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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. November 2010

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N i e d e r s c h r i f taufgenommen am Freitag, dem <strong>12.</strong> <strong>November</strong> <strong>2010</strong>, im Hotel GIP (Multimediaraum),Ungarnstraße 10, anlässlich <strong>der</strong> vierten ordentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates vonGroßpetersdorf im Jahr <strong>2010</strong>.Beginn: 18:00 Uhr.Ende: 19.30 Uhr.Anwesend:Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang Tauss, AlexandraBaumgartner, Martina Faulhammer, Klaudia Fritz, Mag. Thomas Gabriel, Klaus Huber,Günther Kamper, Dietmar Kaiser, Mag. Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, LAbg. DorisProhaska (nimmt ab 18:20 Uhr am Sitzungsverlauf teil – nach TOP 8) und Josef Tauber.Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> ÖVP: VBgm. Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch, Dr. Horst Kallich, Mag. WernerKamper, Thomas Pum, Günter Schieber, Maria Thek, Carmen Wagner und Stefan MarkusZlatarits.Fraktionslos:Dr. Günter Ranftl (nimmt ab 18.25 Uhr am Sitzungsverlauf teil - nach TOP 9).Außerdem anwesend: Monika Krizanits als Schriftführerin sowie acht Zuhörer undMedienvertreter.Nicht anwesend und entschuldigt: Oliver Markus Tauber (S), Nicole Pock (V) undWolfgang Schitter (V)T A G E S O R D N U N G1. Kenntnisnahme <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>vom</strong>02.07.<strong>2010</strong> gem. § 45(6) <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung, i.d.g.F.;2. Ortsausschuss Großpetersdorf - Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zusammensetzung;3. Bau- und Wirtschaftsausschuss - Neubestellung eines Mitgliedes anstelle desausgeschiedenen GR Josef Tauber und Konstituierung – NeuwahlObmann/Obfrau;4. Sozial- und Frauenausschuss - Konstituierung - Neuwahl Obmann/Obfrau;5. GIP-Beirat - Neubestellung eines Mitgliedes anstelle des ausgeschiedenen GRJosef Tauber;6. Kulturausschuss: Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Zusammensetzung und Konstituierung -Neuwahl Obmann/Obfrau;7. Prüfungsausschuss: Nachbesetzung eines <strong>der</strong> SPÖ zustehenden Mitgliedes;8. Verkauf Grundstück 6198 KG Großpetersdorf an DI Josef Wagner;9. Erwerb Liegenschaft Quergasse 23;10. Beamter und Vertragsbedienstete – Herstellung des gesetzmäßigen Zustandesbetreffend Gehaltszahlungen;11. Tierzuchtför<strong>der</strong>ungsgesetz – Gemeindebeitrag zur Vatertierhaltung ab 2011ff;<strong>12.</strong> Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 01.10.<strong>2010</strong>;13. GIP – Global Integration Point Gesellschaft m.b.H.:• Abgabe einer Rückstehungserklärung gegenüber <strong>der</strong> GIP-GmbH für 2009• Ermächtigung des Bürgermeisters zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2009;14. Altenwohn- und Pflegeheim – betreubares Wohnen.:• Grundsatzbeschluss für den teilw. Umbau des multifunktionalen Gebäudes GIP in ein Altenwohn- undPflegeheim sowie die Errichtung von betreubaren Wohnungen• Aufnahme von Verhandlungen mit dem Bgld. Arbeitersamariterbund als zukünftiger Betreiber desAltenwohn- und Pflegeheimes15. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Marktordnung (Markttage ab 2011);16. Fünfte Än<strong>der</strong>ung des digitalen FlächenwidmungsplanesSeite 1 von 15


• Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen• Einleitung eines Auflageverfahrens• Betrauung des Bau- und Wirtschaftsausschusses mit <strong>der</strong> Erstellung eines Beschlussplanes17. Berichte <strong>der</strong> übrigen Ausschüsse;18. Allfälliges.Die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 03. <strong>November</strong> <strong>2010</strong> zu dieserSitzung einberufen worden.Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates sowie dieZuhörer, stellt die gesetzmäßige Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet dieSitzung.Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemein<strong>der</strong>äte Mag. Werner Kamperund Mag. Dr. Alfred Kollar bestellt.Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Aufnahme <strong>der</strong> Geschäftsfälle:„GIKG – Gemeinde Infrastruktur KG – administrative Verwaltung – Personalbeistellung“ (dieBehandlung erfolgt unter TOP 18.) und„Kündigung Mietverhältnis mit <strong>der</strong> Feuerwehr Welgersdorf“ (die Behandlung erfolgt unterTOP 19.), Allfälliges demnach unter TOP 20.)vorgeschlagen, was einstimmig zur Kenntnis genommen wird.Zu Punkt 1.)Die Nie<strong>der</strong>schrift über die Gemein<strong>der</strong>atssitzung am 02. Juli <strong>2010</strong> ist jedem Mitglied desGemein<strong>der</strong>ates per e-Mail am 16.07.<strong>2010</strong> zugestellt worden. Danach sind einigeAnmerkungen und Ergänzungen durch die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates erfolgt undeingearbeitet worden. Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift wird kein Einwand erhoben und <strong>der</strong>en Inhaltohne weitere Verlesung vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.Zu Punkt 2.)Anstelle des ausgeschiedenen Mag. Dr. Alfred Kollar bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at gem. § 32(3)<strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung auf Grund des Vorschlages <strong>der</strong> SPÖ Herrn VBgm. WolfgangTauss zum Mitglied des Ortsausschusses Großpetersdorf.Die Ortsausschüsse setzen sich demnach wie folgt zusammen:GROSSPETERSDORFBgm. Winfried KASPER 1953 Bankgasse 6/1/6Wolfgang TAUSS 1958 Josef Haydn-Straße 11Dr. Horst KALLICH 1962 Hauptstraße 30KLEINPETERSDORFOrtsvorsteher Günther KAMPER 1964 Kleinpetersdorf 66Sandra WASCHITZ 1972 Kleinpetersdorf 92Ernst REICHER 1961 Kleinpetersdorf 16KLEINZICKENOrtsvorsteher Herbert OSZTOVICS 1968 Kleinzicken 52Günter BENEDEK 1974 Kleinzicken 56Klaus VUKOVITS 1966 Kleinzicken 7Seite 2 von 15


