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Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

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– 406 –Nebenwohnsitzen) werden mehrfach gezählt (siehe Bevölkerung in Privathaushalten). In einemHaushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (z. B. ein Ehepaar ohne Kinder sowieeine allein erziehende Mutter mit Kindern) leben.Haushalte werden üblicherweise nicht nach Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden, da sie anjedem Wohnsitz Wohnraum und Infrastruktureinrichtungen in Anspruch nehmen. Stehen ökonomischeFragestellungen (Einkommen und Verbrauch) <strong>im</strong> Vordergrund, werden zur Vermeidung vonMehrfachzählungen ausschließlich Haushalte am Hauptwohnsitz betrachtet. Die Zuordnung derHaushalte nach Haupt- und Nebenwohnsitz erfolgt ab dem Mikrozensus 2005 über denHaupteinkommensbezieher des Haushalts. Zu den in Privathaushalten am Hauptwohnsitz(Nebenwohnsitz) lebenden Personen zählen entsprechend alle Haushaltsmitglieder mit Bezugspersonbeziehungsweise Haupteinkommensbezieher des Haushalts am Ort der Hauptwohnung(Nebenwohnung). Insofern kann der persönliche Wohnsitz einzelner Mitglieder vonMehrpersonenhaushalten vom Wohnsitz der Einheit „Haushalt“ abweichen.In der vorliegenden Veröffentlichung wird abweichend davon unter der Bevölkerung inPrivathaushalten nur die Bevölkerung am Hauptwohnsitz nachgewiesen.KinderLedige Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder <strong>im</strong> Haushalt, die mit mindestenseinem Elternteil in einer Familie (siehe Familien) zusammenleben. Als Kinder gelten <strong>im</strong> Mikrozensus— neben leiblichen Kindern — auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genanntenVoraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinderversorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einem Partner/einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaftleben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familiebzw. Lebensform.LebensformenGrundlage für die Best<strong>im</strong>mung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliederneines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privatenLebensformen der Bevölkerung werden <strong>im</strong> Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier„Achsen“ statistisch erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft. Entsprechenddieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit ledigen Kindern und ohneledige Kinder, allein erziehende Elternteile mit Kindern sowie allein stehende Personen ohne Partner/-in und ohne ledige Kinder <strong>im</strong> Haushalt.Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragtenMenschen in den „eigenen vier Wänden“, also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennterHaushaltsführung, das sogenannte „Living apart together“, bleiben daher unberücksichtigt.Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden ausder Betrachtung ausgeblendet.LebensgemeinschaftenUnter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird <strong>im</strong> Mikrozensus eine Lebenspartnerschaftverstanden, bei der zwei gemischt- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Trauscheinbeziehungsweise zwei gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Trauschein oder notariellerBeglaubigung in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Bis einschließlichzum Mikrozensus 2005 war es unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetrageneLebenspartnerschaft nach dem <strong>im</strong> Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden <strong>im</strong> Mikrozensus auch eingetrageneLebenspartnerschaften erhoben.Migrant(en)/innenMigrant(en)/innen sind Personen, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik, sondern <strong>im</strong>Ausland geboren sind (“foreign born“). Sie sind nach Deutschland zugezogen (Zuwanderer). Siekönnen je nach Staatsangehörigkeit Deutsche (z. B. Spätaussiedler) oder Ausländer/innen sein. Siegehören zu den „Personen mit Migrationshintergrund“ (siehe Personen mit Migrationshintergrund).MigrationsstatusDer Migrationsstatus einer Person wird aus deren persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerungund Staatsangehörigkeit sowie aus den entsprechenden Merkmalen seiner Eltern best<strong>im</strong>mt. Be<strong>im</strong>Nachweis des Migrationsstatus wird zunächst zwischen Menschen mit und ohneMigrationshintergrund unterschieden; die Menschen mit Migrationshintergrund (siehe Personen mitStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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