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Das Universale Recht bei Johannes Calvin - Doria

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96Die wichtige Stellung der platonischen Bilder und Gedankengänge in derAnthropologie <strong>Calvin</strong>s haben Babelotzky und Schwendemann in ihrenUntersuchungen hervorgebracht. 188 Trotz der Einflüsse und derÄhnlichkeiten ist <strong>Calvin</strong>s Anthropologie keine Wiederholung einerplatonischen Anthropologie. Backus hat festgestellt, dass er neben Platonauch Aristoteles und die Stoa als Quellen zur Anthropologie benutzthatte. 1894.2. Die Fähigkeiten der Seele zur Erkenntnis des universalen <strong>Recht</strong>s<strong>Calvin</strong> ist gegen den Gedanken Platons über zwei Seelen, eine wahrnehmende(sensitiva) und eine denkende (rationalis) Seele 190 , aber er kanndie <strong>bei</strong> einigen Philosophen vorkommende Einteilung der Seele in dreikognitive und drei lustausdrückende Fähigkeiten akzeptieren, obwohl ersie als unklar betrachtet. 191 Er hat auch nichts gegen die Auffassung, dassdie Seele zwei Teile hat: eine begehrende Kraft, die der Vernunft gehörigist, und den Intellekt, der der Vernunft teilhaftig ist. 192 Er betrachtet esauch als möglich, die Seele in drei Teile einzuteilen: Wahrnehmung oderSinn (sensus), Verstand (intellectus) 193 und Trieb (appetitus). 194 Ihm reichtKörper–Seele -Dualismus spiegelt sich auf das Verhältnis zwischen den Geschlechtern ineiner Abwertung der Frau, und er macht die Gottes-Lehre und Eschatologie <strong>Calvin</strong>sambivalent. Wenn <strong>Calvin</strong> aber die Auferstehung des Körpers behandelt, reißt er sich vomDualismus Platons los, und die in Unabhängigkeit, die der Körper da bekommt, bewirktverantwortungsvolle Verwirklichung des menschlichen Lebens. Schwendemann 1996,201–214.188 Babelotzky 1977 “Platonische Bilder und Gedankengänge in <strong>Calvin</strong>s Lehre vomMenschen”, Schwendemann 1996 “Leib und Seele <strong>bei</strong> <strong>Calvin</strong>. Die erkenntnistheoretische undanthropologische Funktion des platonischen Leib-Seele-Dualismus in <strong>Calvin</strong>s Theologie”.189 Backus 2003, 89, 90.190 Platon, Staat, IV 439 CD191 Ixv6192 Ixv6193 Die intellektuelle Fähigkeit der Seele kann man entweder “Vernunft” oder“Verstand” nennen. Zwischen den <strong>bei</strong>den gibt es kleine Unterschiede in Akzentuierung desInhalts, aber sie sind doch fast deckungsgleich und können in diesem Zusammenhangidentisch verwandt werden, wie auch Baur 1965, 207–208 feststellt: “Die von <strong>Calvin</strong>gemachte Unterscheidung von Vernunft oder Verstand einerseits und Gewissen andererseitsbedarf aber noch einer Erklärung. Einleitend sei zu den Begriffen von Vernunft und Verstandgesagt, daß <strong>Calvin</strong> sie zutreffend nicht eindeutig voneinander abgrenzt, wenn auch derVerstand <strong>bei</strong> ihm vor allem die Bedeutung des "Erkenntnisvermögens", die Vernunft

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