MIEDLINGSDORFOrtsvorsteher Johann SIMONOVICS 1952 Miedlingsdorf 53Rainer GUTLEBEN 1960 Miedlingsdorf 43Wolfgang SCHITTER 1970 Miedlingsdorf 3WELGERSDORFOrtsvorsteher Gerhard HORVATH 1959 Welgersdorf 2Mag. Thomas GABRIEL 1969 Welgersdorf 168Mag. Eric SOMOGYI 1971 Welgersdorf 81Vor Eingang in die nachfolgenden Tagesordnungspunkte wird einvernehmlich festgelegt,entgegen <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 82ff <strong>der</strong> Gemeindewahlordnung die Wahl bzw.Bestellung <strong>der</strong> Ausschuss-Mitglie<strong>der</strong> durch offene Abstimmung vorzunehmen.Zu Punkt 3.)Auf Grund des Vorschlages <strong>der</strong> SPÖ wird anstelle des ausgeschiedenen GR Josef TauberHerr VBgm. Wolfgang Tauss einstimmig zum Mitglied des Bau- und Wirtschaftsausschussesbestellt.Der Bau- und Wirtschaftsausschuss setzt sich demnach zusammen aus:SPÖWolfgang TAUSSDietmar KAISERMag. Dr. Alfred KOLLARÖVPGünter SCHIEBERStefan ZLATARITSZu Punkt 4.)Auf Grund des Vorschlages <strong>der</strong> SPÖ wird anstelle des ausgeschiedenen VBgm. WolfgangTauss Frau GR in Alexandra Baumgartner zum Mitglied des Sozial- und Frauenausschussesbestellt.Auf Grund des Vorschlages <strong>der</strong> SPÖ wird anstelle von GR Dr. Günter Ranftl Frau GR inMartina Faulhammer zum Mitglied des Sozial- und Frauenausschusses bestellt.Der Sozial- und Frauenausschuss setzt sich wie folgt zusammen:SPÖDoris PROHASKAAlexandra BAUMGARTNERMartina FAULHAMMERÖVPDr. Horst KALLICHMaria THEKZu Punkt 5.)Auf Grund des Vorschlages <strong>der</strong> SPÖ wird anstelle des ausgeschiedenen GR Josef TauberHerr GR Mag. Thomas Gabriel zum Mitglied des GIP-Beirates bestellt.Der GIP-Beirat setzt sich wie folgt (paritätisch) zusammen:SPÖMag. Thomas GABRIELWolfgang TAUSSÖVPMag. Werner KAMPERStefan ZLATARITSZu Punkt 6.)Auf Grund des Vorschlages <strong>der</strong> SPÖ wird anstelle <strong>der</strong> ausgeschiedenen GR in AlexandraBaumgartner Herr GR Josef Tauber zum Mitglied des Kulturausschusses bestellt.Seite 3 von 15


Der Kulturausschuss setzt sich wie folgt zusammen:SPÖJosef TAUBERKlaudia FRITZKlaus HUBERÖVPNicole POCKCarmen WAGNERZu Punkt 7.)Auf Grund <strong>der</strong> Wahl von GR Wolfgang Tauss zum zweiten Vizebürgermeister darf diesernicht mehr dem Prüfungsausschuss angehören. Auf Vorschlag <strong>der</strong> SPÖ wählt <strong>der</strong>Gemein<strong>der</strong>at Herrn GR Mag. Dr. Alfred Kollar zum Mitglied des Prüfungsausschusses.Der Prüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:SPÖMag. Dr. Alfred KOLLARElisabeth KRAMMERMag. Thomas GABRIELÖVPThomas PUMMag. Werner KAMPERZu Punkt 8.)Der Bürgermeister berichtet, dass DI Josef Wagner Interesse am Erwerb des Grundstückes6198 EZ 2385 Grundbuch 34024 Großpetersdorf mit 330 m² bekundet hat.Diesbezüglich verweist <strong>der</strong> Bürgermeister auf die Empfehlung des Gemeindevorstandes<strong>vom</strong> 22. September <strong>2010</strong>, <strong>der</strong> dem Verkauf um 1.500 € (eintausendfünfhun<strong>der</strong>t) zugestimmthat, jedoch unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass im Rahmen <strong>der</strong> nächstenFlächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung eine teilweise Rückwidmung von Bauland-Wohngebiet(BW) in Grünland (Gl) erfolgen muss.Im Anschluss an das Grundstück 6197 bleiben 30 % Bauland-Wohngebiet (BW) und 70 %werden in Grünland rückgewidmet (GI).Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Verkauf einstimmig.18.20 Uhr - GR in Doris Prohaska nimmt ab nun an <strong>der</strong> Sitzung teil.Zu Punkt 9.)Der Bürgermeister berichtet, dass für die Liegenschaft Großpetersdorf, Quergasse 23, einrechtskräftiger Abbruchbescheid vorliegt, <strong>der</strong> wegen Gefahr in Verzug umgehend zuvollstrecken ist.Die gesetzliche Vertreterin <strong>der</strong> mj. Grundeigentümer Nino und Sadira Jahrl, Frau Julia Jahrl,Hausfrau, alle wohnhaft in Großpetersdorf, Blumentalstraße 3/1/13, ist nicht imstande, diebaubehördlichen Auflagen aus eigenem Vermögen zu bestreiten.Frau Julia Jahrl hat jedoch einer Übereignung <strong>der</strong> Liegenschaft in das Alleineigentum <strong>der</strong>Marktgemeinde Großpetersdorf vorbehaltlich <strong>der</strong> Zustimmung des Pflegschaftsgerichteszugestimmt. Im Gegenzug dazu soll die Marktgemeinde Großpetersdorf den Abbruch <strong>der</strong>Liegenschaft vornehmen.Aus diesem Grunde wurde im Auftrag <strong>der</strong> Gemeinde ein Wertermittlungsgutachten desgerichtlich zertifizierten Sachverständigen Werner Bayer, Oberwart, erstellt. - In diesemGutachten wurde ein Grundwert von 8.028 € ermittelt und davon die marktüblichenAbbruchkosten in <strong>der</strong> Höhe von 7.200 € in Abzug gebracht, was einen Verkehrswert in <strong>der</strong>Höhe von 828 € ergibt.Seite 4 von 15


