19.11.2012 Aufrufe

Studienordner - Ruhr-Universität Bochum

Studienordner - Ruhr-Universität Bochum

Studienordner - Ruhr-Universität Bochum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beurlaubung<br />

Auf Antrag können Sie sich vom Studium beurlauben lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie können sich innerhalb<br />

der jeweiligen Rückmeldefrist für das Folgesemester beurlauben lassen, wenn Sie z.B.:<br />

an einer ausländischen Hochschule studieren wollen oder sich im Ausland aufhalten;<br />

eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient (Bsp. Praktikum);<br />

wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und die Krankheit die Erbringung der erwarteten<br />

Studienleistungen verhindert;<br />

wegen Schwangerschaft und/oder Pflege eines Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen können;<br />

sonstige wichtige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen.<br />

Beurlaubte Studierende bleiben immatrikuliert und die Hochschulsemester zählen weiter. Urlaubssemester zählen jedoch<br />

nicht als Fachsemester. Für ein Urlaubssemester ist ein reduzierter Sozialbeitrag zu zahlen. In diesem Sozialbeitrag<br />

ist der Beitrag für das VRR- und NRW-Ticket nicht enthalten.<br />

Studienbescheinigung<br />

| S. 22 | <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> | <strong>Studienordner</strong> Wintersemester 2011 / 12<br />

www.rub.de/studierendensekretariat/download.htm<br />

Aktuelle Studienbescheinigungen können Sie sich mit Hilfe Ihrer Chipkarte an den campusweit mehr als 180 RUBICon-<br />

Plätzen ausdrucken, aber auch von zu Hause aus. Am Infopoint in der UV, der Reception und beim Studierendensekretariat<br />

erhalten Sie ebenfalls Studienbescheinigungen. Sie benötigen für die Nutzung Ihrer Chipkarte außerhalb des Campus<br />

die Software RUBICon (zum Herunterladen auf: www.rub.de/rubicon) und einen eigenen Chipkartenleser, den Sie am<br />

Infopoint im Foyer der Univerwaltung erwerben können.<br />

Studienfachwechsel - Umschreibung<br />

Ein Wechsel des Studienfachs ist insofern die Fächer oder das Fach, zu dem Sie wechseln möchten, zulassungsfrei<br />

sind/ist. Sie können sich dann innerhalb der Rückmeldefristen beim Studierendensekretariat in ein anderes Studienfach<br />

umschreiben lassen.<br />

Anders ist es, wenn Ihr gewünschtes Studienfach zulassungsbeschränkt ist. In diesem Fall müssen Sie sich für dieses<br />

Fach bewerben. Wenn Sie einen Studienplatz bekommen, müssen Sie dann mit Ihrem Zulassungsbescheid zu den darin<br />

angegebenen Terminen im Studierendensekretariat umschreiben lassen. Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen.<br />

www.rub.de/studierendensekretariat/bewerbung_zulassung.htm<br />

Zur Umschreibung bringen Sie bitte diesen <strong>Studienordner</strong> mit. Exmatrikulieren Sie sich nicht vor dem Fachwechsel, das<br />

ist nicht erforderlich. Sie können erst dann umgeschrieben werden, wenn Sie bereits durch Zahlung des Sozialbeitrags<br />

oder Teilnahme am Lastschriftverfahren zurückgemeldet sind.<br />

Falls Sie für den Wechsel Ihrer Studienfächer Informationen oder Beratung benötigen, wenden Sie sich an die Zentrale<br />

Studienberatung.<br />

www.rub.de/zsb/fachwechsel.htm<br />

Ausländische Studierende, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, informieren sich vor einem ge-<br />

planten Wechsel des Studienganges im International Office bei Karsten Alt, Gebäude FNO, Ebene 01, Raum 172.<br />

www.international.rub.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!