Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Unterhalt für Kinder<br />
Unterhaltsvorschuss<br />
Antragstellung:<br />
LH Dresden Jugendamt Abt. Beistandschaften, Amtsvormundschaften und -<br />
pflegschaften<br />
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden<br />
Tel.: 488 476 1, Fax: 488 480 3<br />
E-Mail: jugendamt@dresden.de, Homepage: www.dresden.de<br />
Antragsberechtigte: Alleinerziehender Elternteil, in dessen Haushalt das bzw. die Kinder leben<br />
Voraussetzung: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung bei Alleinerziehenden,<br />
Scheidungsurteil bei Geschiedenen<br />
Zuwendung: Unterhalt wird für jedes Kind nach dem Einkommen des nicht in der Familie lebenden<br />
Partners festgelegt. Der Unterhalt kann auch außerhalb der Behörde durch die Eltern<br />
gemeinsam geregelt werden oder durch Anwälte bzw. Gerichte.<br />
Antragstellung:<br />
LH Dresden Jugendamt Abt. Beistandschaften, Amtsvormundschaften und –<br />
pflegschaften SG Unterhaltsvorschuss<br />
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden<br />
Tel.: 488 479 3, Fax: 488 476 3<br />
E-Mail: jugendamt@dresden.de, Homepage: www.dresden.de<br />
Antragsberechtigte: Alleinerziehende, deren Partner nicht zahlen oder aufgrund ihres Einkommens nicht in<br />
der Lage sind zu zahlen<br />
Voraussetzung: Vollstreckbare Ausführung über Unterhaltszahlungen, Nachweis über eingegangene<br />
Unterhaltszahlungen.<br />
Zuwendung: Aufstockung des monatlichen Unterhalts bis zum jeweils gültigen Mindestunterhalt,<br />
jedoch höchstens bis zum 12. Lebensjahr für insgesamt 72 Monate.<br />
17