Lt. Anbot <strong>der</strong> Fa. Pall belaufen sich die Kosten des Abbruches auf 7.500 € netto zzgl. 20 %MWSt. (kein Vorsteuerabzug). Die Marktgemeinde Großpetersdorf hat auch die Kosten desGutachtens von 960 € getragen und wird im Zuge <strong>der</strong> Abbrucharbeiten Eigenleistungen imWert von rund 500 € erbringen.Die Gemeinde hat beim BG Oberwart um die pflegschaftsgerichtliche Bewilligung <strong>der</strong>Eigentumsübertragung <strong>der</strong> ggstdl. Liegenschaft in das Alleineigentum <strong>der</strong> MarktgemeindeGroßpetersdorf beantragt. Darüber hat am 19.10.<strong>2010</strong> eine Verhandlung im Beisein vonDDr. Erwin Schranz, <strong>der</strong> Eigentümervertreterin Julia Jahrl und Vertretern <strong>der</strong> Gemeinde(Bgm. Winfried Kasper und OAR Günter PHILIPP) stattgefunden.DDr. Erwin Schranz hat als zuständiger Pflegschaftsrichter keinen Einwand gegen dieGrundstücksübertragung und darüber ein <strong>Protokoll</strong> angefertigt, das auf dem BG Oberwartaufliegt.Auf jeden Fall soll durch die Grundübertragung kein Geldfluss mehr stattfinden. Die Kostendes Verfahrens einschließlich aller Gebühren und Abgaben trägt ausschließlich dieMarktgemeinde Großpetersdorf.Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt dem Ankauf einstimmig zu. Notar Dr. Walter Bajlicz soll mit <strong>der</strong>Durchführung dieses Rechtsgeschäftes beauftragt werden. Die Zuschreibung <strong>der</strong>Liegenschaft Quergasse 23, Großpetersdorf, Grundstück Nr. 874, EZ 2403 Grundbuch34024 Großpetersdorf, soll auf die EZ 2100 Grundbuch 34024 Großpetersdorf erfolgenAuf Anfrage von Vizebürgermeister Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch erklärt <strong>der</strong> Bürgermeister, dassdas Anbot <strong>der</strong> Fa. Pall inkl. aller Nebengebäude lautet und dass weiters seitens <strong>der</strong>Gemeinde keine Restarbeiten notwendig sein werden, Fa. Pall übernimmt alleine dieHaftung für den Abbruch und erledigt auch alle in diesem Zusammenhang stehendenArbeiten.Der Gemeindebeitrag im Wert von 500 Euro entfällt.Dem stimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig zu.18.25 Uhr – GR Dr. Günter Ranftl nimmt ab nun an <strong>der</strong> Sitzung teil.Zu Punkt 10.)Gemäß § 44 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung beantragt <strong>der</strong> Bürgermeister, die Öffentlichkeit fürdie Dauer dieses Tagesordnungspunktes auszuschließen, was einstimmig angenommenwird. Aus organisatorischen Gründen stimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Verschiebung diesesTagesordnungspunktes und <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung darüber in einer eigenennicht öffentlichen Sitzung zu, welche im Anschluss an diese öffentliche Sitzung sogleichstattfindet. Hierüber wird eine eigene Nie<strong>der</strong>schrift angefertigt.Zu Punkt 11.)Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde in den letzten Jahrzehnten entgegen <strong>der</strong>Bestimmungen des § 30 des Bgld. Tierzuchtför<strong>der</strong>ungsgesetzes, LGBlNr. 9/1959 und desnachfolgenden § 37 des Bgld. Tierzuchtgesetzes LGBl. Nr. 33/1995, die Hälfte <strong>der</strong> Kosten<strong>der</strong> natürlichen und künstlichen Besamung getragen hat.Dies hat in den letzen Jahren dazu geführt, dass auf Grund <strong>der</strong> Tatsache, dass Tierhalterdie künstliche Besamung ohne Zuhilfenahme eines Tierarztes selbst durchführen, einefinanzielle Ungleichbehandlung jener Tierhalter erfolgt ist, die die Besamung von einemTierarzt durchführen ließen.Um eine gerechtere Anpassung zu erreichen schlägt <strong>der</strong> Bürgermeister vor, dass dieGemeinde ab 2011 nur mehr den gesetzlichen Mindestbeitrag von 25 % leistet.Seite 5 von 15


