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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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11bachtung wird dadurch bestätigt, dass es keine Gesamtdarstellung überdas Naturrecht <strong>bei</strong> <strong>Calvin</strong> gibt. 36Chenevière stellt fest, dass die Vernunft laut <strong>Calvin</strong> nicht Regel des <strong>Recht</strong>s,sondern nur ein Mittel zur Kenntnis der äußeren Wirklichkeit ist. DerMensch hat aber eine innere Stimme, die das von Gott in allen Herzengeschriebene Gesetz resoniert. Die innere Stimme ist das Gewissen, dasdie Vernunft leitet, damit sie das Gute vom Bösen unterscheiden kann. 37Nach Bohatec versteht <strong>Calvin</strong> die Natur als Quelle der Moral, wasBedeutung für das Verständnis <strong>Calvin</strong>s über die psychische Wirklichkeithat. Die Natur ist hier die Menschennatur, die mit der Vernunft identischist. In ihr hat Gott die Normen der Gerechtigkeit und Billigkeit gesetzt. 38Die Urteilskraft, die die Normen bedient, nennt <strong>Calvin</strong> Gewissen (conscientia),das als Vermittler zwischen Gott und dem Menschen tätig istund das er auch das Gericht Gottes nennt. 39 Die Befunde Chenevières undBohatecs über das Gewissen als Sitz des natürlichen Gesetzes hat Baurspäter auch anerkannt. 40 Schreiner setzt sogar das Gewissen mit demNaturrecht gleich. 41Sowohl Bohatec als auch Chenevière haben festgestellt, dass dasnatürliche Gesetz nach <strong>Calvin</strong> keine volle Kenntnis und Beobachtung desGesetzes bewirken kann, weil das Gewissen als Teil des Menschen mit36 S. Niesel, Wilhelm. <strong>Calvin</strong>-Bibliographie 1901–1960. München: Chr. Kaiser. 1961, 102:<strong>Das</strong> <strong>Recht</strong>; Bibliographia <strong>Calvin</strong>iana. Catalogus chronologicus operum <strong>Calvin</strong>i. Catalogussystematicus operum quae sunt de <strong>Calvin</strong>o cum indice auctorum alphabetico edidit D.Alfredus Erichson. Niewkoop: B. De Graaf. MCMLX (1900), 114: Quaestiones ethicae. undCTJ.37 Chenevière 1937, 62.38 Bohatec 1934,5. Unter den <strong>Calvin</strong>-Studien Bohatecs ist für das Naturrecht <strong>Calvin</strong> unddas <strong>Recht</strong> (1934) das bedeutenste und ausführlichste. In seinen späteren Werken weist er aufes hin, wenn es um ein tiefgreifendes Bild über <strong>Recht</strong>s- und Gesetzauffassung <strong>Calvin</strong>s geht.S. Bohatec 1937, 27.39 Bohatec 1934, 6–7.40 Baur 1965, 46–50.41 Schreiner 1991, 87–88.

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