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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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47Fragen, die man mit Hilfe der antiken griechischen <strong>Recht</strong>sphilosophieund des Denkens Aristoteles behandeln wollte. 47 Kennzeichend für diehumanistische Jurisprudenz ist die Auseinandersetzung mit den Fragenvon <strong>Recht</strong> und Moral, des Wesens der Gerechtigkeit und der Natur derGesetze. 48Erasmus von Rotterdam, obwohl kein <strong>Recht</strong>sgelehrter, hatte einen großenEinfluss auf das <strong>Recht</strong>sdenken seiner Zeit. In seinem Werk über alteSprichwörter und Redewendungen, Adagia, stellt er die Redewendung"Summum ius summa malicia" oder "Summum ius, summa iniuria"vor, diedie alte römische Auffassung über das Verhältnis zwischen dem <strong>Recht</strong>und der Billigkeit trägt. Für Erasmus ist die Billigkeit, aequitas,Gerechtigkeit in ihrer allgemeinen Bedeutung als Gegensatz zurUngerechtigkeit. 49 Die aristotelische epieikeia- Auffassung benutzt er nur,um seine eigene Auffassung zu bestätigen. In seinem Werk InstitutioPrincipis Christiani behandelt er das Verhältnis zwischen dem Gesetz unddem <strong>Recht</strong> näher. Die besten Gesetze unter dem besten Fürsten sind demStaate besonders glücklich, und die Lage des Staates ist am glücklichsten,wenn alle Untertanen dem Fürsten gehorchen und der Fürst den Gesetzenfolgt, die dem Gerechten und <strong>Recht</strong>schaffenen entsprechen (leges autem adarchetypum aequi et honesti respondent) und die nur auf Förderung desgemeinsamen Lebens zielen. Bei der Gesetzgebung ist zu beachten, dassdie Gesetze weder dem Gewinn des Staates noch dem Vorteil einer Elitedienen, sondern sie müssen das gemeinsame und allgemeine Gemeinwohl<strong>Recht</strong>s und die Jurisprudenz selbst als ein Teil der Moralphilosophie angesehen."47 Kisch 1960, 51–53. Strohm 2000a, 401: "Die humanistisch orientierten Juristenhingegen versuchten, das römische <strong>Recht</strong> im Kontext der klassischen Antike zu verstehen.."Tamm 1993, 283 betrachtet Alciato, Zasius und Budé als die drei großen Humanistjuristenund merkt, dass der mos gallicus auch durch sein gründliches Studium der Quellen dazu<strong>bei</strong>trug, dass das klassische Latein zur Verwendung kam.48 Strohm 2000a, 403, 399 "Der aequitas-Lehre und dem Naturrechtsgedanken kam eineSchlüsselstellung in der humanistischen Jursiprudenz insgesamt zu."49 "Summum ius, summa iniuria, hoc est, Tum maxime discetitur ab aequuitate, cummaxime superstitiose haeratur legum literis. Id enim summum ius appellant, cum de uerbisiuris contenditur, neque spectatur quid senserit is qui scripsit. Nam oces et literae, quasilegum summa cutis est. ... Terentius ... Verum illud Chreme dicunt, ius summum, saepesumma malitia est. ... In omnibus quidem, maxime tamen in iure aequitas spectanda est."Adagia 1.10.25.

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