GR Günter Schieber stellt den Antrag, bei Besamungen, die <strong>vom</strong> Tierarzt vorgenommenwerden einen Kostenersatz von 50% zu leisten, bei Selbstbesamern einen Kostenersatz in<strong>der</strong> Höhe von 25%.GR in Doris Prohaska beantragt, allen Tierhaltern einen Kostenersatz von 25% zu gewähren.Nach kurzer Debatte fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit den Stimmen von: Bgm. Winfried Kasper,Alexandra Baumgartner, Martina Faulhammer, Mag. Dr. Alfred Kollar, Josef Tauber, VBgm.Wolfgang Tauss, Günther Kamper, Elisabeth Krammer, Mag. Thomas Gabriel, Dr. HorstKallich, Thomas Pum, Dr. Günter Ranftl, Dietmar Kaiser, Mag. Werner Kamper, KlausHuber, Doris Prohaska, Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch, Klaudia Fritz, Carmen Wagner und StefanZlatarits gegen die Stimmen von Maria Thek und Günter Schieber, somit mit einemStimmenverhältnis von 20 : 2 folgenden Beschluss:Gemäß § 1, Absatz 4 des Bgld. Tierzuchtgesetzes 2008, LGBlNr. 19/2009, i.d.g.F., wird dieMarktgemeinde Großpetersdorf mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2011 entwe<strong>der</strong> 25 % <strong>der</strong> ihrdurch die Beschaffung und Haltung <strong>der</strong> Vatertiere erwachsenden Kosten ausGemeindemitteln tragen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tierhalterin o<strong>der</strong> dem Tierhalter, die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> diekünstliche Besamung in Anspruch nimmt, 25 % <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> künstlichenBesamung nach dem jeweiligen Besamungstarif ersetzen. Dies gilt infolgedessen für alleBesamungen, die ab dem Jahre <strong>2010</strong> vorgenommen werden.Zu Punkt <strong>12.</strong>)Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Thomas Pum, verliest eingangs das<strong>Protokoll</strong> über die am 01.10.<strong>2010</strong> abgehaltene Sitzung wie folgt:1. Gemeindefinanzen:• HaushaltsüberwachungT a g e s o r d n u n g2. Umbau GIP in Altenwohn- und Pflegeheim:• Überprüfung <strong>der</strong> bisherigen Unterlagen, Pläne, Berechnungen udgl.3. Allfälliges.Zu Punkt 1.)Nach Überprüfung <strong>der</strong> Haushaltsüberwachungsliste von Jänner bis Sept. <strong>2010</strong> stellt <strong>der</strong> Prüfungsausschusseinstimmig fest, dass bereits jetzt zahlreiche Posten erheblich überschritten sind. Dies sind z.B.:Heiz- und Stromkosten Feuerwehrhaus NEURepräsentationskosten anlässlich Eröffnung SIZEKostenaufteilung und Verwendung SchulwartInstandhaltung Güterwege (Böschungsmähen udgl.)Versicherungsverträge generellAuf Grund <strong>der</strong> angespannten Situation wird erneut festgestellt, dass dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf besteht undsich <strong>der</strong> Gemeindevorstand in seiner Funktion als Finanzausschuss endlich mit einer nachhaltigenKonsolidierung des Gemeindehaushaltes einnahmen- und ausgabenseitig auseinan<strong>der</strong>setzen muss.Zu Punkt 2.)Seitens des Bürgermeisters wurden dem Prüfungsausschuss keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Zumgeplanten Umbau des GIP in ein Altenwohn- und Pflegeheim kann deshalb lei<strong>der</strong> keine Beurteilung abgegebenwerden. Der Prüfungsausschuss stellt jedoch fest, dass seit einer Pressekonferenz Mitte Mai <strong>2010</strong>, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong>Umbau des GIP in ein Altenwohn- und Pflegeheim bekanntgegeben wurde, noch immer keine konkretennachvollziehbaren Zahlen und Pläne vorliegen.Der Prüfungsausschuss bedauert, dass bis jetzt offensichtlich nur mit einem Betreiber, und das nur vageVerhandlungen aufgenommen wurden und auch keine an<strong>der</strong>weitige Nutzung des GIP (Verkauf, Betreiber fürHotel) geprüft wurde.Diese Situation ist für den Hotelbetrieb und die <strong>der</strong>zeitigen Mieter im GIP unerträglich.Seite 6 von 15


Zu Punkt 3.)Keine Wortmeldungen.Stellungnahme Bürgermeister:Der Bürgermeister nimmt das <strong>Protokoll</strong> zur Kenntnis, GR Thomas Pum for<strong>der</strong>te eineschriftliche Stellungnahme, dem <strong>der</strong> Bürgermeister entgegnet, dass er eine schriftlicheStellungnahme abgeben kann, aber nicht muss.Stellungnahme Kassenführer:Ebenfalls keine Stellungnahme, er muss schriftlich keine abgeben; besprochen wurde alles.Thomas Pum stellt fest, dass es keine Stellungnahmen gibt.GV Stefan Zlatarits verlangt, sämtliche Versicherungsverträge neu auszuschreiben. Das von<strong>der</strong> GIP-GmbH übernommene Leasing-Auto muss eine Vollkaskoversicherung haben.Daraufhin entgegnet <strong>der</strong> Bürgermeister, dass die Versicherungsverträge laufend <strong>vom</strong> Makler(VDSF-Versicherungsdienst) geprüft werden. Dem entgegnet Thomas Pum, dass seinerMeinung nach keine Relation zu marktüblichen Preisen besteht und verlangt, alle Verträgezu evaluieren und eine neue Ausschreibung durchzuführen.VBgm. Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch stellt fest, dass bei <strong>der</strong> Eröffnung des SIZE dieRepräsentationskosten überschritten wurden. Dem stellt <strong>der</strong> Bürgermeister gegenüber, dassbei <strong>der</strong> Eröffnung <strong>der</strong> Polizeiinspektion von Gemeinde aber keine Kosten übernommenwurden.Auf die Feststellung von VBgm. Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch, dass die Heizkosten im SIZEüberhöht sind, entgegnet <strong>der</strong> Bürgermeister, dass <strong>der</strong> Wärmeregler zu hoch eingestellt warund nun um 3 % zurückgedreht wurde. Auch das alte Feuerwehrhaus in <strong>der</strong> Burgerstraßewird nur geringfügig beheizt.Der Obmann des Prüfungsausschusses, GR Thomas Pum bemerkt, dass Seminare <strong>der</strong>Polizei im Feuerwehrtrakt stattfinden und deswegen mehr geheizt wird, obwohl hiefür keinBeitrag geleistet wird.Thomas Pum weist darauf hin, dass <strong>der</strong> Gemeindevorstand festgelegt hat, wonach <strong>der</strong>Schulwart nur in <strong>der</strong> Früh in <strong>der</strong> Schule ist und danach im Bauhof eingesetzt werden soll.Diese Vereinbarung hat während drei Wochen gehalten - danach war alles wie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s.Stefan Zlatarits fragt an, ob es Stundenaufzeichnungen <strong>der</strong> Gemeindearbeiter bzw. desSchulwartes gibt. - Der Bürgermeister antwortet, dass er das klären wird. Zlataritsentgegnet, dass sich <strong>der</strong> Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 22. <strong>November</strong> <strong>2010</strong> dieStundenzettel anschauen wird.Zu Punkt 13.)Zu Punkt 13a)Auf Antrag des Vorsitzenden gibt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at durch einstimmigen Beschluss dieErklärung (Rückstehungserklärung) ab, dass die Marktgemeinde Großpetersdorf dieBefriedigung ihrer Ansprüche gegenüber <strong>der</strong> GIP – Global Integration Point Gesellschaftm.b.H. in <strong>der</strong> zum Bilanzstichtag 31.<strong>12.</strong>2009 ausgewiesenen Höhe erst dann begehren wird,wenn alle an<strong>der</strong>en Gläubiger befriedigt worden sind.Mit dieser Rückstehungserklärung erklärt die Marktgemeinde Großpetersdorf, dass aufgrund<strong>der</strong> nachrangigen Befriedigung ihrer Ansprüche gegenüber <strong>der</strong> GIP – Global IntegrationPoint Gesellschaft m.b.H. kein Insolvenzverfahren eröffnet werden braucht.Seite 7 von 15


