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Anwaltskosten –<br />

Beratungskostenhilfeschein<br />

Ausfüllhilfe Info Punkt<br />

Beförderungskosten für<br />

Schüler<br />

Antragstellung:<br />

Amtsgericht Dresden<br />

Berliner Str. 7-13, 01067 Dresden<br />

Tel.: 44 60 0<br />

Antragsberechtigte: Personen mit geringen Einkommen, z. B. Arbeitslose; Studenten, volljährige Schüler<br />

Voraussetzung: Nachweis über Einkommen und laufende Ausgaben (z. B. Miete, Unterhalt,<br />

Versicherungen), Beratungskostenhilfeschein muss vor dem ersten Anwaltsbesuch<br />

vorliegen<br />

Zuwendung: beim ersten Anwaltsbesuch ist ein einmaliger geringfügiger Betrag zu leisten,<br />

ansonsten kostenfreie Beratung und Inanspruchnahme, Anwalt beantragt<br />

Prozesskostenhilfe<br />

Antragstellung:<br />

Zuwendung:<br />

Antragstellung:<br />

Antragsberechtigte:<br />

Voraussetzung:<br />

QAD Dresden<br />

Könneritzstraße 25, 01067 Dresden, Zimmer 118<br />

Homepage: www.qad-dresden.de<br />

Unterstützung bei der Neubeantragung und Folgebeantragung für ALG II, bei der<br />

Beantragung von Wohn- und Kindergeld<br />

LH Dresden Schulverwaltungsamt<br />

Fiedlerstr. 30, 01307 Dresden<br />

Tel.: 4 88 92 25 oder 4 88 92 26, E-Mail: schulverwaltungsamt@dresden.de<br />

Homepage: www.dresden.de<br />

Schüler<br />

Antrag bei der Schule des Schülers, Bestätigung der Schule über den Schulbesuch<br />

Zuwendung: Erstattet werden: 1. – 4. Klasse bei mehr als 2 km Schulweg, 5.-10. Klasse bei mehr<br />

als 3,5 km, ab 11. Klasse bei mehr als 35 km Schulweg - 50 % vom günstigsten Tarif<br />

(Jahreskarte)<br />

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