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VwG091123 - Grüngürtel Frankfurt-Sossenheim

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Jürgen KremserBottenhorner Weg 4060489 <strong>Frankfurt</strong><strong>Frankfurt</strong>, den 23. November 2009An dasVerwaltungsgericht <strong>Frankfurt</strong> am MainAdalbertstr. 1860486 <strong>Frankfurt</strong>Am 14.11.2009 habe ich die beiliegende Beseitigungsanordnung der Unteren Naturschutzbehördedes Magistrats der Stadt <strong>Frankfurt</strong> für die Einzäunung meines Grundstücks Flur 39, Flurstück 46 in<strong>Sossenheim</strong> erhalten (Anlage A1). Am 17.11.2009 habe ich gegen diese BeseitigungsanordnungWiderspruch eingelegt (Anlage A2).Hiermit beantrage ich, daß die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs vom 17.11.2009gegen die sofortige Vollziehung der Anordnung wieder hergestellt wird.Ich bitte das Gericht um einen Hinweis auf die Rechtslage entsprechend § 86 Abs. 3 VwGO, falls einwesentlicher Gesichtspunkt von mir vorliegend nicht berücksichtigt wurde.Ich bitte die Beiziehung der Akten 8 G 1791/05 (3) sowie 8 K 2054/08.F(2) des Verwaltungsgerichts<strong>Frankfurt</strong> am Main, da sie wesentlich zum Verständnis der Landschaftsschutzgebietsverordnung„Grüngürtel“ beitragen können.Begründung:Am 23.10.2009 habe ich von der UNB die Androhung der Abrißverfügung erhalten. Am selben Taghabe ich daraufhin der UNB meine Bedenken gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom05.06.2009 (Anlage A3) als Mail geschickt sowie meine Rechtsauffassung bzgl. Einzäunungen, diedem Widerspruch vom 17.11.2009 beigelegt ist. Ich berufe mich u. a. auf die Interpretation der FrauEising vom RP Darmstadt vom 22.12.2000, S. 8 (Anlage A4).Es ist unzutreffend, wenn in dem Bescheid vom 14.11.2009 behauptet wird, die Einzäunung sei mitStacheldraht bewehrt.Im Jahre 2001 habe ich auf dem Grundstück wegen des zunehmenden Klimawandels großfrüchtigeveredelte Eßkastanien gepflanzt (frühreifende Ecker 1 aus der Steiermark sowie spätreifendeMaronen de Lyon), die inzwischen in Ertrag kommen. Beim Kauf habe ich ca. 100 Euro pro Baumbezahlt. Es handelt sich um Kulturpflanzen, die wesentlich mehr Pflege benötigen als wildwachsendePflanzen. Ferner erfordert es erhebliche Anstrengungen und Geld das Grundstück von 2038 qm zumähen.Diese Anstrengungen lohnen sich nicht, wenn mehr oder weniger die gesamte Ernte gestohlen wird.Es gibt mehrere „Interessenten“ für meine Eßkastanien, denen diese schon seit Jahren bekannt sindund die diese abwechselnd abernten. Der UNB sind solche Vorgänge bekannt und hat diese sogarbestätigt, indem sie dieses Jahr ein gelbes Absperrband mit mehr oder weniger intelligentenBänkelreimen als Gegenmittel zum Diebstahl angeboten hat. Vgl. Anlage A5. Ich befürchte nur, daßdiese Hilfestellung in meinem Fall wenig helfen wird. Im Handel gekaufte Eßkastanien kommengrößtenteils nicht frisch auf den Markt; denn sie kommen überwiegend aus China und kostenzwischen 3,50 – 7,00 Euro!Die Privateigentümer haben keine staatliche Unterstützung bei der Abwehr des Diebstahls und derStraftaten. Ordnungskräfte sind nicht da und wüßten auch gar nicht, ob diejenigen, die dasGrundstück abernten, Berechtigte sind. Es ist für mich auch nicht ungefährlich Diebe zur Rede zu1


