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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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20bezeichnen will, muss man fragen, ob es richtig ist, vom Sein das Sollenabzuleiten.Die Tatsache, dass “Naturrecht” vielerlei Inhalte und Bedeutungenbekommen kann, bereitet einer Studie im Bereich des Naturrechtsverständnissesmanche Schwierigkeiten, auf die z.B. Tönnies hingewiesenhat und die sie mit dem Begriff “Universalismus” vermeiden bzw.umgehen will. Sie schreibt: “Universalismus ist das Kennzeichen dessen,‘quod semper, quod ubique, quod omnibus’, dessen also, das Gültigkeitfür immer, überall und für alle beansprucht und deshalb von derVoraussetzung ausgeht, dass die Menschen unter einem gewissen,distanzierten Blickwinkel ‘gleich’ sind. ... Ferner soll mit dem Begriff‘Universalismus’ die Auffassung gekennzeichnet werden, dass esallgemeine Obersätze hinsichtlich des Guten gibt: man könnte stattdessenauch von ‘rationalem Naturrecht’ sprechen.” 70 Der von Tönnies lancierteneue Terminus hat den Vorteil, dass er die Forschung von etymologischbedingten Vorar<strong>bei</strong>ten am Naturverständnis befreien kann. Für dievorliegende Ar<strong>bei</strong>t wird er nicht als solcher angenommen, aber seinAnsatz — Gültigkeit für immer, überall und für alle — kommt dadurchzum Vorschein, dass es hier um das universale <strong>Recht</strong> geht.Der am Anfang zitierte Satz <strong>Calvin</strong>s zeigt, dass er allgemeingültige undallen erkennbare Normen akzeptiert. Die vorliegende Ar<strong>bei</strong>t versuchtgenauer zu zeigen, was das im und für sein Denken bedeutet: Wiestrukturiert er das <strong>Recht</strong> und wie behandelt er verschiedene <strong>Recht</strong>sstufen?Wie und durch welche Mittel oder Fähigkeiten kann der Mensch das<strong>Recht</strong> erkennen? Wie wirkt das universale <strong>Recht</strong> im tatsächlichen Lebender Menschen und Menschengemeinschaften? 71Die oben gestellten Fragen können nicht mit nur einer einzigen Methodebeantwortet werden. Begriffe, die <strong>Calvin</strong> gebraucht, werden analysiert70 Tönnies 1995, 15.71 S. Helm 2004, 370 “We must make a broad and rough distinction between theontological status of natural law, what the natural law is, its epistemological status, how itis known, and thirdly how it is to be applied.”

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