Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kindergeld<br />
Kinder(geld)zuschlag<br />
Antragstellung:<br />
Familienkasse Bautzen<br />
Neusalzaer Straße 2 02625 Bautzen<br />
Tel.: 0180-1 54 63 37, Fax: 03591-66 18 78,<br />
E-Mail: Familienkasse-Bautzen@arbeitsagentur.de,<br />
Homepage: www.familienkasse.de<br />
Antragsberechtigte: Eltern von minderjährigen Kindern, sowie Eltern von volljährigen, in Ausbildung<br />
befindlichen Kindern zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit oder höchstens bis zum 25.<br />
Lebensjahr<br />
Voraussetzung: Geburtsurkunde sowie Ausbildungsbescheinigung bei volljährigen Kindern<br />
Zuwendung: monatlicher Betrag in Höhe von je 184,00 Euro für das 1. Kind und 2. Kind, für das 3.<br />
Kind 190,00 Euro. Ab dem 4. Kind gibt es monatlich 215,00 Euro.<br />
Antragstellung:<br />
Familienkasse Bautzen<br />
Neusalzaer Straße 2 02625 Bautzen<br />
Tel.: 0180-1 54 63 37, Fax: 03591-66 18 78,<br />
E-Mail: Familienkasse-Bautzen@arbeitsagentur.de,<br />
Homepage: www.familienkasse.de<br />
Kindergeldzuschlag, die korrekte Bezeichnung ist Kinderzuschlag, dies ist eine<br />
Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Ab dem 1.1.2005 wird dieser für minderjährige<br />
Kinder gezahlt, die in Familien leben, deren Familieneinkommen nicht ausreichend ist.<br />
Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Eltern, die zwar über ausreichendes Einkommen verfügen, um<br />
ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, aber nicht den Lebensunterhalt ihrer<br />
minderjährigen Kinder.<br />
Achtung: Kinderzuschlag wird nicht zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, Sozialgeld<br />
oder Sozialhilfe gezahlt!<br />
Voraussetzung: Nachweis über Einkommen sowie Geburtsurkunden und Kindergeld-Bescheid<br />
11