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Betriebssatzung - Zweckverband Wasser und Abwasser Orla

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(3) Der Verbandsvorsitzende kann einzelne seiner Befugnisse seinem Stellvertreter <strong>und</strong> inAngelegenheiten der laufenden Verwaltung der Werkleitung übertragen.(4) Der Verbandsvorsitzende ist oberste Dienstbehörde der Beamten, Vorgesetzter <strong>und</strong>Dienstvorgesetzter der im Eigenbetrieb eingesetzten Bediensteten, soweit er seineBefugnisse nicht auf die Werkleitung übertragen hat.§ 8Vertretungsbefugnis(1) Die Werkleitung vertritt den <strong>Zweckverband</strong> in Werksangelegenheiten gerichtlich <strong>und</strong>außergerichtlich. Im übrigen wird der <strong>Zweckverband</strong> durch den Verbandsvorsitzendenvertreten.(2) Die Werkleitung kann ihre Vertretungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten allgemeinoder im Einzelfall auf Bedienstete des Eigenbetriebes übertragen.(3) Die Vertretungsberechtigten nach Absatz 1 <strong>und</strong> ihre Stellvertreter sind im Amtsblatt desSaale-<strong>Orla</strong>-Kreises öffentlich bekanntzugeben.§ 9Verpflichtungserklärungen(1) Verpflichtende Erklärungen der Werkleitung <strong>und</strong> von sonstigen bevollmächtigtenBediensteten bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt handschriftlich durchjeweils 2 Vertretungsberechtigte.(2) Der Werkleiter unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungssatzes; sein Stellvertretermit dem Zusatz „in Vertretung“, andere Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „im Auftrag“.§ 10Wirtschaftsführung <strong>und</strong> Rechnungswesen(1) Der Eigenbetrieb ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Die Ver- <strong>und</strong>Entsorgung hat so gut <strong>und</strong> preiswert wie möglich zu erfolgen. Im übrigen gelten dieVorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung über Wirtschaftsführung <strong>und</strong>Rechnungswesen.(2) Die Werkleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht <strong>und</strong> die Erfolgsübersicht biszum Ablauf von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zuunterschreiben <strong>und</strong> vorzulegen.(3) Das Rechnungswesen ist getrennt nach den Betriebszweigen <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> <strong>Abwasser</strong> zuführen.§ 11WirtschaftsjahrDas Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Kalenderjahr.§ 12Inkrafttreten(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amts- <strong>und</strong> Mitteilungsblattdes Saale-<strong>Orla</strong>-Kreises in Kraft.

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