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– 406 –Nebenwohnsitzen) werden mehrfach gezählt (siehe Bevölkerung in Privathaushalten). In einemHaushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (z. B. ein Ehepaar ohne Kinder sowieeine allein erziehende Mutter mit Kindern) leben.Haushalte werden üblicherweise nicht nach Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden, da sie anjedem Wohnsitz Wohnraum und Infrastruktureinrichtungen in Anspruch nehmen. Stehen ökonomischeFragestellungen (Einkommen und Verbrauch) im Vordergrund, werden zur Vermeidung vonMehrfachzählungen ausschließlich Haushalte am Hauptwohnsitz betrachtet. Die Zuordnung derHaushalte nach Haupt- und Nebenwohnsitz erfolgt ab dem Mikrozensus 2005 über denHaupteinkommensbezieher des Haushalts. Zu den in Privathaushalten am Hauptwohnsitz(Nebenwohnsitz) lebenden Personen zählen entsprechend alle Haushaltsmitglieder mit Bezugspersonbeziehungsweise Haupteinkommensbezieher des Haushalts am Ort der Hauptwohnung(Nebenwohnung). Insofern kann der persönliche Wohnsitz einzelner Mitglieder vonMehrpersonenhaushalten vom Wohnsitz der Einheit „Haushalt“ abweichen.In der vorliegenden Veröffentlichung wird abweichend davon unter der Bevölkerung inPrivathaushalten nur die Bevölkerung am Hauptwohnsitz nachgewiesen.KinderLedige Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestenseinem Elternteil in einer Familie (siehe Familien) zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus— neben leiblichen Kindern — auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genanntenVoraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinderversorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einem Partner/einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaftleben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familiebzw. Lebensform.LebensformenGrundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliederneines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privatenLebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier„Achsen“ statistisch erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft. Entsprechenddieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit ledigen Kindern und ohneledige Kinder, allein erziehende Elternteile mit Kindern sowie allein stehende Personen ohne Partner/-in und ohne ledige Kinder im Haushalt.Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragtenMenschen in den „eigenen vier Wänden“, also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennterHaushaltsführung, das sogenannte „Living apart together“, bleiben daher unberücksichtigt.Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden ausder Betrachtung ausgeblendet.LebensgemeinschaftenUnter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaftverstanden, bei der zwei gemischt- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Trauscheinbeziehungsweise zwei gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Trauschein oder notariellerBeglaubigung in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Bis einschließlichzum Mikrozensus 2005 war es unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetrageneLebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus auch eingetrageneLebenspartnerschaften erhoben.Migrant(en)/innenMigrant(en)/innen sind Personen, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik, sondern imAusland geboren sind (“foreign born“). Sie sind nach Deutschland zugezogen (Zuwanderer). Siekönnen je nach Staatsangehörigkeit Deutsche (z. B. Spätaussiedler) oder Ausländer/innen sein. Siegehören zu den „Personen mit Migrationshintergrund“ (siehe Personen mit Migrationshintergrund).MigrationsstatusDer Migrationsstatus einer Person wird aus deren persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerungund Staatsangehörigkeit sowie aus den entsprechenden Merkmalen seiner Eltern bestimmt. BeimNachweis des Migrationsstatus wird zunächst zwischen Menschen mit und ohneMigrationshintergrund unterschieden; die Menschen mit Migrationshintergrund (siehe Personen mitStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

– 407 –Migrationshintergrund) werden weiter untergliedert. Beim Nachweis des detaillierten Migrationsstatuswerden Personen mit Migrationshintergrund nach weiteren Merkmalen unterschieden, z. B. nach derStaatsangehörigkeit oder der Aufenthaltsdauer. Für die Zwecke der Betrachtung von Zeitreihen wirdzwischen einem Migrationshintergrund im engeren und einem solchen im weiteren Sinneunterschieden. Personen mit Migrationshintergrund i.e.S. sind in allen Jahren als solche identifizierbar.Zu den Personen mit Migrationshintergrund i.w.S. gehören zusätzlich Personen mit nicht durchgehendbestimmbarem Migrationsstatus, die auf Grund der Zusatzfragen zu Migration im Mikrozensus 2005und 2009 als solche erkennbar sind.NettoeinkommenPersönliches Nettoeinkommen: Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe despersönlichen Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern undSozialversicherungsbeiträge, z. B. Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension,öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld bzw.-hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu müssen sich die Befragten in ein Rastervorgegebener Einkommensklassen einstufen. Selbstständige Landwirte in der Haupttätigkeit brauchenkeine Angabe zur Höhe des persönlichen Einkommens zu machen.Haushaltsnettoeinkommen: Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wirdfür jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsartenohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Erwerbseinkommen,Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietungund Verpachtung, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazumuss die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen eingetragene Person) dasHaushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen.Haushaltsbezugspersonen, die selbstständige/-r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit sind, brauchenkeine Angaben zur Höhe des Haushaltseinkommens zu machen.Nettoeinkommen der Familie/Lebensform: Das Nettoeinkommen der Familie/Lebensform ist dieSumme der persönlichen Nettoeinkommen aller Mitglieder der Familie/Lebensform. FürFamilien/Lebensformen, die mit weiteren Familien/Lebensformen in einem Haushalt zusammenleben,kann gegebenenfalls auch kein Einkommen der Familie/Lebensform vorliegen. Wenn mindestens einMitglied der Familie/Lebensform selbstständige/-r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit ist, wird keinEinkommen der Familie/Lebensform nachgewiesen.NichterwerbspersonenNichterwerbspersonen sind Personen, die nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch alserwerbslos einzustufen sind. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu denNichterwerbspersonen.Personen mit MigrationshintergrundZu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische Bevölkerung — unabhängigdavon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde — sowie alle Zugewanderten unabhängig vonihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die inDeutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenenmit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus demMigrationsstatus der Eltern ableitet. Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen derersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur einElternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist.Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, diedie Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d. h. mit einer deutschen und einer ausländischenStaatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden.StaatsangehörigkeitUnter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staatverstanden. Personen, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, werden alsDeutsche nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländischeStaatsangehörigkeit angeben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst.Stellung im BerufNach der Stellung im Beruf werden Erwerbstätige in folgende Kategorien gegliedert:Selbstständige: Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicheroder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

– 407 –Migrationshintergrund) werden weiter untergliedert. Be<strong>im</strong> Nachweis des detaillierten Migrationsstatuswerden Personen mit Migrationshintergrund nach weiteren Merkmalen unterschieden, z. B. nach derStaatsangehörigkeit oder der Aufenthaltsdauer. Für die Zwecke der Betrachtung von Zeitreihen wirdzwischen einem Migrationshintergrund <strong>im</strong> engeren und einem solchen <strong>im</strong> weiteren Sinneunterschieden. Personen mit Migrationshintergrund i.e.S. sind in allen Jahren als solche identifizierbar.Zu den Personen mit Migrationshintergrund i.w.S. gehören zusätzlich Personen mit nicht durchgehendbest<strong>im</strong>mbarem Migrationsstatus, die auf Grund der Zusatzfragen zu Migration <strong>im</strong> Mikrozensus 2005und 2009 als solche erkennbar sind.NettoeinkommenPersönliches Nettoeinkommen: Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe despersönlichen Nettoeinkommens <strong>im</strong> letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern undSozialversicherungsbeiträge, z. B. Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension,öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld bzw.-hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu müssen sich die Befragten in ein Rastervorgegebener Einkommensklassen einstufen. Selbstständige Landwirte in der Haupttätigkeit brauchenkeine Angabe zur Höhe des persönlichen Einkommens zu machen.Haushaltsnettoeinkommen: Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wirdfür jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens <strong>im</strong> letzten Monat (Summe aller Einkunftsartenohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Erwerbseinkommen,Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietungund Verpachtung, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazumuss die Haushaltsbezugsperson (erste <strong>im</strong> Fragebogen eingetragene Person) dasHaushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen.Haushaltsbezugspersonen, die selbstständige/-r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit sind, brauchenkeine Angaben zur Höhe des Haushaltseinkommens zu machen.Nettoeinkommen der Familie/Lebensform: Das Nettoeinkommen der Familie/Lebensform ist dieSumme der persönlichen Nettoeinkommen aller Mitglieder der Familie/Lebensform. FürFamilien/Lebensformen, die mit weiteren Familien/Lebensformen in einem Haushalt zusammenleben,kann gegebenenfalls auch kein Einkommen der Familie/Lebensform vorliegen. Wenn mindestens einMitglied der Familie/Lebensform selbstständige/-r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit ist, wird keinEinkommen der Familie/Lebensform nachgewiesen.NichterwerbspersonenNichterwerbspersonen sind Personen, die nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch alserwerbslos einzustufen sind. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu denNichterwerbspersonen.Personen mit MigrationshintergrundZu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische Bevölkerung — unabhängigdavon, ob sie <strong>im</strong> Inland oder <strong>im</strong> Ausland geboren wurde — sowie alle Zugewanderten unabhängig vonihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die inDeutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenenmit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus demMigrationsstatus der Eltern ableitet. Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen derersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur einElternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist.Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, diedie Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d. h. mit einer deutschen und einer ausländischenStaatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden.StaatsangehörigkeitUnter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem best<strong>im</strong>mten Staatverstanden. Personen, die Deutsche <strong>im</strong> Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, werden alsDeutsche nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländischeStaatsangehörigkeit angeben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst.Stellung <strong>im</strong> BerufNach der Stellung <strong>im</strong> Beruf werden Erwerbstätige in folgende Kategorien gegliedert:Selbstständige: Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicheroder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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