Jahresbericht 2004/05 - alv
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />
«Sammel»-Eingaben über zur Unzufriedenheit erfolgte Lohneinstufungen sind auch Einzelfälle<br />
zu widerrechtlichen Kündigungen zu verzeichnen.<br />
Im Vollzug stellte es sich heraus, dass bezüglich der Lohnzahlung bei Lehrpersonen mit<br />
«Altersentlastung» Handlungsbedarf bestand. Das BKS reagierte darauf und kam den Betroffenen<br />
entgegen. Vollzugsänderungen mussten ebenfalls kurzfristig getroffen werden, da das<br />
System mit den verschiedenen Ausbildungsabschlüssen in derselben Lohnstufe nicht funktionierte.<br />
So kam es vor, dass zusatzausgebildete Berufswahl- oder Kleinklassenlehrpersonen<br />
weniger verdienten als gleichaltrige Sereal-Lehrpersonen.<br />
Das Normenkontrollverfahren betreffend Lohndekret Lehrpersonen reichte der <strong>alv</strong> im Januar<br />
20<strong>05</strong> ein. Es geht dabei um folgende drei Punkte:<br />
a) Ziff.6 des Anhangs IV LDLP; Überführungskosten nicht mehr als 3.12%, sonst<br />
Kompensation;<br />
b) Einreihung der Kindergartenlehrpersonen in die Lohnstufe 1;<br />
c) Einstufung der Instrumentallehrpersonen in die Lohnstufe 5.<br />
Das Verfahren vor Verwaltungsgericht ist noch hängig.<br />
Der <strong>alv</strong> verlangt nach ersten Erfahrungen Nachbesserungen zur Anstellungsgesetzgebung und<br />
will mit dem BKS Verhandlungen aufnehmen, vor allem in den Bereichen:<br />
||| befristeter Anstellungsvertrag;<br />
||| Rahmenverträge;<br />
||| Pensenausgleich bei Vollzeitanstellungen;<br />
||| Einhaltung des Kündigungsschutzes.<br />
Mit dem neuen Anstellungsrecht wurden auch die geleiteten Schulen installiert. Dabei sind<br />
die Mitwirkungsrechte der Lehrpersonen noch nicht restlos geklärt.<br />
Im GAL ist der Berufsauftrag und die Jahresarbeitszeit beschrieben. Die neue Orientierungshilfe<br />
dazu trägt zur Klärung bei. In der Praxis gibt es aber damit noch etliche Probleme.<br />
DV <strong>alv</strong> 20<strong>05</strong> 11