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Mutterschaftsgeld<br />
Prozesskostenhilfe<br />
Schuldnerberatung<br />
Antragstellung:<br />
bei Arbeitgeber bzw. Krankenkasse<br />
Antragsberechtigte: Frauen nach der Geburt des Kindes bis zur 8. Lebenswoche des Kindes<br />
Voraussetzung: Vorliegen der Geburtsurkunde des Kindes<br />
Zuwendung: wie vorgeburtliches Schwangerschaftsgeld<br />
Antragstellung:<br />
Amtsgericht Dresden<br />
Berliner Straße 13, 01067 Dresden<br />
Tel.: 446 399 0<br />
Prozesskostenbeihilfe ist die finanzielle Unterstützung eines Rechtssuchenden bei der<br />
Begleichung der mit dem Rechtsstreit anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten<br />
Erforderlich ist ein Antrag. Es muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.<br />
Lassen Sie sich von einem Anwalt über das Beratungshilfegesetz informieren, nach<br />
welchem Personen mit geringem Einkommen eine kostenfreie oder wesentlich<br />
verbilligte Rechtsberatung bekommen und außergerichtliche Vertretung beanspruchen<br />
können.<br />
Antragsberechtigte: Personen mit geringen Einkommen, z. B. Arbeitslose; Studenten, volljährige Schüler<br />
Voraussetzung: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach einem<br />
Vordruck über Einkommen und laufende Ausgaben (z. B. Miete, Unterhalt,<br />
Versicherungen) Vorsprache bei einem Anwalt und Abklärung der Erfolgsaussichten<br />
bei einem Prozess<br />
Zuwendung: Vollständige bzw. anteilige Prozess- und Anwaltskostenübernahme<br />
Antragstellung:<br />
Caritasverband für Dresden e. V.<br />
Schweriner Str. 27, 01067 Dresden<br />
Tel.: 4 98 47 10, Fax: 4 98 48 15<br />
E-Mail: schuldnerberatung@caritas-dresden.de, Homepage: www.caritas-dresden.de<br />
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