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Dresdner Tafel<br />

Ehegattenunterhalt<br />

Antragstellung:<br />

Ausgabestelle mit Wärmestube im Kinder- und Jugendhaus „InterWall<br />

Altgorbitzer Ring 1, 01169 Dresden<br />

Tel.: 412 046 8<br />

www.dresdner-tafel.de<br />

Antragsberechtigte: Personen mit niedrigem Einkommen, z. B. ALG I oder ALG II, Renten;<br />

Einkommen pro Einzelperson unter der Brutto- Einkommenspfändungsgrenze von<br />

935,- € (Es besteht kein Rechtsanspruch!)<br />

Voraussetzung: Nachweis über Einkommen z. B. Bescheid von ARGE oder Dresden-Pass<br />

Zuwendung: Preisgünstiges Essen und Getränke in der Wärmestube;<br />

für einen geringfügigen Beitrag: Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen<br />

(entsprechend der eingegangenen Lebensmittel-Spenden)<br />

Antragstellung:<br />

über Anwalt<br />

Antragsberechtigte: getrennt lebende Eheleute (Trennungsjahr) und geschiedene Eheleute<br />

Voraussetzung: Bedürftigkeit des Ehegatten abhängig von den Lebens- und Vermögensverhältnissen<br />

Zuwendung: Grundsätzlich steht jedem Ehegatten rund die Hälfte des Einkommens zu, welches die<br />

ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat.<br />

Waren beide Ehegatten während der Ehe berufstätig, ist in der Rechtssprechung<br />

stets die so genannte Differenzmethode gewählt worden. Nach dieser erhält der<br />

geringer verdienende Ehegatte die Hälfte der Differenz seines Einkommens zu dem<br />

des höher verdienenden Ehegatten.<br />

Die Versorgung minderjähriger Kinder hat dabei jedoch stets Vorrang.<br />

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