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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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18Obwohl es nicht viele Forschungen über die Naturrechtsauffassung<strong>Calvin</strong>s gibt, sind viele Themen dargestellt worden. <strong>Calvin</strong>s Auffassungüber das natürliche Gesetz scheint sich darin zu finden, wie er dieAllgemeingültigkeit der Gesetznormen darstellt. In ihrem Grundinhaltstimmen das offenbarte Gesetz und das Naturrecht überein. Durch seineGeschöpflichkeit kann der Mensch das Gesetz mit seiner Vernunft undseinem Gewissen kennen, aber die Kenntnis ist unvollkommen, weil erverdorben ist. <strong>Das</strong> Naturrecht hat auch eine gemeinschaftliche Bedeutung,und Gerechtigkeit und Billigkeit bilden seinen Inhalt, wo<strong>bei</strong> zu bemerkensei, dass Billigkeit das zentrale Thema in den humanistischen Naturrechtsauffassungenist. <strong>Das</strong> natürliche Gesetz ist von Gott gegeben, und Gottkann auch von ihm abweichen, welches <strong>Calvin</strong>s Denken zurvoluntaristischen Naturrechtstradition bindet. Eine Aufgabe desnatürlichen Gesetzes ist es, den Menschen vor Gott unentschuldbar zumachen.1.3. Aufgabe, Methoden und Aufbau der UntersuchungUnter dem Begriff “Naturrecht” versteht man ein <strong>Recht</strong>, das ohnemenschliche Setzung überall Geltung hat — oder haben soll — und dasder Mensch als vernunftbegabtes Lebewesen erkennen kann. 6 6Geschichtliche Grundbegriffe, ein wissenschaftliches Lexikon zur politischsozialenSprache in Deutschland erklärt: “Unter ‘Naturrecht’ versteht mangemeinhin das System rechtlicher Normen, die für alle Menschen alsVernunftswesen, auch ohne und im Konfliktfalle sogar gegen allepoints of similarity (as well as points of difference) with, for example, Thomas Aquinas'susage. We have seen that the main point of difference is that <strong>Calvin</strong> has a dimmer view of thepowers of fallen mankind to discern what is morally right from the natural law, and to bemotivated to do it. ”66 Thieme 1947, 822 “Der Glaube an ein Naturrecht, das heißt also: ein <strong>Recht</strong>, dasunabhängig von irgend einem menschlichen Geltungsgebot steht” — Leinweber 1965, 1“Nach der Überzeugung seiner Verfechter ist das Naturrecht ein nicht auf der Macht desStaates beruhendes, dem staatlichen (positiven) <strong>Recht</strong> übergeordnetes <strong>Recht</strong>, das allenMenschen — wann und wo auch immer sie leben — ohne Rücksicht auf ihre Kultur,Gesellschaftsform und Rasse angeboren ist.”

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