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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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125nehmen, aber anderseits kann er auch in ihnen die Nächstenliebeverwirklichen.4.3.5. Inneres Gericht<strong>Das</strong> Gewissen ist nicht losgelöst von den Gesetzen, denn das GesetzGottes bindet es. 284 <strong>Calvin</strong> nennt als Beispiel das Verbot des Gesetzes überunsittliche Handlungen und Reden. <strong>Das</strong> Gewissen wäre diesem Verbotuntergeordnet, auch falls es keinen anderen Menschen auf der Erde gäbe,und wer gegen das Verbot verstößt, der verstößt nicht erstrangig mitseiner äußeren Handlung, sondern weil sein Gewissen vor Gott mit demBand der Schuld gebunden ist. 285 Durch das Beispiel wird klar, dass dasGewissen nicht nur die äußeren Taten des Menschen beurteilt undberührt, sondern dass es darum geht, was für ein Verhältnis der Menschzu Gott hat und wie er dem Willen Gottes gehorcht.Im Prozess des Gewissens wirkt das Gewissen in drei Rollen: es istAnkläger, Zeuge, und Gericht. Der Mensch würde gern seine üblen unddreckigen Taten verbergen, aber das Gewissen lässt das nicht zu, sondernes sagt gegen ihn aus. 286 Es enthüllt also die Sünden, die der Menschverhüllen möchte. <strong>Calvin</strong> zitiert Bernhard von Clairvaux über die dreiTeile des Zeugnisses des Gewissens: das Gewissen beweist erstens, dassdie Vergebung der Sünden nur die Gnade Gottes ist; zweitens, dass derMensch nichts Gutes tun kann, es sei denn, es ist ihm gegeben; und284 Douglass 1985, 32–34, 51 bespricht die Erläuterung <strong>Calvin</strong>s über die Aussage Paulus’,dass die Frauen in der Gemeinde schweigen sollen und den Kopf bedecken müssen. Nach ihrsieht <strong>Calvin</strong> da nur zeit- und kulturgebundene Umstände, aber kein ewiges göttlichesGesetz, das in der Aussage des Apostels offenbart würde.285 “Hinc fit ut obstringere conscientiam lex dicatur, quae simpliciter hominem ligat,sine hominum intuitu, vel non habita eorum ratione. Exempli gratia, Non modo castumservare animum purumque ab omni libidine, Deus praecipit sed quanlibet verborumobscoenitatem et.externam lasciviam pro hibet. Huius legis observationi, etiamsi nullus inmundo homo viveret, conscientia mea subiicitur. ” IIIxix16; s. auch IVx4286 "Ergo sensus hic, qui hominem sistit ad Dei iudicium, est quasi appositus hominicustos, qui omnia eius arcana observet ac speculetur, ne quid in tenebris sepultum maneat."IIIxix15, IVx3

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