Vizebürgermeister Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch: „Das ist bitter, aber es bleibt uns nichts an<strong>der</strong>esüber.“Zu Punkt 13b)Der Vorsitzende berichtet, dass die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates die Möglichkeit hatten, indie Bilanz sowie die Bezug nehmenden Unterlagen des Geschäftsjahres 2009 <strong>der</strong> GIP –Global Integration Point Ges.m.b.H. Einsicht zu nehmen.Gemäß § 63(2) <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung hat die Gemeinde die GIP-Global IntegrationPoint Gesellschaft m.b.H. gegründet und somit von <strong>der</strong> Möglichkeit des Artikels 116 Absatz2 des B-VG Gebrauch gemacht, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben.In <strong>der</strong> Broschüre „Bgld. Gemeindeordnung“, 4. Auflage, herausgegeben <strong>vom</strong> VerbandSozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland und bearbeitet vonBezirkshauptmann Dr. Julius Schuszter, wird auf Seite 236 unter RZ 656 in <strong>der</strong> Judikatur zu§ 63 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung neben <strong>der</strong> Feststellung, dass die Bestellung <strong>der</strong> Organevon wirtschaftlichen Unternehmungen in die Zuständigkeit des Gemein<strong>der</strong>ates fällt,angemerkt, dass dem Gemein<strong>der</strong>at auch die Kontrolle und die Aufsicht über die Führungvon wirtschaftlichen Unternehmungen obliegt.Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde als Alleingesellschafterin in <strong>der</strong>Generalversammlung <strong>der</strong> GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. als Person zwaralleine, da er gem. § 25(1) <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung die Gemeinde nach außen hin zuvertreten hat. Der Bürgermeister hat jedoch gem. § 25, Absatz 2, Zif. 2 <strong>der</strong> Bgld.Gemeindeordnung die <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at gefassten Beschlüsse zu vollziehen.Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass <strong>der</strong> Bürgermeister zur Vornahme <strong>der</strong>Entlastung des Geschäftsführers <strong>der</strong> GIP-Ges.m.b.H. vorher die Zustimmung desGemein<strong>der</strong>ates benötigt, um diese dann in <strong>der</strong> Generalversammlung <strong>der</strong> GIP-Ges.m.b.H.auszusprechen. – Gleichlautende Beschlüsse sind bereits für frühere Geschäftsjahregefasst worden.Auf Grund <strong>der</strong> Tatsache, dass Bürgermeister Winfried Kasper <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong> GIP –Global Integration Point Gesellschaft m.b.H. ist, übernimmt für die Dauer <strong>der</strong> Beschlussfassung<strong>der</strong> Erste Vizebürgermeister den Vorsitz.Der Gemein<strong>der</strong>at ermächtigt daraufhin mit einstimmigen Beschluss (bei Enthaltung vonBgm. Winfried Kasper), dass <strong>der</strong> Bürgermeister in <strong>der</strong> Generalversammlung <strong>der</strong> GIPGesellschaft m.b.H, die hiermit gleichzeitig und gleichlautend mit dieserGemein<strong>der</strong>atssitzung abgehalten wird, die Entlastung des Geschäftsführers für dasGeschäftsjahr 2009 aussprechen kann, wovon <strong>der</strong> Vizebürgermeister sogleich Gebrauchmacht und die Entlastung des Geschäftsführers Bgm. Winfried Kasper ausspricht.Bürgermeister Winfried Kasper übernimmt wie<strong>der</strong>um den Vorsitz.Zu Punkt 14.)Zu Punkt 14a)Der Bürgermeister berichtet, dass folgende Anträge zur Beschlussfassung vorliegen, undzwar:Antrag <strong>der</strong> SPÖ:„Der Gemein<strong>der</strong>at möge den Grundsatzbeschluss fassen, mit dem das multifunktionaleGebäude GIP – Global Integration Point, Großpetersdorf, Ungarnstraße 10, durchSeite 8 von 15


