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Sorgerecht, gemeinsames<br />

Sozialhilfe<br />

Antragstellung:<br />

LH Dresden Jugendamt Abt. Beistandschaften, Amtsvormundschaften und -<br />

pflegschaften<br />

Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden<br />

Tel.: 488 476 1, Fax: 488 480 3<br />

E-Mail: jugendamt@dresden.de, Homepage: www.dresden.de<br />

oder über Anwalt klären<br />

Antragsberechtigte: getrennt lebende bzw. in Scheidung befindliche Eltern von minderjährigen Kindern,<br />

ebenso bei eheähnlicher Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern<br />

Voraussetzung: Geburtsurkunde der Kinder und Vaterschaftsanerkennung<br />

Zuwendung: Eltern treffen alle wichtigen Entscheidungen für die Kinder gemeinsam;<br />

Alltagsentscheidungen trifft der Partner, bei dem die Kinder leben<br />

Antragstellung:<br />

LH Dresden Ortsamt Cotta SG Soziale Leistungen<br />

Lübecker Str. 121, 01157 Dresden<br />

Tel.: 4 88 56 01, Fax: 4 88 56 03<br />

E-Mail: ortsamt-cotta-buergerbeuro@dresden.de<br />

Homepage: www.dresden.de<br />

Antragsberechtigte: Personen, die nicht ALG I oder II empfangen, Erwerbsunfähige und Rentner mit zu<br />

niedrigem Einkommen<br />

Voraussetzung: Nachweis der Bedürftigkeit<br />

Zuwendung: Sicherung des Grundbedarfes<br />

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