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Download Pfarrnachrichten Nr. 20 - Pastoralverbund Wendener Land

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Treffpunkt 14.55 Uhr ab Kirche. Kostenbeitrag10,- €.FrauenausflugHünsborn: Am Do 09.06. beginnt der Ausflugder kfd mit der Hl. Messe um 7.00 Uhr.Anschließend Abfahrt vom Kirchplatz.SeniorennachmittagGerlingen: Am Do. 09.06. findet in unsererBegegnungsstätte, um 15.00 Uhr die jährlicheGeburtstagsfeier unserer Senioreninnen undSenioren statt. Außerdem werden alle die indiesem Jahr eine 0 oder 5 haben, besondersgeehrt. Alle Interessierten und Helferinnen sindherzlich eingeladen. Für Musik, selbstgebackeneTorten und Kaffee ist gesorgt.Zeltlager-Wochenenden <strong>20</strong>11Für unseren <strong>Pastoralverbund</strong> „<strong>Wendener</strong> <strong>Land</strong>“veranstaltet die Kath. Kirchengemeinde St.Severinus Wenden gleich zwei Mal einZeltlager-Wochenende auf der Wiese unterhalbdes Pfarrheims in Wenden. Das ersteWochenende unter der Leitung von ManfredViedenz ist von Fr. 08.07. bis So. 10.07.Eingeladen sind alle Kinder und Jugendliche imAlter von 9-14 Jahren aus den Pfarr- undFilialgemeinden Wenden- Möllmicke, Altenhof,Elben, Schönau, Gerlingen und Hillmicke.Das zweite Wochenende unter der Leitung vonGemeindereferent Christoph Kinkel ist von Fr.15.07. bis So. 17.07.. Eingeladen sind alleKinder und Jugendliche im Alter von 9-14Jahren aus den Pfarr- und FilialgemeindenHünsborn, Ottfingen, Römershagen, Rothemühle,Heid und Brün. Der Teilnehmerbeitragbeträgt insgesamt <strong>20</strong>,- € pro Person. WeitereInformationen zum Programm undAnmeldeformulare liegen in den Kirchen aus undstehen auch im Internet unter www.kirchspielwenden.dezur Verfügung.FriedhofsgestaltungFriedhof St. Kunibertus Hünsborn:Grabstätten ohne Gestaltungsmöglichkeiten fürUrnen- und ReihengrabAuszug aus §16 der aktuellen Friedhofsatzung:(1) ...Sie werden insgesamt und ausschließlichvon der Kirchengemeinde unterhalten undgepflegt (z.B. Raseneinsaat, nachdem dieGrabstätte zusammen mit den Hinterbliebenengeräumt wurde). ...(2) Sowohl die Reihengrabstätten ohneGestaltungsmöglichkeiten als auch dieUrnenreihengrabstättenohneGestaltungsmöglichkeiten erhalten jeweils bisauf eine von der Kirchengemeinde zu errichtendeGrabplatte, auf der sich der Vorname, derNachname, das Geburtsdatum und dasSterbedatum des Verstorbenen befinden, keineweitere Gestaltung.Jeder Verstorbene bzw. dessen Hinterbliebenen,der/die sich diese Grabform aussucht/aussuchen,ist/sind sich der NICHT-Gestaltungsmöglichkeitenbewusst und wählt/wählen dieseGrabform gerade aus diesem Grunde. Esentstehen für die Hinterbliebenen während derRuhefrist keinerlei Grabpflegefolgekosten. So istes nach der Einsaat der Grabstätte nicht mehrmöglich Herzen, Blumen oder jegliche anderenGegenstände zu platzieren.Der Kirchenvorstand weist - aus gegebenemAnlass - darauf hin, dass alle Gegenstände zuentfernen sind oder durch den Kirchenvorstandentfernt werden. Eine Pflege durch dieKirchengemeinde ist sonst nicht möglich. VielenDank für das Verständnis.MüllentsorgungDer Kirchenvorstand weist darauf hin, dassAbraum und Abfälle außerhalb der dafürbestimmten Stellen abzulagern untersagt ist(Friedhofsatzung §5 (2) g ).Ferner gilt §25 (8) der Friedhofsatzung:Kunststoffe und sonstige nicht verrottbareWerkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten derTrauerfloristik, insbesondere in Kränzen,Trauergebinden, Trauergestecken, imGrabschmuck und bei Grabeinfassungen sowiebei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanzeverbleiben, nicht verwendet werden.Ausgenommen sind Grabvasen,Markierungszeichen, Gießkannen und anderesKleinzubehör. Solche Gegenstände sind nachEnde des Gebrauchs vom Friedhof zu entfernenoder in den zur Abfalltrennung vorgesehenenBehältnissen abzulegen.Der Kirchenvorstand bittet - aus gegebenemAnlass - die Besucher unseres Friedhofs, alleKunststoffe und sonstige nicht verrottbarenWerkstoffe (z.B. die roten Grablichter) mit nachHause zu nehmen und dort der Mülltrennung zuzuführen. Eine Abfalltrennung auf dem Friedhofist der Kirchengemeinde nicht möglich und eineMischung des Abfalls führt zunehmend zu

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