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Unterhalt für Kinder<br />

Unterhaltsvorschuss<br />

Antragstellung:<br />

LH Dresden Jugendamt Abt. Beistandschaften, Amtsvormundschaften und -<br />

pflegschaften<br />

Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden<br />

Tel.: 488 476 1, Fax: 488 480 3<br />

E-Mail: jugendamt@dresden.de, Homepage: www.dresden.de<br />

Antragsberechtigte: Alleinerziehender Elternteil, in dessen Haushalt das bzw. die Kinder leben<br />

Voraussetzung: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung bei Alleinerziehenden,<br />

Scheidungsurteil bei Geschiedenen<br />

Zuwendung: Unterhalt wird für jedes Kind nach dem Einkommen des nicht in der Familie lebenden<br />

Partners festgelegt. Der Unterhalt kann auch außerhalb der Behörde durch die Eltern<br />

gemeinsam geregelt werden oder durch Anwälte bzw. Gerichte.<br />

Antragstellung:<br />

LH Dresden Jugendamt Abt. Beistandschaften, Amtsvormundschaften und –<br />

pflegschaften SG Unterhaltsvorschuss<br />

Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden<br />

Tel.: 488 479 3, Fax: 488 476 3<br />

E-Mail: jugendamt@dresden.de, Homepage: www.dresden.de<br />

Antragsberechtigte: Alleinerziehende, deren Partner nicht zahlen oder aufgrund ihres Einkommens nicht in<br />

der Lage sind zu zahlen<br />

Voraussetzung: Vollstreckbare Ausführung über Unterhaltszahlungen, Nachweis über eingegangene<br />

Unterhaltszahlungen.<br />

Zuwendung: Aufstockung des monatlichen Unterhalts bis zum jeweils gültigen Mindestunterhalt,<br />

jedoch höchstens bis zum 12. Lebensjahr für insgesamt 72 Monate.<br />

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