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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>-,<strong>Lieferungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungs</strong><strong>bedingungen</strong>BAUARTIKEL . FEUERVERZINKUNGBAUARTIKEL . FEUERVERZINKUNGI. Abschlüsse1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Abschlüsse<strong>und</strong> Vereinbarungen werden für den Verkäufer erst durch seineschriftliche Bestätigung verbindlich.2. Änderungen <strong>und</strong>/oder Ergänzungen dieser Bedingungen sindnur bei Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung des Verkäuferswirksam.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle in Zukunft mit demVerkäufer getätigten Abschlüsse, Vereinbarungen, Lieferungen <strong>und</strong>Leistungen. Den Einkaufs<strong>bedingungen</strong> des Käufers wird hiermitwidersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn derVerkäufer ihnen nicht nochmals nach Eingang bei ihm ausdrücklichwiderspricht. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware geltendiese <strong>Verkaufs</strong><strong>bedingungen</strong> als angenommen.4. Abweichungen in der Ausführung (z. B. Form, Farbe), denMaßen <strong>und</strong> Gewichten berühren die Abnahme- <strong>und</strong> <strong>Zahlungs</strong>verpflichtungnicht, soweit durch Abweichungen die tatsächlicheVerwendung nicht beeinträchtigt wird. Bei nicht serienmäßig hergestelltenArtikeln, d. h. bei Sonderanfertigungen, behält sich derVerkäufer eine Über- oder Unterbelieferung von 5 % vor.II. Preise1. Die Preise verstehen sich netto Kasse, zuzüglich im <strong>Lieferungs</strong>-<strong>und</strong> Leistungspunkt geltender Mehrwertsteuer. Ein vereinbarterSkonto-Abzug gilt nur für Barzahlung, Nachnahmeoder Kontoüberweisung <strong>und</strong> setzt die pünktliche Erfüllung allerVerpflichtungen des Käufers voraus.2. Eventuell entstehende Neben- oder Mehrkosten gehen zuLasten des Käufers.3. Die Lieferungen erfolgen entweder durch eigene LKW’sdes Verkäufers ab € 1.500,- netto Rechnungsbetrag frachtfreizum Lager des Käufers bzw. frei deutsche Grenze,bei Bahnversand oder Spedition ab € 1.500,- netto Rechnungsbetragfrachtfrei Bestimmungsstation bzw. frei deutscheGrenze. Kleinere Sendungen erfolgen ab Werk bzw. vomAuslieferungslager unfrei. Bei Selbstabholung ab € 1.500,-netto Rechnungsbetrag wird Frachtvergütung zum 1.000 kg-Stückgutsatz nach GFT, abzüglich Minus-Marge, gewährt4. Holz- oder Gitterboxpaletten werden leihweise (oder imUmtausch) nur für die Versendung zur Verfügung gestellt. Nichtzurückgegebene Paletten <strong>und</strong> Stapelgestelle werden berechnet.III. Lieferfristen <strong>und</strong> LiefertermineLeistungsverzug durch den Verkäufer oder von ihm zu vertretendeUnmöglichkeit der Leistung berechtigen den Käufer zum Rücktrittvom Vertrag.Höhere Gewalt, unvorhergesehene <strong>und</strong> unverschuldete Umstände,Streiks, unverschuldetes Unvermögen auf seiten des Unternehmersoder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse,verlängern die Lieferfrist um die Dauer derBehinderung. Der Verkäufer wird bei einer solchen Verzögerungden Käufer unverzüglich hiervon unterrichten. Dauert die Verzögerungunangemessen lange, so kann jede Vertragsparteischadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüchebestehen nicht.IV. Versand <strong>und</strong> Gefahrtragung1. Bei frachtfreier Bahnlieferung liefert der Verkäufer unfrei <strong>und</strong>setzt an der Rechnung die Fracht jeweils in der Höhe ab, wie siesich für das Liefergewicht bei Frachtgutversand ergibt. Mehrfrachtfür Expreßgut wird nicht vergütet.2. Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Rechnung <strong>und</strong> Gefahrdes Käufers, letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferungvereinbart ist. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteuroder Frachtführer oder mit Verladung auf Fahrzeuge des Verkäufers,spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oderLagers - z. B. auch bei frachtfreier Lieferung -, geht in jedemFalle - einschließlich einer Beschlagnahme - die Gefahr auf denKäufer über.3. Bei Vorliegen unwesentlicher Mängel an Liefergegenständen,welche die bestimmungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigen,sind die Gegenstände gleichwohl vom Käufer unbeschadetetwaiger Rechte entgegenzunehmen.V. Zahlungen1. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug 30 Tage nachRechnungsdatum fällig. Bei Begleichung innerhalb von 10 Tagennach Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 2 % Skonto.2. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig vom Eingang der Ware<strong>und</strong> unbeachtet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluß derAufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestelltenForderung <strong>und</strong> des Zurückbehaltungsrechts, soweit esnicht auf demselben Vertrag beruht, zu zahlen.3. Im Verzugsfall ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhevon 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu zahlen.4. Alle Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von derLaufzeit hereingenommener <strong>und</strong> gutgeschriebener Wechsel sofortfällig, wenn die <strong>Zahlungs</strong><strong>bedingungen</strong> nicht eingehalten werdenoder dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die nach seinerAnsicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte ist derVerkäufer auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungennur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten auszuführen.5. Schecks <strong>und</strong> Wechsel werden nur zahlungshalber <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong>besonderer Vereinbarung angenommen. Wechsel oder Scheckswerden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tagesgutgeschrieben, an welchem der Verkäufer endgültig über denGegenwert verfügen kann. Sämtliche sich hieraus ergebendenKosten <strong>und</strong> Auslagen gehen zu Lasten des Käufers.VI. Gewährleistung1. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer die Wahl,entweder innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel nachzubessernoder dem Käufer gegen Rückgabe des beanstandetenGegenstandes eine Ersatzlieferung zu liefern. Ist eineNachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehloder wird sie verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahleinen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachungdes Vertrages verlangen. Über die vorstehend hinausgehendenAnsprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Vertragsstrafenoder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn,sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenVertragsverletzung des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters,Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.2. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von14 Tagen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen, verborgeneMängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Auftreten; andernfallserlöschen jegliche Mängelansprüche.3. Für Materialmängel, die der Verkäufer trotz ausreichenderVorprüfung bei Anlieferung durch seine Vorlieferanten nicht erkennenkonnte, haftet er lediglich in dem Umfang, in dem seineVorlieferanten noch haften.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden <strong>und</strong>Folgen, die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafterEinbau- <strong>und</strong> Montagearbeiten, fehlerhafter oder nachlässigerBehandlung, chemischer oder elektrochemischer sowie sonstigerWitterungseinflüsse.5. Für die Ersatzlieferung wird in gleicher Weise Gewähr geleistetwie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch besteht dieGewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für denursprünglichen Gegenstand, soweit nicht die gesetzliche Regelungeingreift.6. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruchauf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstandselbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


VII. HaftungNicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandeneAnsprüche, besonders Schadenersatzanprüche, insbesondereaus Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Unmöglichkeit, Verzug,positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß<strong>und</strong> unerlaubter Handlung - auch soweit solche Ansprüche ausGewährleistungspflicht-Verletzungen in Betracht kommen können- werden, soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, im übrigenauf die gegenüber der Betriebshaftpflicht bestehenden Ansprüchebeschränkt, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichenVertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Sämtliche Ansprüchegegen den Verkäufer - gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong> - verjährenspätestens 6 Monate nach Gefahrübergang.VIII. Sicherheiten1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. DasEigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamtenVerbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Kaufpreissamt allen Nebenforderungen wie z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten,Zinsen) getilgt hat. Dies gilt auch dann, wennder Kaufpreis für bestimmte, von dem Käufer bezeichneteWarenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung giltdas vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für dieSaldo-Forderung des Verkäufers. Falls Wechsel oder Schecks inZahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung.Be- <strong>und</strong> Verarbeitung erfolgen für den Käufer unter Ausschluß desEigentumserwerbs des Käufers, ohne den Verkäufer zu verpflichten.Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Verkäufers inHöhe des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltsware.2. Bei Verarbeitung mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörendenWaren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Eigentum ander neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der verarbeitetenVorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderenverarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt sonst das gleichewie bei der Vorbehaltsware. Im Fall der Weiterveräußerung derVorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käuferentstehenden Forderungen an den Verkäufer abgetreten. DieseAbtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorherdurch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder wennsie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetreteneForderung dient zur Sicherung der Forderung des Verkäufers inHöhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware.3. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen, dem Verkäufernicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach BeoderVerarbeitung, weiterveräußert wird, gilt die Abtretung nur inHöhe des beteiligten Warenwerts nach Faktura des Verkäufers.4. Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<strong>und</strong> solange er dem Verkäufer gegenüber nicht imVerzug ist, veräußern. Der Käufer ist verpflichtet, die eingezogenenBeträge sofort nach Eingang an den Verkäufer weiterzuleiten. EinAufbewahrungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers bestehtnicht.5. Der Weiterveräußerung steht der Einbau in Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bodenoder in mit Gebäuden verb<strong>und</strong>enen Anlagen oder die Verwendungzur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträgedurch den Käufer gleich.6. Trifft der Käufer mit seinem Abnehmer eine Kontokorrentvereinbarung,die die Forderungen aus der Weiterveräußerung nichtunmittelbar beim Verkäufer vertragswidrigerweise entstehen lassen,so gilt die Forderung, die zugunsten des Käufers aus demKontokorrent-Verhältnis entsteht, schon jetzt als an den Verkäuferabgetreten.7. Kommt der Käufer mit der vereinbarten Zahlung in Verzugoder in <strong>Zahlungs</strong>schwierigkeiten, darf ein Verkauf der unterEigentumsvorbehalt verkauften Waren bis zur <strong>Zahlungs</strong>leistungnicht stattfinden. Zur Abtretung von Forderungen aus dem Verkaufvon unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware ist der Käuferin keinem Fall befugt. Auf Verlangen des Verkäufers ist erverpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an denVerkäufer zu unterrichten <strong>und</strong> dem Verkäufer die zur Einziehungerforderlichen Auskünfte <strong>und</strong> Unterlagen zu geben.8. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergangder Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem KäuferAnsprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen,werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten anstelle desVeräußerungserlöses <strong>und</strong> im selben Umfang ebenfalls im vorausan den Verkäufer abgetreten9. Wenn der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend macht,so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser diesausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verkäufer ist berechtigt, bei<strong>Zahlungs</strong>verzug <strong>und</strong> einer angemessenen Nachfristsetzung vomVertrag zurückzutreten <strong>und</strong> die sofortige Herausgabe der Ware zuverlangen.10. Der Käufer hat den Verkäufer von etwaigen Zugriffen Dritterauf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren <strong>und</strong> auf dieabgetretenen Forderungen unverzüglich unter Überlassung allernotwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Er hat die Warevon Eingriffen Dritter freizuhalten oder freizumachen. Er hat denVerkäufer auch von Anträgen auf Zwangsversteigerung oderZwangsverwaltung hinsichtlich des Gr<strong>und</strong>stücks, auf welchem sichdie Waren befinden, unverzüglich zu unterrichten.11. Übersteigt der Wert der Sicherheiten einschließlich der Aufrechnungsmöglichkeitendie gesicherten Forderungen um mehrals 20 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet,insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben.IX. Abstandszahlung1. Betrifft der Vertrag Sonderanfertigungen <strong>und</strong> kommen dieseaus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht zur Ausführung,ist der Käufer zur Zahlung des vertraglichen Preisesabzüglich eines evtl. erzielten Verwertungserlöses verpflichtet.Die Geltendmachung eines etwaigen darüber hinausgehendenSchadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.2. Sollte der Verkäufer Leistungen bei Sonderanfertigungen überhauptnoch nicht oder nur teilweise erbracht haben, so sinddie ersparten Aufwendungen auf den vertraglichen <strong>Zahlungs</strong>anspruchanzurechnen.X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsanwendung1. Erfüllungsort ist für beide Teile Neutraubling2. Für alle aus diesem Vertrag <strong>und</strong> künftigen Verträgen entstehendenStreitigkeiten - auch für Urk<strong>und</strong>en-, Wechsel-, Scheckprozesse- ist Gerichtsstand Regensburg. Der Verkäufer ist auchberechtigt, den Käufer an jedem sonst zulässigen Gerichtsstandzu verklagen. Bei nichtvollkaufmännischen Käufern gilt Vorstehendesgleichfalls, soweit gesetzlich zulässig.3. Es gilt das am Sitz des Verkäufers geltende Recht. Die einheitlichenGesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachensind nicht anwendbar.XI. TeilunwirksamkeitSollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Sofern einzelneBedingungen unwirksam sein sollten, so verpflichten sich dieParteien, auf dem Verhandlungswege solche Regelungen an derenStelle zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertragesunter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen amnächsten kommen.VII. Haftung

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