stellen. Sie könnten mich leicht aus Wut totschlagen, wenn ich mich auf das Privateigentum berufe.Vgl. auch die Erläuterungen des Alfred Quirin in der <strong>Frankfurt</strong>er Rundschau vom 01.10.2008 (AnlageA6).Die städtischen Ämter beteiligen sich auch an der Entfernung von Grenzmarken, die die Grundlagedes Privateigentums bilden. Als vor einigen Jahren neben meinem Grundstück „Im Breitloch“ entlangder Autobahn A 648 Glasfaserkabel verlegt wurden, wurden sämtliche Grenzsteine entfernt undanschließend nicht mehr angebracht. Weitere Beispiele könnte ich belegen.Im Jahr 2008 hat ein mir befreundeter Obstbaumeigentümer, Leonhard Jonas, zwei Diebe auf meinemGrundstück Flur 44, Flurstück 49, zur Rede gestellt, daß sie nicht meine jungen veredelten Walnüsseernten sollen. Als ich am nächsten Tag kam, waren bei drei Walnüssen die Leitäste abgebrochen unddie Rinde dergestalt nach unten gezogen, daß es wirklich um schwerste Verletzungen der Bäumedarstellte. Es bedeutete für mich erhebliche Anstrengungen die Bäume zu retten. Die schwerenWunden sind jetzt für das Gericht noch deutlich zu erkennen. Im Ergebnis habe ich den Eindruck, daßdas öffentliche Unrechtsbewußtsein so gering ist, daß die Diebe meinen sich an den Bäumen rächenzu dürfen, wenn ihnen ihr Unrecht vorgehalten wird. Auf meinem anderen Obstbaum-Grundstück Flur39, Flurstück 33 haben im vergangenen Jahr Unbefugte ein Feuer angelegt und die alte und selteneApfelsorte „Minister von Hammerstein“ vermutlich unwiederbringlich geschädigt. Für die Schädigungbenenne ich als Zeugen den Pächter des benachbarten städtischen Grundstücks.Aktuell bestand für mich zusätzlich auch die Notwendigkeit mein Grundstück gegen die neu gebauteSchotterstraße für die Bauarbeiten wegen der Ersatzretentionsfläche des Westhafens abzuschirmen.Alle Eigentümer, die dies nicht taten, haben nun einige Quadratmeter Schotter auf ihrem Grundstück!Mein Zaun hemmt nicht die Bewegung von Tieren. Nur zum Schutz gegen die neu geschaffeneSchotterstraße sind die Maschen enger. Nach meinen Beobachtungen ist gerade die Einzäunung vonGrundstücken ein Schutz für Hasen und Fasane. Wegen des intensiven Freilaufs von Jagdhunden im<strong>Sossenheim</strong>er Unterfeld benötigen Wildtiere Freiräume zum Schutz. Wenn der UNB die Erhaltung derWildtiere wirklich wichtig wäre, müßte sie konsequenterweise vor allem freilaufende Hunde verbieten.Ich bitte das Gericht folgendes zu prüfen:1.) Die UNB spricht in ihrem Bescheid von der „besonders hochwertigen Schutzzone II desLandschaftsschutzgebiets“. Nachdem inzwischen eine Schotterstraße gebaut worden ist und mehrereHektar Ackerland abgeschabt wurden - zur Zeit werden 19500 Kubikmeter Erdreich weggefahren (vgl.Anlage A7) - kann meiner Meinung nach weder von der besonderen erhaltenswerten Eigenart undSchönheit noch von dem zu erhaltenden Naturhaushalt gesprochen werden. Ich bitte deswegen zuprüfen, ob bei der radikalen Änderung des Landschaftsbildes und enormen Baumaßnahme überhauptnoch von der Zone II gesprochen werden kann.2.) Wie wir bei den Einwendungen zu der Novellierung erläutert haben (Anlage A3) wurde im Jahre1993 eine Diskussion des Landschaftsplans <strong>Sossenheim</strong>/Nied im Ortsbeirat 6 und unsere diesbezüglicheStellungnahme verhindert. Unserer Meinung nach ist dafür verantwortlich der heutige Leiterdes Umweltamts Klaus Wichert, der Protege der ehemaligen Umweltdezernenten Tom Koenigs. Wirbitten deswegen zu prüfen, ob die Landschaftsschutzgebietsverordnung trotz Unterlassung derErörterung des Landschaftsplans im Ortsbeirat 6 legal zustandegekommen ist.3.) Der Bau der Ersatzretentionsfläche des Westhafens wurde von der Stadt nach meinem Dafürhaltenmit äußerster Härte durchgeführt. Die Ortslandwirte Josef und Willi Neuser wurden nachmeinen Kenntnissen im Frühjahr dieses Jahres mittels eines Bescheids zu einstweiligen Besitzeinweisungzur Aufgabe ihres Eigentums und langfristig ihres Geschäftsbetriebs gezwungen. Derdiesbezügliche Planfeststellungsbeschluß ging mir am 15.06.2007 zu. In dem Bericht des MagistragtsB 139 vom 14.03.2008 wurde noch mitgeteilt, es handele sich um 13100 Kubikmeter Erdaushub fürdie Ersatzretentionsfläche (vgl. http://www.stvv.frankfurt.de/parlis/parlis.htm). Inzwischen wurdebekannt, daß durch den Osthafen zusätzlich in <strong>Sossenheim</strong> 6400 Kubikmeter Erdaushub erfolgt, alsoinsgesamt 19500 Kubikmeter (vgl. Anlage A7). Ich bitte zu prüfen, ob die Stadt befugt war, denPlanfeststellungsbescheid, der bisher mit 13100 Kubikmeter angekündigt wurde, wie mir scheint –eigenmächtig – auf 19500 Kubikmeter zu erweitern.2

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