10.07.2015 Aufrufe

Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15Prinzipien, die dem Menschen innewohnen und die die Gesetzgebung desSollens mitteilen. 57Bohatec verbindet <strong>bei</strong> <strong>Calvin</strong> das Naturrecht mit der Nächstenliebe undder Billigkeit. Naturrechtliche Hauptbegriffe und zugleich Inhalte derNächstenliebe sind <strong>Recht</strong> und Billigkeit (ius et aequitas). <strong>Calvin</strong> bezeichnetdie natürliche Billigkeit (equité naturelle) als den Inhalt der christlichenNächstenliebe und die Regel des Naturrechts. 58 <strong>Recht</strong> und Billigkeitstellen auch einen Prüfstein für die menschlichen Gesetze dar, und somitist es allen Völkern möglich, Gesetze und Vorschriften zu erlassen,solange diese <strong>Recht</strong> und Billigkeit verwirklichen. <strong>Calvin</strong>s Wertschätzungfür die menschliche Fähigkeit, <strong>Recht</strong>ssätze zu erlassen, zeige sich darin,dass er manchmal Stellen römischen <strong>Recht</strong>s mit dem Dekalog undNaturrecht übereinstimmen sehe. Alles positives <strong>Recht</strong> habe jedoch dieBilligkeit und die in ihr offenbarte Liebesregel des allgemeinen Moralgesetzesals sein Maß, seine Norm und Grenze. 59 Nach Peter Barth mussdie positive Gesetzgebung nach <strong>Calvin</strong> immer mit dem Doppelgebot derLiebe zusammenhängen und die in ihm offenbarte Regel der Billigkeitverwirklichen. 60Emil Brunner und seine Schüler auf der einen, Karl Barth mit seinemBruder Peter Barth auf der anderen Seite stritten darüber, ob der Menschvon seiner Natur aus fähig ist, Gott zu erkennen und ihm nah zukommen. <strong>Calvin</strong> wurde von <strong>bei</strong>den Seiten zitiert, und als Nebenthematrat die natürliche ethische oder moralische Fähigkeit des Menschen auf.57 Bohatec 1934, 3–4. Ein ähnlicher Paralellgebrauch der Begriffe lex naturae und iusnaturae war nach Bohatec allgemeine Praxis in der Antike und im Mittelalter. — “Incomparison with medieval tradition, <strong>Calvin</strong>’s discussion of natural law seem imprecise andunsystematic. He neither provided a systematic treatment of natural law nor did he analyzemany of the issues sommonly discussed by ancient and medieval thinkers. Nonetheless, hetook over the traditional terminology and referred (sometimes interchangeably) to the ‘iusaequum’, ‘lex naturae’, ‘lex naturalis,’ and ‘ius gentium.’” Schreiner 1991, 77.58 Bohatec 1934, 40, 48.59 Bohatec 1934, 54, 106, 120–121.60 P. Barth 1935, 51–52.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!