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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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117nicht unter das Gewissen (syneidesis), sondern unter das vernünftigeDenken. 2574.3.2. “Zusammen-Wissen”<strong>Calvin</strong> hält das Gewissen nicht direkt für eine Fähigkeit der Seele, aber ersieht es als Beweis dafür, dass im Menschen etwas Unsterbliches undGöttliches wohnt. In der Terminologie beschränkt er sich auf conscientia —der scholastische synteresis-Begriff fehlt <strong>bei</strong> ihm in der Institutio ganz undgar. 258 <strong>Das</strong> Fehlen des synteresis-Begriffs lässt auch vermuten, dass seineAuffassung über das Gewissen von der der Scholastik abweicht.<strong>Calvin</strong> gibt in der Institutio eine Definition des Gewissens und eineBeschreibung des Verhältnisses zwischen dem Gewissen und den Tatendes Menschen zweimal mit <strong>bei</strong>nahe demselben Wortlaut wieder. 259 ZurDefinition kommt er über die Etymologie. Mit dem Verstand gewinnt derMensch eine Kenntnis (notitia) über Dinge; die Kenntnis heißt Wissen(scire), woraus wiederum das “Wissen” (scientia) abgeleitet wird. Inähnlicher Weise hat er in sich als einen Zeugen die Wahrnehmung(sensum) des göttlichen Gerichts, die ihn nicht erlaubt, seine Sünden zuverbergen, die wie ein Mittelding zwischen Gott und dem Menschen ist(quiddam inter Deum et hominem medium), und die “Gewissen” oder“Mitwissen” (conscientia) heißt. Seine “sowie – so” -Beweisführung (sicuti257 Blühdorn 204.258 <strong>Calvin</strong>-concordance, Spalte 599. — Luther benutzt den Begriff synteresis in seinenfrühen Schriften, aber der Begriff verschwindet in den Jahren 1517–1519. In Operationes inPsalmos steht er noch einmal, allerdings nicht in positiver Bedeutung, und in seiner Predigtüber das Gewissen von 1521 nennt Luther ihn gar nicht mehr. Baylor 1977, 177, 203. — <strong>Calvin</strong>benutzt das Wort “Scholastiker” als einen Sammelbegriff für alle Theologen des Hoch- undSpätmittelalters. Mit dem Wort “Philosophen” deutet er auf die Denker der Antike hin. Inder Hierarchie seiner Quellen steht die Heilige Schrift an der obersten Stelle, und sie ist derPrüfstein anderer Quellen. An der zweiten Stelle stehen die Kirchenväter, die für ihn dieAutorität der “primitiven und reinen” Kirche repräsentieren. Die Scholastiker gelten nicht alsAutoritäten, sondern als Opponenten, und er nennt sie nicht unbedingt einzeln, sondernstellt sie unter einen Gruppenname (sophistae, scholastici etc.). Auf der vierten Stufe stehenseine Zeitgenossen, die er nicht mit Namen nennt. S. Lane 1981, 60-62. — Augustin undLuther gelten für <strong>Calvin</strong> als theologische Autoritäten. Opitz 1994, 7.259 IIIxix15–16 und IVx3–4. — <strong>Calvin</strong> hat die Sektion über das Gewissen nach der 1543erAusgabe der Institutio wesentlich erweitert. Douglass 1985, 15. S. auch OS IV, 294–296.

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