entsprechende Um- und Ausbaumaßnahmen in ein Altenwohn- und Pflegeheim mit 44Betten sowie 12 betreubare Wohnungen umgebaut wird.“Än<strong>der</strong>ungsantrag <strong>der</strong> ÖVP:„Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Altenwohn- und Pflegeheim sowie dieErrichtung von betreubaren Wohnungen in <strong>der</strong> Gemeinde Großpetersdorf.“Der Bürgermeister unterbreitet daraufhin dem Gemein<strong>der</strong>at den im Einvernehmen mit denFraktionen <strong>der</strong> SPÖ und <strong>der</strong> ÖVP vor Sitzungsbeginn formulierten Antrag zur Abstimmungdarüber wie folgt:„Im Sinne des Schreibens <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung betreffend die Umsetzung einesAltenwohn- und Pflegeheimes ist die wirtschaftliche Umsetzbarkeit im GIP zu überprüfen.Sollte diese Überprüfung ergeben, dass ein Um- und Ausbau für die Gemeinde wirtschaftlichnicht vertretbar ist, sind alternativ Standorte für einen Neubau zu erheben und in <strong>der</strong> FolgeVerhandlungen betreffend <strong>der</strong> Tagsatzzusicherung mit dem Land Burgenlandaufzunehmen.“Der Obmann des Prüfungsausschusses, GR Thomas Pum verlangt, dass <strong>der</strong>Prüfungsausschuss diese Unterlagen vor <strong>der</strong> konkreten Anbieterzusage überprüfen muss.Danach fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgenden einstimmigen Beschluss:Im Sinne des Schreibens <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung betreffend die Umsetzung einesAltenwohn- und Pflegeheimes ist die wirtschaftliche Umsetzbarkeit im GIP zuüberprüfen.Sollte diese Überprüfung ergeben, dass ein Um- und Ausbau für die Gemeindewirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind alternativ Standorte für einen Neubau zuerheben und in <strong>der</strong> Folge Verhandlungen betreffend <strong>der</strong> Tagsatzzusicherung mit demLand Burgenland aufzunehmen.Zu Punkt 14b)Der Bürgermeister verweist auf bereits stattgefundene Gespräche mit dem Bgld.Arbeitersamariterbund, welcher grundsätzliches Interesse an <strong>der</strong> Betreibung des in Redestehenden Altenwohn- und Pflegeheimes bekundet hat.Die Frage von GR Josef Tauber, ob auch mit an<strong>der</strong>en in Frage kommendenBetreiberinteressenten (z.B. Senecura) Verhandlungen geführt wurden, wird vonBürgermeister Winfried Kasper verneint und damit begründet, dass die Gemeindenicht „zweigleisig“ fahren will und Vorarbeiten erledigt hat mit dem Ziel, letztendlich einenVertragsentwurf zu erstellen.VBgm. Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch verlangt die Erstellung eines einreichfähigen Planes mitdarauf basieren<strong>der</strong> Kostenabschätzung auf Basis <strong>der</strong> Ausschreibung <strong>der</strong> Hauptgewerke,weshalb die Beschlussfassung erst dann erfolgen soll, wenn sämtliche Umbaukosten miteingerechnet sind.VBgm. Wolfgang Tauss stellt fest, dass es lt. Mag. Dihanits keine Einreichpläne geben wirdund eine Kostenschätzung sowieso vorliegt.VBgm. Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch, GR Mag. Dr. Alfred Kollar und GR Josef Tauber ersuchen,<strong>der</strong> Bau- und Wirtschaftsausschuss soll dem Gemein<strong>der</strong>at berichtenSeite 9 von 15


GR Mag. Werner Kamper und <strong>der</strong> Obmann des Prüfungsausschusses, GR Thomas Pumverweisen darauf, dass <strong>der</strong> Prüfungsausschuss bereits angeregt hat, mit den Mietern imGIP-Gebäude über die Nutzungsän<strong>der</strong>ung zu reden.Auf die Frage von GR Günter Schieber, wie lange <strong>der</strong> Hotelbetrieb im GIP fortgeführt wird,antwortet VBgm Wolfgang Tauss, dass dieser bis 30. Juni 2011 aufrecht bleibt.Danach fasst auf Antrag des Vorsitzenden <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgenden einstimmigenBeschluss:Die Marktgemeinde Großpetersdorf nimmt unverzüglich Verhandlungen mit <strong>der</strong>Samariterbund Burgenland Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH, 7331Weppersdorf, Hauptstraße 57, FN 263215, im Einvernehmen mit <strong>der</strong> OSG - Oberwartergemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, reg. Gen.m.b.H., mit dem Zieleiner möglichen Betreibung eines Altenwohn- und Pflegeheimes auf dem StandortGroßpetersdorf, Ungarnstraße 10 (GIP) mit 44 Pflegebetten auf.Zu Punkt 15.)GR in Elisabeth Krammer ist für die Dauer <strong>der</strong> Behandlung und Beschlussfassung diesesTagesordnungspunktes an <strong>der</strong> Teilnahme <strong>der</strong> Sitzung verhin<strong>der</strong>t.Auf Vorschlag des örtlichen Tourismusverbandes beantragt <strong>der</strong> Bürgermeister, <strong>der</strong>Gemein<strong>der</strong>at möge mit Verordnung die Markttage für das Jahr 2011 und die Folgejahre neufestsetzen.Daraufhin setzt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig die Markttage für das Jahr 2011 sowie für dieFolgejahre fest wie folgt und verordnet:M A R K T O R D N U N G§ 1Zeit und Dauer des Marktes (Markttermine)1.) Die Jahrmärkte in Großpetersdorf finden grundsätzlich nach folgen<strong>der</strong> Regel statt:• am Samstag vor dem Palmsonntag,• am vierten Samstag nach Ostern, wenn 1. Mai, dann am darauffolgenden Samstag,• am Samstag, dem o<strong>der</strong> vor dem 29. Juni (Peter und Paul),• am Samstag, dem o<strong>der</strong> vor dem 24. August (Bartholomäus),• am Samstag, dem o<strong>der</strong> vor dem 29. September (Michael),• am Samstag, dem o<strong>der</strong> vor dem 6. Dezember (Nikolaus) – wenn dadurch <strong>der</strong> Markttagjedoch im <strong>November</strong> liegt, dann am darauffolgenden Samstag (auch wenn nach dem 6.Dezember).Bei diesen Märkten erfolgt Standaufbau frühestens um 05:00 Uhr und <strong>der</strong> Standabbauspätestens um 14:00 Uhr.Die Marktzeit wird zwischen 06:00 Uhr und 14:00 Uhr festgelegt.2.) Der Christkindlmarkt findet am 3. Adventsonntag statt.(mit <strong>der</strong> Einschränkung "nur für Verkäufer von weihnachtsbezogenen Artikeln")Bei diesem Markt erfolgt Standaufbau frühestens um 11:00 Uhr und <strong>der</strong> Standabbauspätestens um 22:00 Uhr.Seite 10 von 15


