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– 404 –Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz zählen. Diese Vorgehenswiese ermöglichtes, Mehrfachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen zu vermeiden. Gleichzeitig kann diebetrachtete Lebensform als eine geschlossene zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auchwenn einzelne Mitglieder zeitweilig abwesend sind.In der vorliegenden Veröffentlichung wird abweichend davon unter der Bevölkerung(Lebensformenkonzept) nur die Bevölkerung am Hauptwohnsitz nachgewiesen. Sie stimmtzahlenmäßig mit der hier verwendeten Bevölkerung in Privathaushalten überein. Allerdings ergebensich gegenüber der üblichen Darstellung insgesamt weniger Lebensformen.Bezugsperson der Familie/LebensformUm Familien/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet derMikrozensus eine Bezugsperson der Familie/Lebensform. Die Bezugsperson bei Ehepaaren ist derEhemann, bei nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften der männlicheLebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in,bei Alleinerziehenden der allein erziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Beigleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, inder die Lebenspartner im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson der Lebensgemeinschaft istder Lebenspartner mit der niedrigeren Personennummer. Ab dem Mikrozensus 2005 kann auch beiLebensformen der Haupteinkommensbezieher anstelle der Bezugsperson verwendet werden. Die ihnbetreffenden Erhebungsmerkmale werden dann — stellvertretend für die gesamte Einheit„Familie/Lebensform“ — in der Statistik nachgewiesen.In der vorliegenden Veröffentlichung werden Familien/Lebensformen abweichend davon nichtnur nach dem Migrationsstatus des Haupteinkommensbeziehers nachgewiesen, sondernzusätzlich alle Mitglieder von Familien/Lebensformen nach dem jeweils eigenenMigrationsstatus.EhepaareZu den Ehepaaren gehören laut Mikrozensus nur verheiratet zusammen lebende Personen. Hält sichein Ehegatte zum Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb des befragtenHaushalts auf und erteilt der befragte Ehegatte für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartnerzwar als verheiratet, aber getrennt lebend.EinbürgerungDurch Einbürgerung erwirbt ein Ausländer oder eine Ausländerin die deutsche Staatsangehörigkeit.Bis zur rechtlichen Neuregelung der Rechtsgrundlagen für die Einbürgerung im Jahr 2005 wurdezwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen unterschieden. Bis August 1999 wurdenSpätaussiedler als Statusdeutsche im Rahmen der Anspruchseinbürgerung eingebürgert; danach wardies nicht mehr der Fall.ErwerbsloseErwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit im Alter von 15 und mehr Jahren, die sich in denletzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von zweiWochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob siebei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auchsofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitssuche abgeschlossen haben, dieTätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden.Die Unterschiede zwischen der Zahl der Erwerbslosen und der Zahl der Arbeitslosen derBundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturenregistrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügigeTätigkeit ausüben, nach ILO-Definition nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.ErwerbspersonenDie Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.ErwerbstätigeErwerbstätige sind Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstenseine Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. ineinem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldatinnen und Soldaten sowie mithelfenderFamilienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einenFreien Beruf ausüben. Die in dieser Veröffentlichung dargestellten Ergebnisse beziehen sich beiVorliegen einer oder mehrerer Tätigkeiten auf die Haupterwerbstätigkeit.Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

– 405 –Nach diesem Konzept gelten auch alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne derSozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsverhältnisseist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus § 8SGB IV (u. a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb einesKalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet).FamilienDie Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus — abweichend von früherenVeröffentlichungen — alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche(gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein erziehendeMütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff — nebenleiblichen Kindern — auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit bestehteine statistische Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile undim Haushalt lebende ledige Kinder.Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinderversorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit eine(m)/r Partner/-in in einerLebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondernzählen als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.Nicht zu den Familien zählen im Mikrozensus Ehepaare und Lebensgemeinschaften ohne Kindersowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer,! die noch keine Kinder haben,! deren Kinder noch im Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen,! deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner/-in einer Lebensgemeinschaft sind,! deren Kinder bereits aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind oder! die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren.GemeindegrößenklassenDie Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl derGemeinden am 31.12. des Jahres vor der Erhebung.GemeinschaftsunterkünfteGemeinschaftsunterkünfte sind öffentliche und private Einrichtungen (z. B. Altenheime), die einembestimmten sozialen oder religiösen Zweck dienen. Die in Gemeinschaftsunterkünften lebendenPersonen sind gemeinschaftlich untergebracht und führen keinen eigenen Haushalt, weil ihreVersorgung und/oder ihre Betreuung vollständig durch die Einrichtung übernommen werden.Haupteinkommensbezieher des HaushaltsUm Haushalte statistisch auswerten und darstellen zu können, ermittelt der Mikrozensus seit 2005eine(n) Haupteinkommensbezieher/-in im Haushalt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichenNettoeinkommen im Haushalt. Die gesamte Einheit „Haushalt“ wird stellvertretend durch dieErhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des Haushalts (zum Beispiel Alter, Geschlecht,Familienstand) statistisch nachgewiesen.Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen,entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind.Haupteinkommensbezieher ist dann — aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicherNettoeinkommensklasse im Haushalt — das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer.Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oderhat sich die Bezugsperson des Haushalts (erste im Fragebogen eingetragene Person) alsselbstständiger Landwirt in der Haupttätigkeit (Vollzeit) eingestuft, ist die Haushaltsbezugspersongleichzeitig Haupteinkommensbezieher des Haushalts.In der vorliegenden Veröffentlichung werden Haushalte abweichend davon nicht nur nach demMigrationsstatus des Haupteinkommensbeziehers im Haushalt nachgewiesen, sondernzusätzlich alle Haushaltsmitglieder nach dem jeweils eigenen Migrationsstatus.HaushaltAls (Privat-)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildendePersonengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften(Einpersonenhaushalte, z. B. auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte undfamilienfremde Personen gehören (z. B. Hauspersonal). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht alsHaushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstaltsleiters).Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehrerenStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

– 405 –Nach diesem Konzept gelten auch alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ <strong>im</strong> Sinne derSozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsverhältnisseist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus § 8SGB IV (u. a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb einesKalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet).FamilienDie Familie <strong>im</strong> statistischen Sinn umfasst <strong>im</strong> Mikrozensus — abweichend von früherenVeröffentlichungen — alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche(gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein erziehendeMütter und Väter mit ledigen Kindern <strong>im</strong> Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff — nebenleiblichen Kindern — auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit bestehteine statistische Familie <strong>im</strong>mer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und<strong>im</strong> Haushalt lebende ledige Kinder.Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinderversorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit eine(m)/r Partner/-in in einerLebensgemeinschaft leben, werden <strong>im</strong> Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondernzählen als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.Nicht zu den Familien zählen <strong>im</strong> Mikrozensus Ehepaare und Lebensgemeinschaften ohne Kindersowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer,! die noch keine Kinder haben,! deren Kinder noch <strong>im</strong> Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen,! deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner/-in einer Lebensgemeinschaft sind,! deren Kinder bereits aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind oder! die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren.GemeindegrößenklassenDie Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl derGemeinden am 31.12. des Jahres vor der Erhebung.GemeinschaftsunterkünfteGemeinschaftsunterkünfte sind öffentliche und private Einrichtungen (z. B. Altenhe<strong>im</strong>e), die einembest<strong>im</strong>mten sozialen oder religiösen Zweck dienen. Die in Gemeinschaftsunterkünften lebendenPersonen sind gemeinschaftlich untergebracht und führen keinen eigenen Haushalt, weil ihreVersorgung und/oder ihre Betreuung vollständig durch die Einrichtung übernommen werden.Haupteinkommensbezieher des HaushaltsUm Haushalte statistisch auswerten und darstellen zu können, ermittelt der Mikrozensus seit 2005eine(n) Haupteinkommensbezieher/-in <strong>im</strong> Haushalt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichenNettoeinkommen <strong>im</strong> Haushalt. Die gesamte Einheit „Haushalt“ wird stellvertretend durch dieErhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des Haushalts (zum Beispiel Alter, Geschlecht,Familienstand) statistisch nachgewiesen.Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen,entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen <strong>im</strong> Fragebogen eingetragen sind.Haupteinkommensbezieher ist dann — aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicherNettoeinkommensklasse <strong>im</strong> Haushalt — das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer.Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oderhat sich die Bezugsperson des Haushalts (erste <strong>im</strong> Fragebogen eingetragene Person) alsselbstständiger Landwirt in der Haupttätigkeit (Vollzeit) eingestuft, ist die Haushaltsbezugspersongleichzeitig Haupteinkommensbezieher des Haushalts.In der vorliegenden Veröffentlichung werden Haushalte abweichend davon nicht nur nach demMigrationsstatus des Haupteinkommensbeziehers <strong>im</strong> Haushalt nachgewiesen, sondernzusätzlich alle Haushaltsmitglieder nach dem jeweils eigenen Migrationsstatus.HaushaltAls (Privat-)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildendePersonengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften(Einpersonenhaushalte, z. B. auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte undfamilienfremde Personen gehören (z. B. Hauspersonal). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht alsHaushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstaltsleiters).Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehrerenStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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