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GEZ - Befreiung<br />

Antragsberechtigte:<br />

bei FÖJ LH Dresden Jugendamt Abt. Kinder- und Jugendförderung<br />

Marienstr. 20, 01067 Dresden<br />

Tel.: 4 81 00 30, Mobil: 0172-344 406 5,<br />

E-Mail: oekojahr.jugendamt.dresden@t-online.de<br />

Jugendliche mit Schulabschluss<br />

Voraussetzung: Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement in sozialen Einrichtungen, (eventuell<br />

Wechsel in Einsatzstellen außerhalb der elterlichen Wohnung bzw. des Wohnortes)<br />

Zuwendung: Grundbedarfssicherung (Vorsicht! FSJ und FÖJ gehört nicht zur Ausbildung! Es<br />

besteht z. B. kein Anspruch auf Unterhalt.)<br />

Antragstellung:<br />

Bürgerbüro Gorbitz (im Gorbitz- Center)<br />

Harthaer Str. 3, 01169 Dresden<br />

Tel.: 4 88 799 0, Fax: 4 88 799 3,<br />

E-Mail: ortsamt-cotta-buergerbeuro-gorbitz@dresden.de<br />

Antragsberechtigte: Personen, die ALG II oder Sozialhilfe sowie BAföG empfangen (nicht bei den Eltern<br />

lebend) und Rentner mit Grundsicherung und bei Erwerbsminderung,<br />

Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen RF<br />

Voraussetzung: Nachweis über oben beschriebene Empfangsberechtigung<br />

Zuwendung: Befreiung von den GEZ – Gebühren bis Ablauf des Bewilligungsbescheides; danach<br />

kann eine weitere Befreiung beantragt werden<br />

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