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Umgang mit Menschen in der letzten Lebensphase

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III. Mediz<strong>in</strong>ethische Aspekte im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> kranken <strong>Menschen</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>letzten</strong> <strong>Lebensphase</strong><br />

b. Das Pr<strong>in</strong>zip des Nichtschadens<br />

Die Anwendung des Pr<strong>in</strong>zip des Nicht-Schaden-Wollens hat bei<br />

Schwerkranken und Sterbenden e<strong>in</strong>en zentralen Stellenwert. Bei <strong>der</strong><br />

Sterbebegleitung (siehe dort) wird allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Verkürzung <strong>der</strong> Lebensdauer<br />

durch die ärztlich/pflegerischen Maßnahmen <strong>in</strong> Kauf genommen,<br />

um unter Umständen schweres körperliches Leiden, wie<br />

quälende Schmerzphasen, erträglicher zu machen.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung des Nichtschadenspr<strong>in</strong>zip muss <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Situationen<br />

ggf. entschieden werden, ob<br />

• Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z.B. cardio-pulmonale Reanimation)<br />

o<strong>der</strong><br />

• Lebensunterstützende Maßnahmen (z. B. masch<strong>in</strong>elle Beatmung,<br />

Dialyse, Nährsonden, parenterale Infusionen) e<strong>in</strong>gesetzt werden<br />

sollen o<strong>der</strong> nicht.<br />

c. Das Fürsorgepr<strong>in</strong>zip<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung des Fürsorgepr<strong>in</strong>zips handelt es sich um das Helfen-<br />

Wollen zum Wohle des Patienten. Bei Schwerkranken und Sterbenden<br />

kommt die Fürsorge zum Ausdruck durch:<br />

• e<strong>in</strong>e menschenwürdige Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> den Krankenhäusern<br />

• die Gewährleistung e<strong>in</strong>er sog. Basisbetreuung<br />

• die Anwendung spez. palliativmediz<strong>in</strong>ischer Maßnahmen<br />

• das E<strong>in</strong>beziehen <strong>der</strong> Betreuer, Bevollmächtigten und Angehörigen als<br />

Überbr<strong>in</strong>ger des mutmaßlichen Willens des Patienten. Zur Vermeidung<br />

von Missverständnissen und Unklarheiten sollten Gespräche<br />

geführt werden, da<strong>mit</strong> das ärztlich/pflegerische Handeln im S<strong>in</strong>ne<br />

des Patienten erfolgen kann. Auch gilt es, die Betreuung <strong>der</strong> Angehörigen<br />

<strong>in</strong> diesen Gesprächen <strong>in</strong> den Blick zu nehmen.<br />

10<br />

d. Das Gerechtigkeitspr<strong>in</strong>zip<br />

Das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Gerechtigkeit im Krankenhaus wird üblicherweise dadurch<br />

umgesetzt, dass alle erkrankten Patienten entsprechend <strong>der</strong><br />

Dr<strong>in</strong>glichkeit und <strong>der</strong> Schwere ihrer Erkrankung <strong>mit</strong> gleicher Effizienz<br />

diagnostiziert und therapiert werden.<br />

Bei schwerkranken und sterbenden Patienten kann das Gerechtigkeitspr<strong>in</strong>zip<br />

darüber h<strong>in</strong>aus nur wirksam werden, wenn die letzte <strong>Lebensphase</strong><br />

als e<strong>in</strong> Abschnitt <strong>mit</strong> eigenständigen Vorgaben und Ansprüchen<br />

anerkannt wird. Dafür ist im E<strong>in</strong>zelfall unter Umständen e<strong>in</strong> hoher<br />

personeller Aufwand und e<strong>in</strong><br />

aufwändiger E<strong>in</strong>satz mediz<strong>in</strong>ischer<br />

Hilfs<strong>mit</strong>tel notwendig.<br />

Die Bereitstellung solcher notwendiger<br />

Hilfs<strong>mit</strong>tel gehört <strong>in</strong><br />

erster L<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> den Verantwortungsbereich<br />

des Krankenhausmanagements.<br />

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