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Kursprogramm 2010 - Evangelisches Geriatriezentrum Berlin

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TeilnahmebedingungenStand: 07.10.2009Wir bitten um Überweisung der Kursgebühr auf das Konto des Ev.<strong>Geriatriezentrum</strong>s <strong>Berlin</strong> gGmbH / Akademie, Konto-Nr. 787469bei der Ev. Darlehnsgenossenschaft eG, Fil. <strong>Berlin</strong>,BLZ 210 602 37.Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden für dieSeminarabwicklung gespeichert. Die Akademie gibt diese Datennicht an Dritte weiter. Sofern die Teilnehmer nicht widersprechen,informiert sie die Akademie über weitere Veranstaltungen.Die Akademie am EGZB haftet nicht für den Verlust oder denDiebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachtenGegenstände.Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigeneGefahr. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobeFahrlässigkeit.Der/Die KursteilnehmerInnen sind verpflichtet, Stillschweigenüber alle Informationen zu bewahren, die sie im Zusammenhangmit Patienten erhalten haben. Auf § 203 Abs. 1, Abs. 3 StGB(Schweigepflicht des Arztes und der zur Ausbildung tätigen Person)wird hingewiesen.Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorischeÄnderungen vor oder während der Seminarveranstaltungvorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakterdes Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wirberechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oderSeminarleiter durch gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.Für Druckfehler bei den Preisangaben in den Ausschreibungstextenkann keine Haftung übernommen werden.Die Angabe von Fortbildungspunkten erfolgt ohne Gewähr.Für den Fall, dass - aus welchen tatsächlichen oder rechtlichemGrunde auch immer - einzelne der vorliegenden Teilnahmebedingungenganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten,so sollen die übrigen Bedingungen davon in ihrem rechtlichenBestand und in ihrer Verbindlichkeit nicht berührt werden.Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine eventuell ganz oderteilweise unwirksame Vereinbarung durch eine der unwirksamenVereinbarungen möglichst weitgehend entsprechende wirksameVereinbarung zu ersetzen.Eine unklare Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigteZweck erreicht wird.ÜberweisungDatenschutzHaftungSchweigepflichtÄnderungsvorbehaltFortbildungspunkteSalvatorischeKlausel99

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