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Jahresbericht 2004/05 - alv

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />

«Sammel»-Eingaben über zur Unzufriedenheit erfolgte Lohneinstufungen sind auch Einzelfälle<br />

zu widerrechtlichen Kündigungen zu verzeichnen.<br />

Im Vollzug stellte es sich heraus, dass bezüglich der Lohnzahlung bei Lehrpersonen mit<br />

«Altersentlastung» Handlungsbedarf bestand. Das BKS reagierte darauf und kam den Betroffenen<br />

entgegen. Vollzugsänderungen mussten ebenfalls kurzfristig getroffen werden, da das<br />

System mit den verschiedenen Ausbildungsabschlüssen in derselben Lohnstufe nicht funktionierte.<br />

So kam es vor, dass zusatzausgebildete Berufswahl- oder Kleinklassenlehrpersonen<br />

weniger verdienten als gleichaltrige Sereal-Lehrpersonen.<br />

Das Normenkontrollverfahren betreffend Lohndekret Lehrpersonen reichte der <strong>alv</strong> im Januar<br />

20<strong>05</strong> ein. Es geht dabei um folgende drei Punkte:<br />

a) Ziff.6 des Anhangs IV LDLP; Überführungskosten nicht mehr als 3.12%, sonst<br />

Kompensation;<br />

b) Einreihung der Kindergartenlehrpersonen in die Lohnstufe 1;<br />

c) Einstufung der Instrumentallehrpersonen in die Lohnstufe 5.<br />

Das Verfahren vor Verwaltungsgericht ist noch hängig.<br />

Der <strong>alv</strong> verlangt nach ersten Erfahrungen Nachbesserungen zur Anstellungsgesetzgebung und<br />

will mit dem BKS Verhandlungen aufnehmen, vor allem in den Bereichen:<br />

||| befristeter Anstellungsvertrag;<br />

||| Rahmenverträge;<br />

||| Pensenausgleich bei Vollzeitanstellungen;<br />

||| Einhaltung des Kündigungsschutzes.<br />

Mit dem neuen Anstellungsrecht wurden auch die geleiteten Schulen installiert. Dabei sind<br />

die Mitwirkungsrechte der Lehrpersonen noch nicht restlos geklärt.<br />

Im GAL ist der Berufsauftrag und die Jahresarbeitszeit beschrieben. Die neue Orientierungshilfe<br />

dazu trägt zur Klärung bei. In der Praxis gibt es aber damit noch etliche Probleme.<br />

DV <strong>alv</strong> 20<strong>05</strong> 11

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