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24. Januar 2014 - Gemeinde Wolpertswende

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Freitag, <strong>24.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2014</strong> Seite 10VDK - Der Ortsverband informiert:Neuer Schwerbehindertenausweis als PlastikkarteUmtausch nicht PlichtSeit Dezember 2013 erhalten schwerbehinderte Menschen inBaden-Württemberg den Schwerbehindertenausweis als Plastikkartemit Lichtbild im Bankkartenformat. Damit folgt das Landden Vorgaben des Bundes, den neuen Ausweis bis 2015 einzuführen.So wird den Schwerbehinderten auch eine benutzerfreundlicheund zeitgemäße Identiikationskarte ausgestellt undmögliche Diskriminierungen aufgrund des veralteten Formatswerden abgeschaft. Das Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltlicheBeförderung wurde bereits zum Jahr 2013 im neuenFormat eingeführt, so dass es ebenfalls wie andere Plastikkartenbequem im Geldbeutel mitgeführt werden kann. Neu sindHinweise auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischerSprache und ertastbare Kennzeichen für blinde Menschen. Soleistet der neue Ausweis – auch im europäischen Ausland – einenwichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit. Erhältlich ist der neueSchwerbehindertenausweis fortan bei den Landratsämtern (Versorgungsämtern)und nicht mehr bei den <strong>Gemeinde</strong>n. Der bisherigeSchwerbehindertenausweis in Papierform behält seine Gültigkeit.Auch besteht keine Umtauschplicht. Auf Wunsch werdenjedoch alte, noch gültige Ausweise, in neue im Scheckkartenformatumgetauscht.Informationsveranstaltungam Technischen Gymnasium RavensburgAm Freitag, den 31. <strong>Januar</strong> <strong>2014</strong>, indet ab 16.30 Uhr an der GewerblichenSchule Ravensburg eine Informationsveranstaltungdes Technischen Gymnasiums der drei- und sechsjährigen Formstatt.Weiterbildungsplicht für Berufskraftfahrer -Nachweis bis spätestens 09.09.<strong>2014</strong>Fahrer mit Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE müssenbis spätestens 9. September <strong>2014</strong> der Fahrerlaubnisbehörde eineWeiterbildung nachweisen, wenn sie weiterhin gewerblich bzw.berulich Fahrzeuge dieser Klassen fahren wollen.Dies betrift auch Inhaber eines Führerscheins der früherenKlassen 2 und 3, wenn sie Fahrzeuge der genannten Klasse gewerblichführen. So benötigt beispielsweise auch der Inhabereines alten Führerscheins der Klasse 3 diesen Nachweis, sobalder ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehrals 3,5 t fährt.Weiterbildungen werden von Fahrschulen angeboten, die dieKlassen C und CE ausbilden sowie von Ausbildungsstätten, dievon der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt sind. Die Ausbildungmit einer Dauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten hat unter anderemTechnik, Ladungssicherung, soziale Vorschriften und ökologischeFahrweise zum Inhalt.Wegen des nahenden Fristablaufs rechnet die Führerscheinstellebeim Landratsamt mit größerem Andrang. Wer erst kurz vor Fristablaufseine Weiterbildungsnachweise vorlegt, muss mit längerenWartezeiten rechnen und läuft Gefahr, dass die Schlüsselzahlnicht mehr rechtzeitig eingetragen werden kann, schreibt dieKreisbehörde in ihrer Pressemitteilung.Eine Weiterbildung ist unter anderem nicht erforderlich für Fahrtenmit Kraftfahrzeugen von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz,Feuerwehr und Rettungsdiensten. Für Fahrtenzu Reparatur-, Wartungs-, Prüfungs- oder Entwicklungszweckensowie für Handwerker, die Material oder Ausrüstung für die Berufsausübungtransportieren, ist diese Weiterbildung ebenfallsnicht Plicht. Fahrten zum Zwecke der Straßen- und Stadtreinigung,der Grünplege oder der baulichen Unterhaltung von Straßensind ebenfalls nicht davon betrofen.Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Homepagedes Landkreises Ravensburg www.landkreis-ravensburg.de unter dem Suchbegrif „Fahrerlaubnis – Berufskraftfahrer-Qualiikation“ sowie auf den Internetseiten des Bundesamtes fürGüterkraftverkehr www.bag.bund.de unter „Fragen & Antworten– Berufskraftfahrerqualiikation“.StellenausschreibungDer katholische Kindergarten St. Josef in <strong>Wolpertswende</strong> (3Gruppen) sucht ab 1.3.<strong>2014</strong> eineHauswirtschaftskraft (m/w)auf Basis geringfügiger BeschäftigungWir suchen eine engagierte, aufgeschlossene Persönlichkeit,die sich gerne auch mit eigenen Ideen in unser Team einbringt.Die Tätigkeit umfasst die Speiseversorgung der Kinderund die damit verbundenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.Die Arbeitszeit beträgt 7,5 Std. in der Woche und liegt täglichim Zeitrahmen zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr.Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Kindergartenleiterinin <strong>Wolpertswende</strong> Fr. Schock, Tel. 07502/2105 oder sendenSie Ihre Bewerbung an das Kath. VerwaltungszentrumRavensburg, Herrenstraße 1, 88212 Ravensburg, z.H. Fr. Nörz,hannelore.noerz@rv.drs.deStellenausschreibungDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> sucht zum 01.03.<strong>2014</strong> eineAufsichts- und Betreuungspersonzur Betreuung von Veranstaltungen in der Turn- und FesthalleMochenwangen (Wochenendveranstaltungen).Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Einweisungder Veranstalter, die Abnahme der Halle nach den Veranstaltungenund bei Interesse auch die Reinigung.Die Beschäftigung ist auch geeignet als Hinzuverdienst fürrüstige Rentnerinnen / Rentner oder Hausfrauen.Es handelt sich um eine Beschäftigung auf 450-Euro-Basis(Minijob).Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 31.01.<strong>2014</strong>an das Bürgermeisteramt, Personalstelle, Kirchplatz 4, 88284<strong>Wolpertswende</strong>.Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle stehen wir gerne zurVerfügung. (Telefon: 07502/940316)

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