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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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824. ERKENNTNIS DES UNIVERSALEN RECHTSSoll das universale <strong>Recht</strong> im Menschenleben wirksam sein, muss es vomMenschen erkannt werden, sei es nur teilweise und mit Hilfe verdorbenerFähigkeiten. In diesem Kapitel wird vorgeführt, wie und durch welcheMittel es laut <strong>Calvin</strong> dem Menschen möglich ist, das universale <strong>Recht</strong> zuerkennen. 132 Die grundlegende Frage lautet, ob der Mensch mit seinennatürlichen Fähigkeiten, die er in der Schöpfung bekommen hat und dieim Sündenfall verdorben wurden oder verlorengingen, das <strong>Recht</strong>erkennen und ihm auch folgen kann.4.1. <strong>Das</strong> verdorbene Ebenbild GottesWenn nach einem in allen Menschen wirkenden <strong>Recht</strong> gefragt wird, gehtes <strong>bei</strong> einem christlichen Denker vor allem um den Menschen zwischendem Sündenfall und der Wiedergeburt: den Menschen vor demSündenfall, den vollkommenen Menschen gibt es nicht mehr, und indieser Welt gehören nicht alle Menschen zu denen, die Gott durchWiedergeburt erneuert hat. Wie ist der postlapsarische Mensch? Was istdem imago Dei im Sündenfalle geschehen, was ist von ihm übriggeblieben?Hat der Mensch im Sündenfalle alles verloren, oder ist allesnur verdorben worden? 133132 Babelotzky 1977, 79 stellt fest, dass <strong>Calvin</strong>s Erkenntnis-Lehre sonderbar ist, weil dieErkenntnis für <strong>Calvin</strong> viel mehr als der Verstand ist; die Erkenntnis wird von der ganzenPerson getragen; sie ist eine grundlegende Einheit von Subjekt, Akt, Objekt und Reaktion,und kommt so dem alttestamentlichen jada' nah. Partee 1977, 91 merkt, dass <strong>Calvin</strong> keinRationalist in der Epistemologie ist, und dass er Philosophie zur Erklärung des christlichenGlaubens benutzt, nicht als Quelle der Wahrheit. Partee sieht auch, dass <strong>Calvin</strong> Philosophiewählerisch und unsystematisch benutzt. (95) — S. auch Olsson 1943, 238–239.133 Weil diese Abhandlung nicht auf die Anthropologie <strong>Calvin</strong>s zielt, wird sein imagoDei -Verständnis nicht weiter erläutert. Es ist aber zu merken, dass <strong>Calvin</strong> imago undsimilitudo gleichbedeutend sieht: “Atque haec fere communis distinctio, ut imago insubstantia, similitudo in accidentibus. Qui breviter definire volunt, sub imagine traduntcontineri dotes quas Deus in humanam naturam contulit: similitudinem exponunt donagratuita. ... Ego priusquam imaginem Dei definiam, a similitudinem differre nego. Namquum Mises idem postea repetit, praeterita similitudine imaginem nominasse contentus est.Si quis excipiat, brevitati studuisse, ubi nomen imaginis bis inculcat, nulla similitudinis fitmentio. Scimus etiam tritum esse Hebraeis, idem diversis verbis repetere.” CmGen 1:26 CO23, 25–26.

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