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light & motion 2013/14 - LTH-GmbH

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Inhaltsverzeichnis | indexAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma <strong>LTH</strong> - Das Lichttechnikhaus Vertriebs <strong>GmbH</strong>Rudolf-Diesel-Str. 3, 89312 Günzburg, Geschäftsführerin Daniela TitzeI. Geltungsbereich1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, für alle Verträge, Lieferungen,Angebote und sonstigen Leistungen.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nichtausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungengelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung desKäufers vorbehaltlos ausführen.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, auch wenn sie nicht noch einmalausdrücklich vereinbart werden.4. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen, gelten unsere Geschäftsbedingungenim Zweifel als angenommen.5. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden,schriftlich niedergelegt.II. Angebot und Vertragsschluss1. Sämtliche von uns abgegebenen Angebote, Preise und sonstige Werbeunterlagen, unabhängig von der Form, in der sie dem Käuferzur Verfügung gestellt werden, sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich und gelten vorbehaltlich der Lieferfähigkeitunserer Lieferanten2. Soweit nichts anderes angegeben, ist im angebotenen Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Die angebotenenLeistungen verstehen sich daher zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich Kosten der Verpackung, Lieferung,Versicherung und sonstiger Nebenkosten.3. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Löhne, Währungsparitäten,Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preiseentsprechend anzugleichen.4. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu übermitteln.5. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass demKäufer vorher eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungenzustande.6. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erteilten Rechnungen.7. Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.8. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowiesonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wirdiese als vertraulich gekennzeichnet haben.III. Zahlungsbedingungen1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Die in unseren Preisen nichtenthaltene gesetzliche Mehrwertsteuer werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondertausweisen.2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Eine Zahlung gilt erstdann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckeingelöst wird.3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Evtl. vereinbarte Skonti werden nicht gewährt,soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.4. Im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, gegebenenfallsden Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Im Fall, dass unsereKaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einerZug-um-Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn dieGegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts istder Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.IV. Liefer- und Leistungszeit1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.Die von uns angegebenen Fristen bzw. Lieferzeiten beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärungaller Ausführungseinzelheiten. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.2. Wird eine vereinbarte Lieferfrist in Folge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer bzw. Auftraggeber zum Rücktrittvom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, dieAnnahme der Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem Käufer bzw. Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschuldenberuhenden Verzögerung der Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder dergroben Fahrlässigkeit.3. Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeitenführen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein.Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Käuferbzw. Auftraggeber, als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus auseinem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.4. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprücheund Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges zustehen, bleibenunberührt.V. Verpackung/Versand und Gefahrübergang1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und VersandwegWünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung –gehen zu Lasten des Käufers.2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommensind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Indiesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.4. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahreinschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung.5. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise.VI. Eigentumsvorbehalt1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer imRahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen, gleich auswelchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenenVerträgen erfüllt sind. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einerangemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vomVertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahmezu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufergeschuldeten Beträgen zu verrechnen.2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschädenausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kostenrechtzeitig durchzuführen.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, so lange ernicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigenRechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicherSaldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen insoweit dieAbtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenenNamen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nichtordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege desFactoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung so langeunmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltswaremit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnisdes Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag incl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeitenden Sachen im Zeitpunkt derVerarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbarenVermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnisdes Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag incl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischen Sachen im Zeitpunkt derVermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass derKäufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenen Allein- oderMiteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und unsunverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die indiesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zusichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten.VII. Gewährleistung/Haftung1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer bzw. Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- undRügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen oderFalschlieferungen sind unverzüglich nach der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist,beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung bei dem Käufer/Kunden zu rügen, nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfristnach ihrer Entdeckung. Unterlässt er eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sindauch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.2. Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter derVoraussetzung, dass der Käufer des mangelhafte Produkt bzw. Produktteil mit einem Reparaturanhänger unter Erläuterung der näherenUmstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Eine Übersendung des mangelhaften Produktes bzw.Produktteils hat vom Käufer in allgemein handelsüblicher Form zu erfolgen; für Europa sind das z.B. Europaletten. Soweit die Übersendungdurch den Käufer in unhandlicher Form bzw. nicht handelsüblicher Form erfolgt, steht uns als Verkäufer das Recht zu, hierdurch entstehendeMehrkosten dem Käufer zu belasten bzw. die Annahme der Sendung zu verweigern. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Fall alszumutbar angesehen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer bzw. Kunde das Recht auf Rückgängigmachungdes Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriftenentgegenstehen, ausgeschlossen.3. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr dermangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Käufer bzw.Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlagin folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer- von mehr als 1 – 3 Monaten 10% des Verkaufswerts- von mehr als 3 – 6 Monaten 20% des Verkaufswerts- von mehr als 6 – 12 Monaten 30% des Verkaufswerts- von mehr als 12 - 24 Monaten 50% des Verkaufswerts.4. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandeteWare oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.5. Unsere Gewährleistungs- und /oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei a) Schäden und Verlusten, die durch Vertragsware oderihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf Modifikation, Fehler bei der Installation, Brand, Blitzschlag, etc. zurückzuführen sind;b) Unsachgemäß durchgeführten Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen;c) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung; d) Transportschäden; e) Schäden durch den Einsatz ungeeigneter oder minderwertigerErsatzteile, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien; f) Schäden, die beim Käufer/Auftraggeber durch natürliche Abnutzung,Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind; g) Waren, für die handelsüblichkeine Garantiepflicht besteht (Verschleißteile); h) Ansprüchen wegen geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber denKatalogen, Werbematerialien, Mustern etc.; i) Schlechter Instandhaltung der Ware durch den Käufer/Auftraggeber; Für Nachbesserungsarbeiten,Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nachLieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgeräts oder nach Durchführung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichenGewährleistungspflicht für den Lieferungsgegenstand.6. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten, Werbungen und Preislisten stellen lediglichBeschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Zusicherung von Eigenschaften undder Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.7. Nachbesserungsaufträge im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie, Falschlieferungen sowie sonstige Reparaturaufträge sinduns fracht- und portofrei zuzusenden. Bei offensichtlichen Falschlieferungen werden dem Käufer die dadurch entstehenden Versandkostenerstattet. Wir sind aufgrund der mit einigen Herstellerfirmen getroffenen Vereinbarungen berechtigt, dem Käufer/Auftraggeber nachentsprechendem Hinweis hinsichtlich der Nachbesserung an den Hersteller zu verweisen.8. Soweit bei der Installation komplexer Licht-, Steuerungs- und Netzwerksysteme wir die Planung/Programmierung erbracht haben,ist der Käufer bzw. Kunde als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungenhiervon – sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen – nur mit Zustimmung von uns vorzunehmen. Ein Ersatzfür Schäden – gleich welcher Art – die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers bzw. Kunden von den Vorgaben zurückzuführen sind,wird von uns nicht übernommen.9. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben denMangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Ware, die nicht neu und damit gebraucht ist, ist dieMängelhaftung ausgeschlossen.10. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadenansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug undVerletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung auch soweit solche Ansprüche imZusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers/Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässigausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits.11. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber werdenaußer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.12. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jederHaftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die darausherrührenden Ansprüche des Käufers auf Haftung und Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässteine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.13. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Datenwird die Haftung ausgeschlossen.<strong>14</strong>. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Auftragsannahmenach den uns damals bekannten Umständen zu rechnen war.15. In dem Fall sind Schadenersatzansprüche auf das zehnfache des Auftragswertes, höchstens jedoch 51.000,00 EUR begrenzt.16. Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oderunseren Erfüllungsgehilfen, verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichenVertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebendenStreitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz in Günzburg. Wir sind jedoch berechtigt, denKäufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendenRecht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.IX. Salvatorische Klausel1. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben dieübrigen Bestimmungen wirksam.2. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit oder Undurchführbarkeitan durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung in jeglicher Hinsicht möglichst nahekommt.Stand Januar 20112

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