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Dresdner Tafel<br />
Ehegattenunterhalt<br />
Antragstellung:<br />
Ausgabestelle mit Wärmestube im Kinder- und Jugendhaus „InterWall<br />
Altgorbitzer Ring 1, 01169 Dresden<br />
Tel.: 412 046 8<br />
www.dresdner-tafel.de<br />
Antragsberechtigte: Personen mit niedrigem Einkommen, z. B. ALG I oder ALG II, Renten;<br />
Einkommen pro Einzelperson unter der Brutto- Einkommenspfändungsgrenze von<br />
935,- € (Es besteht kein Rechtsanspruch!)<br />
Voraussetzung: Nachweis über Einkommen z. B. Bescheid von ARGE oder Dresden-Pass<br />
Zuwendung: Preisgünstiges Essen und Getränke in der Wärmestube;<br />
für einen geringfügigen Beitrag: Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen<br />
(entsprechend der eingegangenen Lebensmittel-Spenden)<br />
Antragstellung:<br />
über Anwalt<br />
Antragsberechtigte: getrennt lebende Eheleute (Trennungsjahr) und geschiedene Eheleute<br />
Voraussetzung: Bedürftigkeit des Ehegatten abhängig von den Lebens- und Vermögensverhältnissen<br />
Zuwendung: Grundsätzlich steht jedem Ehegatten rund die Hälfte des Einkommens zu, welches die<br />
ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat.<br />
Waren beide Ehegatten während der Ehe berufstätig, ist in der Rechtssprechung<br />
stets die so genannte Differenzmethode gewählt worden. Nach dieser erhält der<br />
geringer verdienende Ehegatte die Hälfte der Differenz seines Einkommens zu dem<br />
des höher verdienenden Ehegatten.<br />
Die Versorgung minderjähriger Kinder hat dabei jedoch stets Vorrang.<br />
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