Studienordner - Ruhr-Universität Bochum
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Beurlaubung<br />
Auf Antrag können Sie sich vom Studium beurlauben lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie können sich innerhalb<br />
der jeweiligen Rückmeldefrist für das Folgesemester beurlauben lassen, wenn Sie z.B.:<br />
an einer ausländischen Hochschule studieren wollen oder sich im Ausland aufhalten;<br />
eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient (Bsp. Praktikum);<br />
wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und die Krankheit die Erbringung der erwarteten<br />
Studienleistungen verhindert;<br />
wegen Schwangerschaft und/oder Pflege eines Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen können;<br />
sonstige wichtige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen.<br />
Beurlaubte Studierende bleiben immatrikuliert und die Hochschulsemester zählen weiter. Urlaubssemester zählen jedoch<br />
nicht als Fachsemester. Für ein Urlaubssemester ist ein reduzierter Sozialbeitrag zu zahlen. In diesem Sozialbeitrag<br />
ist der Beitrag für das VRR- und NRW-Ticket nicht enthalten.<br />
Studienbescheinigung<br />
| S. 22 | <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> | <strong>Studienordner</strong> Wintersemester 2011 / 12<br />
www.rub.de/studierendensekretariat/download.htm<br />
Aktuelle Studienbescheinigungen können Sie sich mit Hilfe Ihrer Chipkarte an den campusweit mehr als 180 RUBICon-<br />
Plätzen ausdrucken, aber auch von zu Hause aus. Am Infopoint in der UV, der Reception und beim Studierendensekretariat<br />
erhalten Sie ebenfalls Studienbescheinigungen. Sie benötigen für die Nutzung Ihrer Chipkarte außerhalb des Campus<br />
die Software RUBICon (zum Herunterladen auf: www.rub.de/rubicon) und einen eigenen Chipkartenleser, den Sie am<br />
Infopoint im Foyer der Univerwaltung erwerben können.<br />
Studienfachwechsel - Umschreibung<br />
Ein Wechsel des Studienfachs ist insofern die Fächer oder das Fach, zu dem Sie wechseln möchten, zulassungsfrei<br />
sind/ist. Sie können sich dann innerhalb der Rückmeldefristen beim Studierendensekretariat in ein anderes Studienfach<br />
umschreiben lassen.<br />
Anders ist es, wenn Ihr gewünschtes Studienfach zulassungsbeschränkt ist. In diesem Fall müssen Sie sich für dieses<br />
Fach bewerben. Wenn Sie einen Studienplatz bekommen, müssen Sie dann mit Ihrem Zulassungsbescheid zu den darin<br />
angegebenen Terminen im Studierendensekretariat umschreiben lassen. Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen.<br />
www.rub.de/studierendensekretariat/bewerbung_zulassung.htm<br />
Zur Umschreibung bringen Sie bitte diesen <strong>Studienordner</strong> mit. Exmatrikulieren Sie sich nicht vor dem Fachwechsel, das<br />
ist nicht erforderlich. Sie können erst dann umgeschrieben werden, wenn Sie bereits durch Zahlung des Sozialbeitrags<br />
oder Teilnahme am Lastschriftverfahren zurückgemeldet sind.<br />
Falls Sie für den Wechsel Ihrer Studienfächer Informationen oder Beratung benötigen, wenden Sie sich an die Zentrale<br />
Studienberatung.<br />
www.rub.de/zsb/fachwechsel.htm<br />
Ausländische Studierende, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, informieren sich vor einem ge-<br />
planten Wechsel des Studienganges im International Office bei Karsten Alt, Gebäude FNO, Ebene 01, Raum 172.<br />
www.international.rub.de