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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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64Frauen als Kriegsbeute angehängt. Die Auslegung des ersten Geboteswird mit acht Gruppen gesellschaftlicher Vorschriften abgeschlossen, diedarauf zielen, dass das Volk kultisch rein bleibt. 56Für <strong>Calvin</strong> ist das Bilderverbot das zweite Gebot des Dekalogs. Nach demGebot und seiner Auslegung folgen Vorschriften, die mit dem KultusGottes zusammenhängen: der Kultplatz, die Stiftshütte samt ihrer Einrichtungund Opfer, die Priester und Leviter, der große Versöhnungstagund die Opfergesetze. Die politischen Gesetze unter dem zweiten Gebot<strong>bei</strong>nhalten Vorschriften über die Vernichtung der heidnischen Opferplätze.57 <strong>Das</strong> dritte Gebot verbietet den Missbrauch des Namen Gottes. Eswird in vier Abschnitten über den Eid in Gottes Namen und der Einhaltungder an Gott gegebenen Versprechen erklärt. Der politische Teilbesteht aus nur zwei Abschnitten: die Vernichtung der Gotteslästerer ausdem Volk und die Zuverlässigkeit des vor Gott gegebenen Eides. 58 Dieerste Tafel des Gesetzes schließt für <strong>Calvin</strong> mit dem vierten Gebot überdie Heiligung des Ruhetages ab. An das Gebot hat er die Vorschriftenüber das Sabbatjahr und Erlaßjahr und die jährliche Festzeiten angehängt.59Die zweite Tafel beginnt mit dem Gebot der Ehrung der Eltern. <strong>Das</strong> Gebothat drei Anhänge. In zwei von diesen geht es um das Verhalten zu einemJüngling, der gegen seine Eltern auftritt oder sie verspottet. Im drittengeht es um die Einsetzung von Amtsträgern wie Richter und Kriegsführer.60 Dem sechsten Gebot “Du sollst nicht töten” sind Vorschriftenüber ungeklärte Bluttaten und Blutsgenuß aus dem zeremoniellen Gesetz,sowie Vorschriften über den gewalttätigen Tod und Haftpflicht aus dempolitischem Gesetz angehängt. 61 Dem Verbot des Ehebruchs sind Vor-56 CO 24,261–376 — Hancock 1989, 85 deutet die Zeremonien- und <strong>Recht</strong>svorschriftenals Verwirklichung des Moralgesetzes in der speziellen Situation der Juden.57 CO 24, 375–560.58 CO 24, 559–57659 CO 24, 575–60260 CO 24, 601–61261 CO 24, 611–642

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