Platzzuweisung Plätze beziehen, können <strong>vom</strong> Marktgelände generell verwiesenwerden.§ 5Ordnung auf dem Marktplatz1) Keiner <strong>der</strong> zugewiesenen Marktstandplätze darf ohne Bewilligung <strong>der</strong> Marktgemeindeverän<strong>der</strong>t, vertauscht o<strong>der</strong> von einem an<strong>der</strong>en als demjenigen, dem dieser zugewiesenwurde, benützt o<strong>der</strong> jemand an<strong>der</strong>em zur Benützung überlassen werden.2) Das eigenmächtige Benützen leerstehen<strong>der</strong> Plätze ist verboten.3) Auf den Verkaufsständen ist <strong>der</strong> volle Firmen-, Vor- und Zuname sowie <strong>der</strong>ständige Firmensitz des Marktbeschickers / Marktfahrers deutlich ersichtlich zumachen.4) Das Anbieten von Waren über Mikrophon bzw. Verstärkeranlagen ist nicht gestattet.Ebenso ist es nicht gestattet, Kunden durch Ansprechen und sonstige aufdringlicheGesten außerhalb des Standplatzes, insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>der</strong> Fläche vor dem Standplatz,zu werben (Kundenfang). Dies gilt auch für die Verteilung von Reklamematerial aufMärkten außerhalb des zugewiesenen Marktstandes.§ 6Verfall und Entziehung des Marktstandplatzes1) Die zugewiesenen Marktstandplätze können je<strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Marktgemeindebzw. <strong>der</strong>en beauftragten Marktaufsichtsorganen mit sofortiger Wirksamkeitentzogen bzw. <strong>der</strong> Marktbeschicker / Marktfahrer des Marktgebietes verwiesenwerden.Als Gründe dafür kommen insbeson<strong>der</strong>e in Betracht:a) Wie<strong>der</strong>holtes strafbares Verhalten, wie<strong>der</strong>holter Verstoß gegen die gegenständlicheMarktordnung, Nichtbefolgung von Anweisungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Marktgemeindeeingesetzten Marktorgane, Auflassung, Verlegung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einteilung desMarktes.b) Bei dauern<strong>der</strong> Unverträglichkeit ist die zeitweise o<strong>der</strong> dauernde Versetzungauf einen an<strong>der</strong>en Platz o<strong>der</strong> nach Umständen auch die gänzlicheEntziehung des Marktplatzes zulässig.2) Weiters können die zugewiesenen Standplätze mit Rücksicht auf dieAufrechterhaltung <strong>der</strong> öffentlichen Ruhe und Ordnung o<strong>der</strong> sonstigen öffentlichenInteressen entzogen werden.3) Personen, welche beharrlich die Ordnung stören o<strong>der</strong> den Anordnungenbehördlicher Organe nicht Folge leisten, können durch die Marktaufsicht <strong>vom</strong> Marktverwiesen werden.§ 7Marktaufsicht1) Die unmittelbare Marktaufsicht wird von einem von <strong>der</strong> Marktgemeinde beauftragenOrgan durchgeführt.Der entsprechende Ausweis (die Verfügung) ist von den Marktorganen mitzuführen undauf Verlangen vorzuweisen.Übertretungen sind durch die Marktorgane in <strong>der</strong> Gemeinde unverzüglichanzuzeigen.Seite 12 von 15


2) Beschwerden gegen <strong>der</strong>artige Verfügungen haben keine aufschiebende Wirkung.3) Je<strong>der</strong> gewerbliche Marktbeschicker hat an allen Markttagen jedenfalls denOriginalgewerbeschein sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen undauf Verlangen den Marktorganen vorzuweisen.§ 8MarktgebührenFür die Benützung <strong>der</strong> Marktstandplätze ist keine Marktstandeinlöse und keineMarktstandgebühr zu entrichten.§ 9Reinlichkeit im allgemeinenJede Verunreinigung <strong>der</strong> Marktstände, ihrer unmittelbaren Umgebung und des ganzenMarktplatzes ist zu unterlassen. Je<strong>der</strong> Standinhaber hat für die Reinlichkeit auf seinenMarktstandflächen und an seinen Stand angrenzenden Verkehrswegen zu sorgen.§ 10StrafbestimmungÜbertretungen <strong>der</strong> Marktordnung werden - soweit sie nicht nach dem Strafgesetz o<strong>der</strong> nachan<strong>der</strong>en Vorschriften zu ahnden sind - von <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 368GewO 1994, BGBlNr. 194/1994, i.d.g.F., mit Geldstrafe bis zu 1.090 Euro bestraft.§ 11Rechtswirksamkeit und Anwendungsbereich1. Die vorstehende Marktordnung tritt mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2011 in Kraft. -Gleichzeitig treten sämtliche bisher geltende Marktordnungen außer Kraft.2. Die Bestimmungen dieser Marktordnung gelten sinngemäß auch für die imMarktgemeindegebiet Großpetersdorf stattfindenden marktähnlichen Veranstaltungen(Quasimärkte).Die entsprechende Verordnung ist kundzumachen.Nach dieser Verordnung finden im Jahr 2011die Krämermärkte am 16.04., 21.05., 25.06., 20.08., 24.09. und 03.<strong>12.</strong> und<strong>der</strong> Christkindlmarkt am 11.<strong>12.</strong>statt.Zu Punkt 16.)Zu Punkt 16a.)Der Bürgermeister berichtet, dass sich <strong>der</strong> Gemeindevorstand am 22. September <strong>2010</strong>bereits mit <strong>der</strong> beabsichtigten 5. Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes auseinan<strong>der</strong>gesetztund das Vorhaben befürwortet hat. Ebenso hat <strong>der</strong> Gemeindevorstand die Vergabe <strong>der</strong>Planungsarbeiten an DI H.W. Gimbel, Oberwart, empfohlen.Daraufhin fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgenden einstimmigen Beschluss:Architekt H.W. Gimbel, Oberwart, wird <strong>der</strong> Auftrag für die Arbeiten, die im Zusammenhangmit <strong>der</strong> geplanten 5. Än<strong>der</strong>ung des digitalen Flächenwidmungsplanes stehen, auf GrundlageSeite 13 von 15


