Jahresbericht 2004/05 - alv
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>/<strong>05</strong><br />
In aller Eile musste die Regierung noch die Verordnung über die Anstellung und Löhne der<br />
Lehrpersonen (VALL) erlassen. Die Verwaltung musste in einem einzigartigen Kraftakt die<br />
Überführung ins neue Anstellungs- und Lohnrecht vorbereiten. In zwölf halbtägigen Informationsveranstaltungen<br />
klärte das BKS die Schulpflegen und in weiteren Veranstaltungen die<br />
Schulleitungen der kantonalen Schulen und die Trägerschaften der Heime über die neue Anstellung<br />
mittels Vertrag und über das neue Lohnsystem auf. Auf positives Echo gestossen ist<br />
die speziell aufgeschaltete Internetseite zum GAL (www.ag.ch/gal), auf der laufend offene<br />
Fragen durch den BKS-Rechtsdienst beantwortet werden.<br />
Für die Information der Hauptbeteiligten, der arbeitnehmenden Lehrerschaft, fehlten dem<br />
Kanton schlichtweg die zeitlichen und personellen Ressourcen. Der <strong>alv</strong> sprang hier in die<br />
Lücke und organisierte zwei Grossveranstaltungen in Oberentfelden und Wettingen. Es nahmen<br />
über 600 Lehrpersonen daran teil. Daneben bot sich der <strong>alv</strong> an, in Schulhausgesprächen<br />
der Lehrerschaft das neue Anstellungs- und Lohnrecht zu erklären. Zwischen September und<br />
Dezember hat der <strong>alv</strong> (vorab der <strong>alv</strong>-Sekretär Urs N. Kaufmann) in 33 Schulhausveranstaltungen<br />
weit über tausend Lehrpersonen mit Informationen bedienen können.<br />
Im Zuge von GAL und der neuen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wurde die Berufsausübungsbewilligung<br />
neu festgelegt.<br />
Neues Anstellungs- und Lohnrecht ab 1. Januar 20<strong>05</strong><br />
Die letzte Wahlperiode für die auf Amtsdauer gewählten Volksschullehrkräfte (Beamtung)<br />
ging auf den 31. Dezember <strong>2004</strong> zu Ende. Sämtliche Lehrpersonen im Aargau (inklusive Lehrpersonen<br />
an Kindergärten) erhielten auf den 1. Januar <strong>05</strong> einen öffentlich rechtlichen unbefristeten<br />
oder befristeten Vertrag, ausgestellt durch die Schulpflege oder die Kreisschulpflege.<br />
Daneben erhielten alle Lehrpersonen eine Lohnverfügung nach neuem LDLP. Bei der Überführung<br />
ins neue Lohnsystem wurde die Besitzstandswahrung der Lohnhöhe inklusive Aufrechnung<br />
der Ortszulage von 1500 Franken eingehalten. Das ist besonders wichtig, da es im neuen<br />
Lohnsystem neben Gewinnenden auch Verlierende gibt. Bemerkenswert am neuen System<br />
ist die Einstufung nach Lebensalter. Kompliziert wurde die Überführung dort, wo sich die<br />
Pflichtstundenzahl nach neuer VALL veränderte, und bei Lehrpersonen mit früherer Altersentlastung.<br />
Obwohl diese neue Anstellung auch für die Arbeitgeber (Schulpflegen) etwas ganz Neues<br />
bedeutete, die Sektion Personaldienste Lehrpersonen (Lohnbüro) aufs Äusserste forderte und<br />
die Lehrerschaft sehr verunsicherte, verlief der Übergang ins neue Anstellungs- und Lohnrecht<br />
eigentlich verhältnismässig ruhig. Das ist nicht zuletzt auch das Verdienst des Gesamtprojektleiters<br />
Dieter Deiss. In der Begleitgruppe Umsetzung GAL vertrat Urs N. Kaufmann den <strong>alv</strong>.<br />
Rekursrecht<br />
Mit dem neuen Anstellungs- und Lohnrecht für Lehrpersonen wurde auch die Schlichtungskommission<br />
für Personalfragen erweitert. Die von Lotty Fehlmann Stark präsidierte Schliko<br />
wurde von Arbeitnehmerseite her ergänzt durch Ursula Nohl-Künzli (AMV) und Urs N. Kaufmann<br />
(<strong>alv</strong>). Bis Ende Juni 20<strong>05</strong> gingen bei der Schlichtungskommission für Personalfragen<br />
673 Eingaben von Lehrpersonen ein, wovon 271 bereits erledigt wurden. Neben den<br />
10 DV <strong>alv</strong> 20<strong>05</strong>