Rechtsamt_8K2740_11_20111017 - Grüngürtel Frankfurt-Sossenheim

Rechtsamt_8K2740_11_20111017 - Grüngürtel Frankfurt-Sossenheim Rechtsamt_8K2740_11_20111017 - Grüngürtel Frankfurt-Sossenheim

gruenguertel.kremser.info
von gruenguertel.kremser.info Mehr von diesem Publisher
10.07.2015 Aufrufe

-4-RECHTSMITTELBELEH RU NG:Cegen Oen Erstbescheid in Form des Widerspruchsbescheides kann innerhalb einesMonats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht, Adalbertstraße 18,60486 Frankfurt erhoben werden.Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelleerhoben werden. Sie muss den Kläger oder die Klägerin, die Beklagte(Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch den Magistrat) und den Gegenstand desKlagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag erhalten. Die zur BegrUnOungdienenden Tatsachen und Beweismittel sollen in Ur- oder Abschrift beigefügtwärden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigenBeteiligten hinzugefügt werden.HINWEIS:Geht der Betrag nicht rechtzeitig bei der Stadtkassein, so wird einSäumniszuschlag in Höhe von 1 v.H. für jeden angefangenen Monat, indem der Schuldner sich in Säumnis befindet, erhoben (S 13 Verwaltungskostensatzung).2. Die Anfechtungsklage entfaltet hinsichtlich der Kostenforderung keineaufschiebende Wirkung (S 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).lm Auftrag/t ,rl,i{*^ fu't l''r* ;/-,( Wedekind )Mag istratsd irektorin

N:o|-qlrolloll(\llll]tAbsender:SrorW FnnNrrunrRv MnrNDERltd\8llJ&ftItF"qchüsreich30'3{Aml / Eetrieb)60275 Fronklurt om MoinAktenzeichen u)3 - /rrfro/8" -'o***.*Hinweis: Umschloo bitte oufbewohren, siehe Rückseite!Zugestellt om(Datum, ggf Uhzeil, Unterschrift)a9{tr:{M ,P \Förmliche ZuslelluWeitersenden innerhol b des! Bezirks des AmtsgerichtsBezirks des LondoerichtsInlondsBei der Zudellung ru beochtende \lerme*eI Ersofzzustel lung ousgeschlossen| | Kerne Ersofzzustellung on:f] Ni.tt durch Niederlegung zustellenf] Uit Angobe der Uhzeit zuslellen"Ti

-4-RECHTSMITTELBELEH RU NG:Cegen Oen Erstbescheid in Form des Widerspruchsbescheides kann innerhalb einesMonats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht, Adalbertstraße 18,60486 <strong>Frankfurt</strong> erhoben werden.Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelleerhoben werden. Sie muss den Kläger oder die Klägerin, die Beklagte(Stadt <strong>Frankfurt</strong> am Main, vertreten durch den Magistrat) und den Gegenstand desKlagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag erhalten. Die zur BegrUnOungdienenden Tatsachen und Beweismittel sollen in Ur- oder Abschrift beigefügtwärden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigenBeteiligten hinzugefügt werden.HINWEIS:Geht der Betrag nicht rechtzeitig bei der Stadtkassein, so wird einSäumniszuschlag in Höhe von 1 v.H. für jeden angefangenen Monat, indem der Schuldner sich in Säumnis befindet, erhoben (S 13 Verwaltungskostensatzung).2. Die Anfechtungsklage entfaltet hinsichtlich der Kostenforderung keineaufschiebende Wirkung (S 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).lm Auftrag/t ,rl,i{*^ fu't l''r* ;/-,( Wedekind )Mag istratsd irektorin

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!