120unter den Verstand noch unter den Willen unterordnen. <strong>Das</strong> Gewissenwiederum scheint teils auf dem Gebiet des Verstandes, teils auf demGebiet des Willens zu funktionieren, denn es ar<strong>bei</strong>tet nach dem Wissenund der Erkenntnis und es bewertet die Aktion: wie man es hätte tunsollen oder sein lassen. Der Verstand bewirkt ja nach <strong>Calvin</strong> keine Aktion,sondern zur Aktion braucht man auch den Willen. Einerseits steht dasGewissen aber der Vernunft näher als dem Willen, denn es erkennt undkennt den Willen Gottes und es beobachtet, ob das Leben des Menschenmit dem Willen Gottes im Einklang steht. 269 Dem Gewissen ist der Inhaltdes Willens Gottes bewusst, den andererseits das — ins Herzgeschriebene — Gesetz kennt.Meines Erachtens hat Schreiner aber <strong>Calvin</strong> falsch gedeutet, wenn sie dasNaturrecht und das Gewissen <strong>bei</strong> <strong>Calvin</strong> gleichsetzt. 270 <strong>Das</strong> Gewissen hatillis reddente conscientia, et cogitationibus inter se accusantibus, aut excusantibus coramiudicio Dei [Rom. 2. b. 14] Si Gentes naturaliter Legis iustitiam habent mentibus suisinsculptam, certe non dicemus eas in vitae ratione prorsus caecutire. Et nihil est vulgatius,quam lege naturali (de qua istic Apostolus loquitur) hominem sufficienter ad rectam vitaenormam institui.” IIii22; “Porro quum iudicium universale audis in boni et mali discrimine,ne sanum ubique et integrum esse putes. Nam si in hune tantum finem, iusti et iniustidelectu imbuta sunt corda hominum ne ignorantiae excusationem praetexant, minimenecessarium est veritatem in singulis cernere: sed satis superque est, eatenus intelligere, netergiversari queant quin teste conscientia convicti iam nunc ad Dei tribunal horrereincipiant.” IIii24 — Olsson 1943, 59 sieht Gott im Gewissen die Unterscheidung wirken:“Hon äger kunskap om Gud och är medveten om att det är Gud, som i hennes samvete görgällande den nämnda åtskillnaden mellan rätt och orätt.”269 Chenevière 1937 sieht gerade im Gewissen den Wirkungsplatz des natürlichenGesetzes nach <strong>Calvin</strong>. Er kann aber keine <strong>Calvin</strong>-Zitate geben, die das natürliche Gesetz mitdem Gewissen geleich stellen würde, sondern seine Belege sind Zitate, in denen <strong>Calvin</strong> z. B.das innere oder das im Herzen geschriebene Gesetz vorstellt (71–72). Anderswo stelltChenevière fest, dass das Gewissen nicht dem natürlichen Gesetz gleich ist, sondern es ist dieWahrnehmung des natürlichen Gesetzes (65). — Baur 1965, 207–208 sieht, dass <strong>Calvin</strong> denVerstand und das Gewissen voneinander unterscheidet. — Bei Luther ist das Gewissensowohl rationale als auch emotionale Kraft, und sein Sitz liegt im Menschen tiefer als dieDistinktion von Vernunft und Willen. Baylor 1977, 210 “Since the conscience is both a rationaland an emotional power, its locus in human nature must be deeper or more primary than thedistinction between reason and will; it lies at the core or heart of the person and its emotionalmanifestations, especially, decisively shape the affective context of the entire life of theindividual.”270 Schreiner 1991, 87–88.
121seinen Sitz im Menschen und wirkt im Menschen. Es kann sich desNaturrechts bedienen, wenn es nach einer Tat beurteilt, ob der Menschrichtig oder falsch gehandelt hat. <strong>Das</strong> Naturrecht steht aber außerhalb desMenschen. Es gibt den Willen Gottes bekannt, weil es eine Ableitung desgöttlichen Willens ist. Es ist dem Menschen durch den Verstanderkennbar und somit kann es den Menschen zum richtigen Handelnführen. Es ist, m.E., zwar wahr, dass das Gewissen auch ein Mittel zurErkenntnis des Naturrechts ist. 271 Es ist auch zu beachten, dass derVerstand und das Gewissen die selben Objekte in den zwei Tafeln desGesetzes haben, des Gesetzes, mit dem das Naturrecht übereinstimmt,aber dass das Gewissen jene Objekte erst nach einer Tat gebraucht. 272Eine weitere wichtige Eigenschaft des Gewissens aus dem Blickwinkel desNaturrechts ist, dass alle Menschen nach <strong>Calvin</strong> ein Gewissen haben. Erstellt fest, dass es für Heiden der einzige Beweis über ein Verhältnis desMenschen zu Gott ist, denn sie haben nur das von Gott ins Menschenherzeingeprägte Gesetz, wogegen die Christen das Gesetz in der HeiligenSchrift haben. <strong>Calvin</strong> schließt sich an Paulus mit seiner Aussage an, dassdas Gewissen für unwissende Menschen das Gesetz sein kann, weil es sie271 Ebenso sieht auch Haas 1997, 67:”Thus, for <strong>Calvin</strong> natural law involves two things:a moral standart imprinted by God in human nature, and conscience as the faculty wherebywe gain some knowledge of this standart.” und Dowey 1994, 69: “First, the noetic chracter ofconscience makes it self-evidently a different thing from the lex naturae. It is not itself the law,but is knowledge of the law.”272 S. auch Baur 1965, 207–209, u.a. “Dagegen wird die von <strong>Calvin</strong> getroffeneUnterscheidung von Vernunft und Gewissen <strong>bei</strong>behalten. Wenn auch die Vernunft allgemeindie geistigen Fähigkeiten des Menschen bezeichnet, lässt sich doch daneben als besondererTeilbereich der menschlichen Erkenntnisfähigkeit der des Gewissens oder der "sittlichenVernunft", auch "sittliches Bewusstsein" genannt, aussparen. Es handelt sich da<strong>bei</strong> um das"sittlich urteilende Selbstbewußtsein". Es ist das "Wissen" des Menschen "um Gut und Böse".Für das "christliche Gewissen" gilt sodann, dass es sich "durch das im Glaubensleben sichbezeugende Gesetz Christi" an Gottes Willen gebunden weiß und auf diese Weise “theonom”ist. <strong>Das</strong> Gewissen zeichnet sich also dadurch aus, daß es den Mensehen mit dem göttlichenGesetz vertraut macht. Hier grenzt <strong>Calvin</strong> die Vernunft von dem Gewissen in der Weise ab,dass er der Vernunft als Erkenntnisbereich nur den der zweiten Tafel des Gesetzes, der mitdem Gebot des EIterngehorsams beginnt und dessen Gegenstand die weltliche Ordnung ist,zuweist. In Hinblick auf das Naturrecht kommen also dem Gewissen und der Vernunft diegleichen Fähigkeiten zu; dagegen besitzt der Mensch nur im Gewissen die Möglichkeit, dasnatürliche Sittengesetz in vollenmUmfang zu erkennen. ”
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