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– 400 –Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

– 401 –AlleinerziehendeAlleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- odervolljährigen Kindern (siehe Kinder) in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mitLebenspartner/in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.AlleinstehendeAlleinstehende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, dieim Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Lebenspartner/-in und ohne ledige Kinder leben. Siekönnen sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen,beispielsweise in einer Studenten-Wohngemeinschaft oder mit einem befreundeten Ehepaar. Ebensokönnen sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-)verwandtenHaushaltsmitgliedern leben, beispielsweise als Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine.Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der allein stehenden Person. Alleinstehende inEinpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.Allgemeiner Schulabschluss (Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule)Haupt-(Volks-)schulabschluss: Dieser Abschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erreichtwerden (derzeit 9 bis 10 Schuljahre).Abschluss der polytechnischen Oberschule der DDR: Abschluss einer Regelschule für alleschulpflichtigen Kinder in der ehemaligen DDR.Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder gleichwertiger Abschluss: Ein Realschulabschluss ist dasAbschlusszeugnis u. a. einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges anGesamtschulen oder einer Abendrealschule. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die11. Klasse eines Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder Berufsfachschule.Fachhochschulreife: Sie kann an einer beruflichen Schule (z. B.: Fachhochschule, beruflichesGymnasium, Berufsfachschule), aber auch an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss der12. Klasse eines Gymnasiums erworben werden.Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife kann an einer allgemein bildenden Schule mitAbschluss eines Gymnasiums, dem Gymnasialzweig einer integrierten Gesamtschule oder konnte ander erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden. Die fachgebundeneHochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (u. a. beruflichesGymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie).AlterDie Darstellung von Ergebnissen erfolgt abweichend von anderen Mikrozensus-Veröffentlichungennach dem Alter der Befragten am 31.12. des Berichtsjahres.AngestellteZu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger/-innen. Für die Zuordnung istgrundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. LeitendeAngestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer/-innen sind. DenAngestellten werden in der vorliegenden Veröffentlichung auch die Auszubildenden inkaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sowie Zivildienstleistende zugeordnet.Arbeiter/-innenAlle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode undder Qualifikation, ferner Heimarbeiter/-innen sowie Hausgehilfinnen und Hausgehilfen. Den Arbeiter/-innen werden in der vorliegenden Veröffentlichung auch die Auszubildenden in gewerblichenAusbildungsberufen zugeordnet.Ausländer/-innenAusländer/-innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 desGrundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärterStaatsangehörigkeit. Ausländer/-innen gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund. Siekönnen in Deutschland geboren oder zugewandert sein. Angaben über Ausländer/-innen in den neuenLändern werden wegen der geringen Besetzungszahlen in den Tabellen und des dadurch bedingtengrößeren Stichprobenfehlers im Allgemeinen nicht nachgewiesen.AuszubildendeAuszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischerBerufsausbildung stehen (einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen undVolontäre). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einenStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

– 400 –Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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