10.07.2015 Aufrufe

Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– 408 –-innen leiten (einschl. selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen,Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister/-innen.Mithelfende Familienangehörige: Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen odernichtlandwirtschaftlichen Unternehmen, das von einem Familienmitglied als Selbstständigem geleitetwird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten, und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zurgesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.Abhängig Beschäftigte: Beamtinnen und Beamte (siehe Beamtinnen und Beamte), Angestellte (sieheAngestellte), Arbeiterinnen und Arbeiter (siehe Arbeiterinnen und Arbeiter) sowie Auszubildende(siehe Auszubildende).Überwiegender LebensunterhaltDer überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich dieMittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf diewesentliche abgestellt.Im Mikrozensus 2005 und 2006 wurden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhaltserhoben: „Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit“, „Arbeitslosengeld I, II“, „Rente, Pension“, „Unterhalt durchEltern, Ehepartner/in, Lebenspartner/in oder andere Angehörige“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse,Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil“, „Sozialhilfe, -geld, Grundsicherung,Asylbewerberleistungen“, „Leistungen aus einer Pflegeversicherung“ und „Sonstige Unterstützungen(z. B. BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium)“.Im Mikrozensus werden aktuell folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts erhoben:„Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit“, „Arbeitslosengeld I“, „Rente, Pension“, „Unterhalt durch Eltern,Ehepartner/in, Lebenspartner/in oder andere Angehörige“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen,Vermietung, Verpachtung, Altenteil“, „Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung <strong>im</strong> Alterund bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Eingliederungshilfe,Hilfe zur Pflege)“, „Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld)“, „Sonstige Unterstützungen (z. B.BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen)“ und„Elterngeld, Erziehungsgeld“.WirtschaftsbereicheFür die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2003 die „Klassifikation derWirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)“, Tiefengliederung für den Mikrozensus verwendet, dieauf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Die einzelnen Wirtschaftszweige werdenzu Wirtschaftsbereichen und -unterbereichen zusammengefasst.Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!