seines Angebotes <strong>vom</strong> 23. August <strong>2010</strong>, GZ.: 10/250 Gi/G zum erst im Jahr 2011 fälligenPreis von 8.661,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, erteilt.Zu Punkt 16b)Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgenden einstimmigen Beschluss:Gemäß § 19 des Bgld. Raumplanungsgesetzes <strong>vom</strong> 20.03.1969, LGBlNr. 18/1969, in <strong>der</strong>Fassung LGBlNr. 1/<strong>2010</strong>, wird die Marktgemeinde Großpetersdorf, den digitalenFlächenwidmungsplan im Zuge eines allgemeinen Auflageverfahrens einer fünftenÄn<strong>der</strong>ung unterziehen.Mit <strong>der</strong> beabsichtigten 5. Än<strong>der</strong>ung des digitalen Flächenwidmungsplanes sind Widmungenvorgesehen, um konkrete Bauvorhaben umsetzen zu können. Zusätzlich erfolgenKorrekturen und Ergänzungen im Einklang mit den landesgesetzlichen Vorschriften zurHerstellung und weiteren Verbesserung <strong>der</strong> Rechtssicherheit des Flächenwidmungsplanes.Zu Punkt 16c)Der Bau- und Wirtschaftsausschuss wird hiermit einstimmig beauftragt, unverzüglich mit<strong>der</strong> Erstellung eines Beschlussplanes im Einvernehmen mit dem beauftragten Planer sowieden beteiligten Behörden zu erstellen.Zu Punkt 17.)Die Ausschüsse für Umwelt, Verkehr sowie für Sozial- und Frauenangelegenheiten habennicht getagt, weshalb Berichterstattung entfällt.Zu Punkt 18.)Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgenden einstimmigen Beschluss:Die Marktgemeinde Großpetersdorf verpflichtet sich, auf Ersuchen <strong>der</strong> Geschäftsleitung undnach Maßgabe <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse mithilfe des vorhandenen Personals und <strong>der</strong> vorhandenenBetriebsmittel des Gemeindeamtes die erfor<strong>der</strong>lichen Verwaltungstätigkeiten für dieGemeinde Infrastruktur KG unentgeltlich auszuführen (Schriftverkehr, <strong>Protokoll</strong>e, Führen <strong>der</strong>Bücher, Administration <strong>der</strong> Organbeschlüsse, etc.).Zu Punkt 19.)Bürgermeister verweist auf Schreiben von KommunalConsult <strong>vom</strong> 04.11.<strong>2010</strong>: LautRandzahl 265 <strong>der</strong> Umsatzsteuerrichtlinien wird ab 1.1.2011 ein Mietverhältnis nur dannanerkannt, wenn <strong>der</strong> Körperschaft öffentlichen Rechts entstandene Drittkosten (zum BeispielAnmietungskosten, Leasingkosten o<strong>der</strong> Kosten eines Baurechts) an den Mieter ungekürztweiter verrechnet werden.Da ab dem Jahr 2011 keine Vorsteuerersparnis mehr erzielt werden kann, soll aus denvorhin geschil<strong>der</strong>ten Gründen <strong>der</strong> Mietvertrag, abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> MarktgemeindeGroßpetersdorf und <strong>der</strong> Feuerwehr Welgersdorf, aufgekündigt werden.Dieser Mietvertrag wurde mit 27. <strong>November</strong> 2004 abgeschlossen, Eigenleistungen wurdenin Höhe von EUR 20.010 brutto auf die Dauer von 10 Jahren angerechnet. Im Zuge <strong>der</strong>durchgeführten Betriebsprüfung wurden <strong>vom</strong> Prüfer die bis zum Stichtag 2008 noch nichtversteuerten Eigenleistungen in Höhe von EUR 10.005,00 <strong>der</strong> Umsatzsteuer unterzogen. Daaber das Mietverhältnis vorzeitig per 31.<strong>12.</strong><strong>2010</strong> endet, wurde um EUR 1.000,50 zuvielUmsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, es erfolgt daher eine Berichtigung in <strong>der</strong>Umsatzsteuererklärung <strong>2010</strong>.Seite 14 von 15


Danach fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at auf Antrag des Vorsitzenden folgenden einstimmigenBeschluss:Das mit Mietvertrag <strong>vom</strong> 27. 11. 2004 eingegangene Mietverhältnis zwischen <strong>der</strong>Marktgemeinde Großpetersdorf und <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Welgersdorf wird mit31.<strong>12.</strong><strong>2010</strong> endet und somit mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2011 aufgelöst.Zu Punkt 20.)Unter „Allfälligem“ gelangt folgendes ohne Beschlusscharakter zur Beratung und Diskussion:GR Dr. Horst Kallich ersucht um Bereitstellung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Aufbahrungshalle vorhandenenToilette für die Friedhofsbesucher. Zu diesem Zweck ist nur die Än<strong>der</strong>ung des Türschlossesnotwendig, welche <strong>der</strong> Bürgermeister in den nächsten zwei Wochen veranlassen wird.GR Josef Tauber thematisiert die Parkgewohnheiten vor <strong>der</strong> Fa. Fleischerei Loschy,Hauptstraße 11. Dort ist – trotz umgelegter Randsteine – we<strong>der</strong> Halten noch Parken erlaubt.GR Klaus Huber wünscht die Errichtung von Behin<strong>der</strong>tenparkplätzen.GV Dietmar Kaiser urgiert die Errichtung eines Gehweges zur neuen Polizeiinspektion in <strong>der</strong>Ungarnstraße.Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung bereits erschöpft ist,beschließt <strong>der</strong> Vorsitzende die heutige Sitzung.Der Bürgermeister:Die Schriftführerin:Winfried KasperDie Beglaubiger:Monika KrizanitsMag. Dr. Alfred KollarMag. Werner KamperSeite 15 von 15

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