartnerschaft zu weitgehenden Kompromissen<br />
bereit. Noch vor der Behandlung im Grossen Rat hatte der <strong>alv</strong> seine Position in<br />
einer Stellungnahme (Medienmitteilung vom 11. August 04) bekannt gegeben.<br />
Das vom Grossen Rat am 24. August 04 beschlossene Lohndekret für Lehrpersonen geht weit<br />
über die Kompromissbereitschaft des <strong>alv</strong> hinaus und kann in keiner Weise genügen. Es macht<br />
den Aargau zu einem unattraktiven Arbeitgeber. Es erfüllt die gesetzlichen Auflagen nicht. Es<br />
ist auf die Dauer für den Kanton auch nicht günstig. Dass das Lohnmaximum erst im<br />
59. Altersjahr erreicht werden kann (wenn überhaupt), kennt kein anderer Kanton. In der<br />
Vergleichsrechnung mit dem kantonalen Personal muss berücksichtigt werden, dass die Ortszulagen<br />
nie teuerungsbereinigt wurden. Im Gegensatz zum Personal ist die Arbeitsplatzbewertung<br />
nach Abakaba bei den Lehrpersonen lediglich mit 25% angerechnet. Es bestehen<br />
Hinweise, wonach der Marktvergleich teilweise nicht korrekt vorgenommen wurde. So kann<br />
der <strong>alv</strong> das Lohndekret nicht akzeptieren und hat daher eine Lohnklage erhoben.<br />
14 DV <strong>alv</strong> 20<strong>05</strong>