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BSB Handreichung Aufnahme Klasse 1 - Wir wollen lernen!

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2. Rahmenbedingungen zur Organisation der <strong>Klasse</strong>n 1Die Schule nimmt bei entsprechendem Wahlverhalten Schülerinnen und Schüler im Rahmenihrer Kapazitäten unter Beachtung der Frequenzen nach §87 HmbSG auf. Zusätzliche<strong>Klasse</strong>n können eingerichtet werden, wenn dafür keine zusätzlichen Baumaßnahmenvorgenommen werden müssen.Die Frequenz richtet sich nach dem Sozialindex.Grundschule mitFrequenz nach § 87BasisfrequenzSozialindexHmbSGKESS 1 und KESS 2 17 Schülerinnen/Schüler 19 Schülerinnen/SchülerKESS 3 bis KESS 6 21 Schülerinnen/Schüler 23 Schülerinnen/SchülerDie Frequenz von 19 bzw. 23 Schülerinnen und Schülern pro <strong>Klasse</strong> darf nicht überschrittenwerden. Aus Gründen besonderer räumlicher Gegebenheiten oder besondererpädagogischer Aufgaben kann die <strong>Klasse</strong>ngröße im Einzelfall unterschritten, aus Gründender regionalen Versorgung aller Schülerinnen und Schüler im Einzelfall überschrittenwerden. (§87, Abs. 1, Satz 4)Für Kinder, über deren Rückstellungsanträge noch nicht entschieden wurde, sindSchulplätze vorzuhalten. Bei einer nicht ausreichenden Anzahl von Plätzen in der jeweiligenSchule ist im Einzelfall ermessensfehlerfrei zu entscheiden. Dies gilt für jeden der unter a)bis e) aufgeführten Schritte.Lediglich das unter a) aufgeführte Kriterium (Härtefälle) ist unabhängig von derZugehörigkeit des Kindes zum eigenen Anmeldeverbund zu berücksichtigen, d.h. Kinderaus Familien, die besondere Härtefallgründe glaubhaft machen können, werdenunabhängig von der Zugehörigkeit zum Anmeldeverbund vorab aufgenommen. Dieübrigen Kriterien („Geschwisterkinder“, „Schulweglänge“, „Hilfskriterien“) werden imdarauf folgenden Schritt nur im Hinblick auf solche Kinder berücksichtigt, die zumeigenen Anmeldeverbund gehören. Sie werden in der Reihenfolge der<strong>Aufnahme</strong>kriterien (a bis c) nach entsprechend geprüft. Nur wenn nach der Verteilungder Härtefälle und sämtlicher Schülerinnen und Schüler des eigenen Anmeldeverbundesnoch freie Kapazitäten vorhanden sind, können außerhalb des Anmeldeverbundeswohnende Schülerinnen und Schüler nachrangig aufgenommen werden. Auch hierbeisind dann die Kriterien „Geschwisterkinder“, „Schulweglänge“ und „Hilfskriterien“ zuberücksichtigen. Es ergibt sich damit das folgende <strong>Aufnahme</strong>schema:(1) Härtefälle unabhängig von der Zugehörigkeit zum Anmeldeverbund, in denen derErmessensspielraum durch besondere Lebensumstände eingeschränkt ist. Hierunter könnennach Durchführung einer Einzelfallprüfung auch Schülerinnen und Schüler fallen, deren8

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