10.07.2015 Aufrufe

Kursprogramm 2010 - Evangelisches Geriatriezentrum Berlin

Kursprogramm 2010 - Evangelisches Geriatriezentrum Berlin

Kursprogramm 2010 - Evangelisches Geriatriezentrum Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FortbildungspunkteFortbildungspunkte für beruflich PflegendeDie freiwillige Registrierung erfolgt bei der unabhängigen freiwilligen Registrierungsstellefür beruflich Pflegende, mit derzeitigem Sitz in Potsdam. Sie giltjeweils für die Dauer von zwei Jahren. Für die Erstregistrierung schicken Siebitte das Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Kopien (Schulabgangszeugnis,Nachweis des Ausbildungsabschlusses etc.) ausgefüllt an dieRegistrierungsstelle. Innerhalb von 2 Jahren müssen mindestens 40 Punktegesammelt werden. Eine erneute Registrierung nach Ablauf von zwei Jahrenkann nur erfolgen, wenn Sie die dafür erforderlichen 40 Fortbildungspunktenachweisen können. Fortbildungsveranstaltungen, Vorträge oder Seminarewerden mit einem Punkt pro 45 Minuten (UE) bzw. 8 Punkten pro Taggewertet.Weitere Info: www.freiwillige-registrierung.deFortbildungspunkte für Heilmittelerbringer(Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB VEin Fortbildungspunkt (FP) entspricht einer Unterrichtseinheit (UE) von45 Min. Je Fortbildungstag können jedoch maximal 10 FP anerkannt werden.Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 FP in vier Jahren, davon möglichst15 Punkte jährlich. Der vierjährige Betrachtungszeitraum bezieht sich immerauf den einzelnen zugelassenen / fachlichen Leiter. Der erste Betrachtungszeitraumbeginnt am 01. Januar 2007 für alle zu diesem Zeitpunkt im jeweiligenHeilmittelbereich Zugelassenen bzw. tätigen fachlichen Leiter/Praxisinhaber.Weitere Info:http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/hilfsmittelanbieterFortbildungspunkte ÄrzteSämtliche Vertragsärzte und -psychotherapeuten, alle ermächtigten Ärzte undauch alle bei niedergelassenen Ärzten oder in Medizinischen Versorgungszentren(MVZ) angestellten Ärzte müssen gegenüber ihrer zuständigen KassenärztlichenVereinigung (KV) nachweisen, dass sie im Zeitraum von jeweils fünf Jahren250 Fortbildungspunkte erworben haben.Die Fortbildungspflicht gilt seit dem 01.07.2004.Die Akademie am EGZB beantragt für die entsprechenden Kurse die Fortbildungspunktebei der Ärztekammer <strong>Berlin</strong>.Weitere Info:http://www.aerztekammer-berlin.de/25_Aerztl_Fb/15_Zertifizierung/index.htmlDie Angabe von Fortbildungspunkten erfolgt ohne Gewähr.102

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!