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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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106Die Untersuchung der Möglichkeiten des Verstandes bringen einen für<strong>Calvin</strong> typischen Gedanken über die Kontinuität der Offenbarung hervor:die Schöpfungsoffenbarung wird durch die Bibel-Offenbarung vervollständigt;in der Bibel wird die Offenbarung des Gesetzes von derOffenbarung des Evangeliums weitergeführt, und die Wirkung desGeistes Gottes ist die endgültige Offenbarung, die zum Heil führt. Mitseiner Vernunft kann der Mensch nur Teile der Schöpfungsoffenbarungerreichen. Für ein Naturrechtsverständnis bedeutet das aber, dass imDenken <strong>Calvin</strong>s die anthropologische Grundvoraussetzung erfüllt wird:der Mensch kann durch seine Geschöpflichkeit und durch seinMenschsein einiges vom Willen Gottes erkennen. 228eingeschränkte Bedeutung aller natürlich erkennbaren <strong>Recht</strong>sgrundsätze. Da nämlich dergöttliche Wille seinen Niederschlag unmittelbar in der “lex Dei” der Hl. Schrift gefunden hat,vermag die Hl. Schrift auch eine weit zuverlässigere Auskunft über die obersten<strong>Recht</strong>sgrundsätze zu erteilen, als es der menschlichen Vernunft möglich ist. Man kann zwarnicht sagen, daß das Naturrecht daneben “überflüssig” wird, denn auch <strong>Calvin</strong> bedient sichseiner <strong>bei</strong> der Auslegung der Bestimmungen des Dekalogs. Infolge der gemindertenEinsichtfähigkeit ist aber <strong>Calvin</strong> der Inhalt des Naturrechts nicht so sicher erkennbar, sodaßes für die Christen neben der "lex Dei” kaum faktische Bedeutung erlangt.” — Helm 2004, 137“reason is now partly weakened and partly corrupted. Reason once motivated unfallenhumanity and now motivates the regenerate elect to the good (although it does not motivatethe regenerate elect in all their actions, due to the sin remaining in them). Rather motivatesthe unregenerate to evil, as a result of its corruption and weakness. Similarly, fallen manretains his will, though it too is depraved, One of the ways in which man is distinguishedfrom non-human animals is that even in fallen human nature there is evidence of the desireto search out the truth, indeed human nature is captivated by love of truth which in fallenhuman nature lapses into dullness and vanity. ‘The lack of this endowment in brute animalsproves their nature gross and irrational.’”228 Baur 1965, 210 sieht aber, dass die Schriftoffenbarung den Christen dieVerstandeserkenntnis im <strong>Recht</strong> bedeutungslos macht: “Bei <strong>Calvin</strong> kann einvernunftsmässiges Denken der obersten <strong>Recht</strong>sgrundsätze keine selbständige Bedeutunggewinnen, da die Verpflichtung des aus der Vernunft Erkannten allein aus derÜbereinstimmung mit dem göttlichen Willen erwächst. Hieraus ergibt sich auch dieeingeschränkte Bedeutung aller natürlich erkennbaren <strong>Recht</strong>sgrundsätze. Da nämlich dergöttliche Wille seinen Niederschlag unmittelbar in der “lex Dei” der Hl. Schrift gefunden hat,vermag die Hl. Schrift auch eine weit zuverlässigere Auskunft über die obersten<strong>Recht</strong>sgrundsätze zu erteilen, als es der menschlichen Vernunft möglich ist. Man kann zwarnicht sagen, daß das Naturrecht daneben “überflüssig” wird, denn auch <strong>Calvin</strong> bedient sichseiner <strong>bei</strong> der Auslegung der Bestimmungen des Dekalogs. Infolge der gemindertenEinsichtfähigkeit ist aber nach <strong>Calvin</strong> der Inhalt des Naturrechts nicht so sicher erkennbar,sodaß es für die Christen neben der "lex Dei” kaum faktische Bedeutung erlangt.” — Olsson

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